Allgemeine Geschäftsbedingungen Contentway GmbH, Neue Burg 1, 20457 Hamburg
1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Contentway GmbH (nachfolgend „Contentway“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). 1.2 Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor. 1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Contentway ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. 1.4 Die AGB werden dem Auftraggeber vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
2. Vertragsabschluss 2.1 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Der Auftraggeber erhält anschließend eine Auftragsbestätigung. 2.2 Soweit Angebote auf Angaben oder Unterlagen des Auftraggebers beruhen, ist dieser für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
3. Beteiligungsformen 3.1 Contentway erstellt themenbezogene Publikationen in Print- und digitaler Form. Der Auftraggeber kann insbesondere folgende Beteiligungsformen buchen: Werbebeitrag • Werblicher Beitrag gemäß den vereinbarten Materialanforderungen • Inhalte werden grundsätzlich vom Auftraggeber bereitgestellt • Kennzeichnung z. B. als Anzeige, Advertorial oder Werbebeitrag Anzeige • Klassische, vom Auftraggeber gestaltete Anzeige • Kennzeichnung als Anzeige und Abgrenzung von redaktionellen Inhalten 3.2 Einzelheiten und technische Anforderungen ergeben sich aus den Materialanforderungen. 3.3 Abweichende Produktformen, Kategorien oder Bezeichnungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit Contentway. 3.4 Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb der Publikation besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Für eine vereinbarte Sonderplatzierung kann ein Aufschlag von 20 % auf den vereinbarten Preis erhoben werden. 3.5 Contentway kann, ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber, Themen, Titel oder Publikationskonzepte anpassen oder zusammenlegen, sofern der wesentliche inhaltliche Zusammenhang mit der gebuchten Beteiligung erhalten bleibt. Dem Auftraggeber stehen insoweit keinerlei Rechte, insbesondere kein Recht auf Stornierung, Rücktritt oder Minderung des vereinbarten Preises zu.
4. Ablehnung von Beiträgen 4.1 Contentway kann Beiträge ablehnen oder eine Anpassung verlangen, wenn diese nicht den vereinbarten Produkt-, Material-, technischen oder Qualitätsanforderungen entsprechen. 4.2 Der Auftraggeber erhält grundsätzlich Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist einen korrigierten Beitrag einzureichen. Liefert der Auftraggeber auch nach dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist einen neuen Beitrag oder lediglich einen Beitrag, der erneut nicht die Anforderungen erfüllt, kann die Auftragnehmerin wahlweise entweder die Publikation des Beitrags endgültig ablehnen oder aber diesen als Werbebeitrag kennzeichnen und platzieren. Diese Entscheidung obliegt der Auftragnehmerin und wird dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Ein Recht des Auftraggebers zum Rücktritt entsteht weder durch die Ablehnung noch durch eine geänderte Kennzeichnung, insbesondere wird der Zahlungsanspruch dadurch nicht berührt. 4.3 Contentway kann Beiträge insbesondere ablehnen, wenn deren Inhalt: • gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt, • nicht vereinbarte Werbung für Dritte enthält, • politische oder religiöse Aufrufe enthält, • gegen die inhaltlichen oder publizistischen Richtlinien von Contentway verstößt. 4.4 Contentway ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte umfassend auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
5. Anzeigenmaterial und Druckdaten 5.1 Contentway teilt dem Auftraggeber den jeweiligen Material- bzw. Druckunterlagenschluss mit. 5.2 Der Auftraggeber ist, sofern nicht anders vereinbart, für die vollständige, rechtzeitige und technisch einwandfreie Bereitstellung der erforderlichen Anzeigenmaterialien verantwortlich. 5.3 Werden Materialien verspätet, unvollständig oder nicht entsprechend den vereinbarten Anforderungen bereitgestellt, kann Contentway die erforderlichen Anpassungen selbst oder durch Dritte vornehmen. Sofern nicht anders vereinbart, wird für verspätet bereitgestelltes Material oder eine dadurch erforderliche Erstellung bzw. Zusammenstellung der Anzeige durch Contentway eine Bearbeitungspauschale von 590,00 € netto berechnet. 5.4 Eine verspätete oder unvollständige Bereitstellung der Materialien durch den Auftraggeber lässt dessen Zahlungspflicht für den gebuchten Anzeigenplatz grundsätzlich unberührt. 5.5 Maßgeblich für die Veröffentlichung sind die vom Auftraggeber übermittelten finalen Druck- bzw. Produktionsdaten. 5.6 Eine Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung der übermittelten Materialien besteht nicht.
6. Freigabe 6.1 Von Contentway erstellte bzw. gelayoutete Beiträge werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe übermittelt. 6.2 Bis zu zwei Korrektur- bzw. Freigaberunden sind im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Korrekturen können nach Zeitaufwand mit 100,00 € netto pro Stunde berechnet werden. 6.3 Der Auftraggeber hat für den Freigabeprozess einen erreichbaren Ansprechpartner zu benennen. 6.4 Erfolgt innerhalb der von Contentway mitgeteilten Frist keine Rückmeldung, gilt der Beitrag als freigegeben, sofern der Auftraggeber auf diese Rechtsfolge bei Übersendung der Freigabefassung hingewiesen wurde. 6.5 Bereits fertig gestaltete und vom Auftraggeber angelieferte Anzeigen müssen von Contentway nicht erneut zur Freigabe vorgelegt werden.
7. Nutzungsrechte und Verantwortlichkeit 7.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über sämtliche für die vereinbarte Veröffentlichung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Texten, Bildern, Marken, Logos, Grafiken und sonstigen Materialien verfügt. 7.2 Der Auftraggeber räumt Contentway die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung in Print- und digitalen Medien sowie die Archivierung der jeweiligen Publikation. 7.3 Die Rechteeinräumung umfasst auch die vereinbarten Vertriebs- und Verbreitungsformen, insbesondere die Verbreitung über Tageszeitungen, digitale Kanäle sowie die Auslage auf Veranstaltungen und Messen. 7.4 Contentway darf die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an eingesetzte Dienstleister und Vertriebspartner weitergeben. 7.5 Soweit für die Produktion erforderlich, darf Contentway die bereitgestellten Materialien technisch und gestalterisch bearbeiten. 7.6 Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner bereitgestellten Materialien verantwortlich. 7.7 Der Auftraggeber stellt Contentway von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch die bereitgestellten Materialien entstehen. Dies umfasst auch die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
8. Haftung 8.1 Contentway kann für Produktion, Druck und Distribution geeignete Dienstleister einsetzen. 8.2 Die Auftragnehmerin haftet insoweit für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 8.2.1 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Dritten verursacht wurde. 8.2.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 8.3 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die oben genannten Beschränkungen nicht, sondern es haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.4 Alle gegen die Auftragnehmerin gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 8.5 Bei höherer Gewalt oder sonstigen von Contentway nicht zu vertretenden Ereignissen, die die Herstellung oder Distribution wesentlich beeinträchtigen, werden die Parteien eine angemessene Anpassung der Leistung vereinbaren. Soweit die vereinbarte Auflage nicht erreicht wird, kann die Vergütung entsprechend dem Verhältnis zwischen vereinbarter und tatsächlich ausgelieferter Auflage angepasst werden.
9. Stornierung durch den Auftraggeber 9.1 Der Auftrag wird mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber verbindlich. 9.2 Eine Stornierung ist innerhalb von 3 Kalendertagen nach Annahme des Angebots in Textform, insbesondere per E-Mail, möglich. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist werden 25 % des Netto-Gesamtauftragswertes berechnet. 9.3 Nach Ablauf dieser Frist ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. Bei einer späteren Stornierung bleibt der vereinbarte Auftragswert grundsätzlich zur Zahlung fällig. 9.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Contentway kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 9.5 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
10. Absage oder Verschiebung durch Contentway 10.1 Contentway kann eine geplante Publikation aus wichtigem sachlichem oder wirtschaftlichem Grund absagen, insbesondere wenn eine wirtschaftlich erforderliche Mindestbeteiligung nicht erreicht wird. In diesem Fall entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Bereits geleistete Zahlungen werden insoweit zurückerstattet. 10.2 Contentway kann den vorgesehenen Erscheinungstermin aus sachlichen oder organisatorischen Gründen verschieben. Bei einer Verschiebung von bis zu 6 Wochen vor oder nach dem ursprünglich vereinbarten Erscheinungstermin bleibt die Buchung grundsätzlich bestehen. 10.3 Bei einer Verschiebung von mehr als 6 Wochen kann der Auftraggeber vom betroffenen Auftrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung werden in diesem Fall zurückerstattet. 10.4 Contentway kann aus sachlichen oder organisatorischen Gründen den Vertriebskanal und/oder Titel der Publikation anpassen, soweit der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
11. Rechnung und Zahlungsbedingungen 11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Contentway vollständige und korrekte Rechnungsdaten mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. 11.2 Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah nach Auftragserteilung. 11.3 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens jedoch 7 Tage nach dem vereinbarten Erscheinungstermin, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der jeweils frühere Fälligkeitstermin. 11.4 Einwendungen gegen eine Rechnung sind Contentway nach Kenntniserlangung unverzüglich in Textform unter Angabe der Rechnungsnummer und des Beanstandungsgrundes mitzuteilen. 11.5 Contentway ist berechtigt, die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung durch geeignete Dritte durchführen zu lassen sowie Zahlungsforderungen im gesetzlich zulässigen Umfang abzutreten. 11.6 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
12. Zahlungsverzug 12.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 12.2 Contentway kann bei Zahlungsverzug weitere noch ausstehende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten und für weitere Aufträge Vorauszahlung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. 12.3 Vermittlungs-, Agentur- oder sonstige Provisionen sind zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Vermittler gesondert zu vereinbaren und dürfen nicht vom Rechnungsbetrag von Contentway abgezogen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 12.4 Vereinbarte Rabatte gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber und sind nicht ohne Zustimmung von Contentway auf verbundene Unternehmen übertragbar.
13. Belegexemplare und Messeauslage 13.1 Auf Wunsch stellt Contentway dem Auftraggeber bis zu zwei Belegexemplare der jeweiligen Printpublikation kostenfrei zur Verfügung, sofern der Wunsch spätestens bis zum Druckunterlagenschluss mitgeteilt wurde. 13.2 Weitere Belegexemplare können nach Verfügbarkeit und gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt werden. 13.3 Eine vereinbarte Messeauslage wird mit 50,00 € netto berechnet und ist, sofern im Auftrag ausgewiesen, bereits im Gesamtauftragswert enthalten.
14. Datenschutz 14.1 Contentway verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). 14.2 Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. 14.3 Soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, können personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister und sonstige Empfänger übermittelt werden. 14.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Contentway.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand 15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Contentway. 15.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Contentway Gerichtsstand.
16. Schlussbestimmungen 16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.