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5. Nov 2024

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Gesellschaft

3 Fragen an ... Rechtsanwalt Martin Ammann

Journalist: Jakob Bratsch

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Foto: Presse, Amina Atar/unsplash

Martin Ammann ist Rechtsalwalt und hat sich in seiner über 40-jährigen Berufspraxis intensiv mit Fragen des Erbrechts und der Nachlassverwaltung beschäftigt.

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Wann ist der beste Moment ein Testament zu verfassen?

Es liegt ganz bei Ihnen, wann Sie dies tun möchten. Sie können Ihr Testament auch jederzeit ändern, wenn sich Ihre Lebensumstände oder Sie Ihre Meinung ändern. Wichtig ist aber, dass Sie, wenn Sie das Testament verfassen, urteilsfähig sind. Ansonsten kann dieses nach Ihrem Ableben mittels einer Ungültigkeitsklage angefochten werden.

Kann ich in meinem Testament frei über mein Vermögen verfügen?

Ja, sofern Sie die gesetzlich vorgesehenen Pflichtteile einhalten. Sie können pflichtteilgeschützte Erben nur in Ausnahmefällen enterben, etwa wenn diese gegenüber Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person eine schwere Straftat begangen oder ihre familienrechtlichen Pflichten ernsthaft verletzt haben. Sind keine pflichtteilgeschützten Erben vorhanden, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei verfügen.

Wie können NGOs wie UNICEF testamentarisch bedacht werden und was bewirke ich dadurch?

Sie können eine NGO als Vermächtnisnehmer oder als Erbe einsetzen. Mit dem Vermächtnis begünstigen Sie eine NGO mit einem bestimmten Geldwert oder Gegenstand, den Ihre Erben dann dem NGO überlassen sollen, ohne dass die NGO eine weitere Mitentscheidung über Ihren Nachlass bekommt. Mit der Erbeinsetzung übergeben Sie die Verantwortung über Ihren gesamten Nachlass an das NGO, den dieses zusammen mit möglichen anderen Erben verwalten und verteilen muss.