Diesen Artikel teilen:

29. Dez 2025

|

Gesellschaft

Nachhaltig handeln

Journalist: Kirsten Schwieger

|

Foto: Getty Images/unsplash

Für viele Menschen ist es ein großer Trost, zu wissen, dass ihre Liebsten gut versorgt und mit ihrer Trauer nicht allein sind.

Was bleibt – abseits von Trauer, Schmerz und Verlust – wenn ein Leben zu Ende geht? Mit einem Mal ist ein geliebter Mensch nicht mehr da. Nur die Erinnerung an ihn und das, was er hinterlassen hat. Für viele Menschen ist es ein großer Trost, zu wissen, dass ihre Liebsten gut versorgt und mit ihrer Trauer nicht allein sind. Dass ihre Existenz Spuren auf der Erde hinterlassen hat.

Über den Tod hinaus Gutes zu bewirken und nachhaltig Einfluss zu haben, bestärkt Menschen in ihrem Gefühl der Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit. Zu wissen, dass persönlich wichtige Anliegen auch nach dem Ableben weitergeführt werden, ist für viele ein beruhigender Gedanke. Menschen, die sich der Ungleichheiten und Krisen in der Welt bewusst sind, sehen in dem Vermächtnis ihres Nachlasses eine Möglichkeit, einen Beitrag zur Lösung dieser Probleme zu leisten. Im Rahmen einer Testamentsspende ist dies möglich. Neben Geldspenden können auch Wertgegenstände, Wertpapiere oder Immobilien testamentarisch an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. Wer gemeinnützige Organisationen oder nahestehende Menschen in seinem Nachlass bedenken möchte, muss dies testamentarisch festhalten. Mit einem handschriftlichen Testament oder einem Erbvertrag kann das Vermächtnis – abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilen – wunschgemäß aufgeteilt werden. Das Vermachen des Nachlasses an eine Hilfsorganisation ist eine bewusste, altruistische Entscheidung, die persönliche Werte und Lebensziele widerspiegelt.

Über den Tod hinaus Gutes zu bewirken und nachhaltig Einfluss zu haben, bestärkt Menschen in ihrem Gefühl der Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit.

Doch der materielle Nachlass ist nicht alles. Vielen raubt die Sorge den Schlaf, dass ihr Ableben eine Lücke hinterlässt, die für die Hinterbliebenen emotional nicht – oder nur schwer – zu verkraften ist. So ist es von immenser Wichtigkeit, dass Verluste gesund verarbeitet werden. Nicht verarbeitete Trauer kann psychischen wie körperlichen Schaden anrichten. Jeder Trauerprozess ist individuell. Wichtig ist, das Trauernde sich die Zeit lassen, die sie benötigen. Eine professionelle Trauerbegleitung kann sehr hilfreich sein – besonders dann, wenn die Trauer überwältigend wird oder lange anhält. Sie ermöglicht einen geschützten Rahmen und Zeit, um die Trauer ausleben und bewältigen zu können. Gespräche, Rituale und Übungen helfen, den Verlust zu integrieren, ohne den verstorbenen Menschen zu „vergessen“.

Mit trauernden Kindern wird dagegen oft künstlerisch gearbeitet. Denn diese trauern auf ihre eigene, altersabhängige Weise – oft wechselhaft und ohne ihre Gefühle benennen zu können. Durch das gestalterische Tun kann jedes Kind seinen Schmerz individuell und unter einer Art Schutzmantel ausdrücken, zulassen, bearbeiten und bewältigen. Nach dem Tod eines geliebten Menschen brauchen insbesondere Kinder die Bestätigung, dass all ihre Gefühle berechtigt, normal und akzeptiert sind. Ausgebildete Trauerbegleiter übersetzen ihre Trauer in Spiel, Bilder und Worte, nehmen Ängste und eventuelle Schuldgefühle und verhindern Entwicklungsverzögerungen. Eine Trauerbegleitung kann auch schon vor dem Tod beginnen. Bei einer todbringenden Krankheit kann es von großem Vorteil sein, wenn die Familie bereits in der Phase des Abschieds professionell begleitet wird.

Nach dem Tod eines geliebten Menschen brauchen insbesondere Kinder die Bestätigung, dass all ihre Gefühle berechtigt, normal und akzeptiert sind.

Wissenswertes:

Eine professionelle Trauerbegleitung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt aber gemeinnützige Organisationen, spezialisierte Stiftungen und kirchliche Gruppen, welche kostenlose, professionelle Unterstützung anbieten.

2. Jul 2026

|

Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.