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17. Dez 2019

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Gesellschaft

Bessere Vorsorge auf dem Bau

Die Baubranche unterstützt mit einer eigenen Zusatzregelung die Rentenvorsorge der Beschäftigten und gleicht so spezifische Nachteile aus.

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Im internationalen Vergleich bekommen Deutschlands Rentner weniger Rente ausgezahlt, als in den meisten anderen Mitgliedsländern der OECD. Für ehemalige Bauarbeiter sieht es im wohlverdienten Ruhestand sogar noch schlechter aus, denn sie leiden zusätzlich unter branchenspezifischen Nachteilen, die ihr Rentenniveau weiter drücken. Dazu gehören vor allem wetterbedingte lange Arbeitspausen im Winter, überdurchschnittlich häufige Wechsel des Arbeitgebers sowie ein durchschnittlich früherer Rentenbeginn, der durch die hohe körperliche Belastung bedingt ist. So liegt der Anteil von Erwerbsminderungsrenten bei männlichen Neurentnern bei 15 %, während er bei Neurentnern aus der Bauwirtschaft bei mehr als 28 % liegt – mit den entsprechenden Rentenausfällen.

Um diese Nachteile auszugleichen, beschlossen die Tarifpartner des Baugewerbes – also der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden (als Vorläuferin der heurigen IG Bauen-Agrar-Umwelt) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes – schon 1957 ein eigenes Rentenbeihilfesystem. Dieses branchenspezifische Altersvorsorgesystem sichert eine solidarische überbetriebliche Altersvorsorge, die viele Jahre lang umlagefinanziert war. Eine wichtige Grundlage bildete dabei von Anfang an die verbindliche Gültigkeit der Regelungen für alle Unternehmer der Branche. Das System funktioniert so, dass die Höhe der Rentenbeihilfe mit der Dauer der Beschäftigung in der Branche steigt. Welche Bedeutung diese Beihilfe hat, zeigen die Zahlen für das Jahr 2015: Mehr als 373.000 Empfänger erhielten insgesamt 330 Millionen Euro.

Schon Mitte der neunziger Jahre wurde allerdings klar, dass vor allem aufgrund der demographischen Entwicklung dieses System auf absehbare Zeit nicht mehr finanzierbar sein würde, wenn es nicht neu aufgestellt würde. Die Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer in der Baubranche sank immerhin von 890.000 im Jahr 1995 auf 550 000 im Jahr 2002. Da zugleich die Zahl der Anwartsbezieher weiter stieg, leiteten die Tarifpartner eine langfristige Umstellung auf ein Anwartsdeckungsverfahren ein. Es kam zu einschneidenden Reformen. Mit der neuen Tarifrente Bau wurde die Umstellung auf ein größtenteils kapitalgedecktes System zum 1. Januar 2016 vollzogen. Das Rentenbeihilfesystem wurde zugleich zum 31. Dezember 2015 für Neuzugänge geschlossen. Das neue System gilt auch für die Beschäftigten in den alten Bundesländern, die zu diesem Stichtag das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Umstellung wurde großen Wert daraufgelegt, dass kein Beschäftigter schlechter gestellt wurde als nach dem alten System.

Die neue Regelung hat einen immensen Vorteil: Im Gegensatz zur größtenteils umlagefinanzierten Rentenbeihilfe ist die Tarifrente Bau fast vollständig kapitalgedeckt – und dadurch ist die zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft gegenüber den Problemen des demographischen Wandels nahezu immunisiert.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.