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17. Dez 2019

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Gesellschaft

Bessere Vorsorge auf dem Bau

Die Baubranche unterstützt mit einer eigenen Zusatzregelung die Rentenvorsorge der Beschäftigten und gleicht so spezifische Nachteile aus.

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Im internationalen Vergleich bekommen Deutschlands Rentner weniger Rente ausgezahlt, als in den meisten anderen Mitgliedsländern der OECD. Für ehemalige Bauarbeiter sieht es im wohlverdienten Ruhestand sogar noch schlechter aus, denn sie leiden zusätzlich unter branchenspezifischen Nachteilen, die ihr Rentenniveau weiter drücken. Dazu gehören vor allem wetterbedingte lange Arbeitspausen im Winter, überdurchschnittlich häufige Wechsel des Arbeitgebers sowie ein durchschnittlich früherer Rentenbeginn, der durch die hohe körperliche Belastung bedingt ist. So liegt der Anteil von Erwerbsminderungsrenten bei männlichen Neurentnern bei 15 %, während er bei Neurentnern aus der Bauwirtschaft bei mehr als 28 % liegt – mit den entsprechenden Rentenausfällen.

Um diese Nachteile auszugleichen, beschlossen die Tarifpartner des Baugewerbes – also der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden (als Vorläuferin der heurigen IG Bauen-Agrar-Umwelt) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes – schon 1957 ein eigenes Rentenbeihilfesystem. Dieses branchenspezifische Altersvorsorgesystem sichert eine solidarische überbetriebliche Altersvorsorge, die viele Jahre lang umlagefinanziert war. Eine wichtige Grundlage bildete dabei von Anfang an die verbindliche Gültigkeit der Regelungen für alle Unternehmer der Branche. Das System funktioniert so, dass die Höhe der Rentenbeihilfe mit der Dauer der Beschäftigung in der Branche steigt. Welche Bedeutung diese Beihilfe hat, zeigen die Zahlen für das Jahr 2015: Mehr als 373.000 Empfänger erhielten insgesamt 330 Millionen Euro.

Schon Mitte der neunziger Jahre wurde allerdings klar, dass vor allem aufgrund der demographischen Entwicklung dieses System auf absehbare Zeit nicht mehr finanzierbar sein würde, wenn es nicht neu aufgestellt würde. Die Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer in der Baubranche sank immerhin von 890.000 im Jahr 1995 auf 550 000 im Jahr 2002. Da zugleich die Zahl der Anwartsbezieher weiter stieg, leiteten die Tarifpartner eine langfristige Umstellung auf ein Anwartsdeckungsverfahren ein. Es kam zu einschneidenden Reformen. Mit der neuen Tarifrente Bau wurde die Umstellung auf ein größtenteils kapitalgedecktes System zum 1. Januar 2016 vollzogen. Das Rentenbeihilfesystem wurde zugleich zum 31. Dezember 2015 für Neuzugänge geschlossen. Das neue System gilt auch für die Beschäftigten in den alten Bundesländern, die zu diesem Stichtag das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Bei der Umstellung wurde großen Wert daraufgelegt, dass kein Beschäftigter schlechter gestellt wurde als nach dem alten System.

Die neue Regelung hat einen immensen Vorteil: Im Gegensatz zur größtenteils umlagefinanzierten Rentenbeihilfe ist die Tarifrente Bau fast vollständig kapitalgedeckt – und dadurch ist die zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft gegenüber den Problemen des demographischen Wandels nahezu immunisiert.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash