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23. Dez 2021

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Gesellschaft

Transparenz und Zukunftsfähigkeit

Journalist: Kirsten Schwieger

Was es mit dem von ihr entwickelten Nachhaltigkeitszertifikat BNK auf sich hat, erläutert die Professorin und Energieberaterin Prof. Dr.-Ing. Natalie Eßig im Interview.

Prof. Dr.-Ing. Natalie Eßig, Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN), Foto: Fotographin: Nicole Zausinger, Hochschule München

Was steht hinter dem BNK-Zertifikat?

Das Bewertungssystem BNK wurde in die Liste der Bewertungssysteme und Zertifizierungsstellen der QNG-Siegelvarianten für Ein- bis Fünffamilienhäuser aufgenommen. Anhand vergleichbarer Zahlen und Fakten zeigt es die tatsächliche nachhaltige Qualität eines Eigenheimes auf. 

Warum wurde es ins Leben gerufen?

Zielsetzung des Siegels ist, das nachhaltige Bauen in Deutschland landesweit zu fördern. Wer heutzutage ein Haus baut, hat konkrete Vorstellungen und Ziele, bekommt aber vom Bauträger oder den ausführenden Firmen nach dessen Fertigstellung meist wenig Informationen, ob diese in dem finalen Gebäude tatsächlich realisiert wurden. Anhand unseres Nachhaltigkeitszertifikats können Bauherren die Stärken und Schwächen ihrer Häuser ablesen und Qualitätskriterien in Bezug auf Umwelt, Kosten, Barrierefreiheit etc. objektiv vergleichen.

Wie profitieren Bauherren konkret davon?

Für das BNK-Zertifikat bekommen Bauherren einen von uns ausgebildeten und zertifizierten Auditor zur Seite gestellt, meist sind das Architekten oder Energieberater mit einer Zusatzausbildung zum Thema Nachhaltigkeit. Dieser berät den Bauherren von der Planung über die komplette Ausführung. So stellt der Auditor beispielsweise sicher, dass genau die nachhaltigen Materialien verbaut werden, die sich der Bauherr gewünscht hat oder dass die Heizung mit erneuerbaren Energien so funktioniert wie angedacht. All das dokumentiert der Auditor – momentan ist das nämlich ein großes, schwarzes Loch. Nach der Fertigstellung des Gebäudes übergibt er dem Bauherren die komplette Gebäudeakte und stellt das Zertifikat aus.

Wie viele Kriterien umfasst es?

Innerhalb der Entwicklungszeit des Siegels wurden 19 objektive Bewertungskriterien für die nachhaltige Qualität von Ein- bis Fünffamilienhäusern entwickelt. Drei Hauptkriterien stehen dabei im Fokus: Gesundheit, Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. So geht heutzutage jeder davon aus, dass verbaute Bauprodukte oder die aus dem Baumarkt umweltfreundlich und gesund sind. Aber das ist nicht so. Oftmals wissen wir weder, woher die kommen, noch, wer sie gemacht hat. Unsere Auditoren prüfen das anhand umfangreicher Checklisten. Mit Hilfe dieser wird auch geprüft, wie viel CO2 beziehungsweise graue Energie bei der Herstellung der Materialien angefallen ist. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit schauen wir nicht nur auf die Bau-, sondern auch auf die Betriebs- und Instandhaltungskosten.

Was kostet dies, beziehungsweise gibt es finanzielle Förderungen?

Seit 1. Juli dieses Jahres wird das BNK-Zertifikat unter dem NH-Paket in die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) aufgenommen und von der KfW übernommen. Je nachdem welchen KfW-Standard man hat, können Bauherren bis zu 10.000 Euro Förderung erhalten. Zusätzlich sind bis zu 5.000 Euro für die Baubegleitung möglich. Allerdings bekommt es nicht jeder, weil die erforderlichen Kriterien auch wirklich umgesetzt werden müssen.

Wie funktioniert die Beantragung bei der KfW?

Das machen die Auditoren zusammen mit einem DENA gelisteten Energieeffizienz-Experten, falls der Auditor nicht selbst ein zugelassener Energieberater ist. Wenn die Bauherren dann die KfW-Bestätigung haben, gehen sie damit zu ihrer Hausbank, welche den Finanzierungsprozess einleitet.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.