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3. Sep 2021

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Lifestyle

3 Fragen an Dr. Martin Marianowicz

Journalist: Alicia Steinbrück

Der Orthopädie- und Rückengesund-heitsexperte spricht mit uns über Prävention und Symptome der häu-figsten Rückenleiden.

Dr. Martin Marianowicz, Facharzt für Orthopädie und Buchautor („Den Rücken selbst heilen“); Foto: Daniel Schvarcz

Bei welchen Symptomen sollten Patient:innen einen Arzt aufsuchen?

Wenn der Schmerz unerträglich ist, länger als vier bis sechs Wochen an-hält oder Taubheitsgefühle in Armen oder Beinen auftreten. 80 Prozent aller Rückenbeschwerden heilen von allein oder mit einer konservativen Therapie ab. Bei Bandscheibenvorfällen sind es sogar 90 Prozent.

Welches sind die häufigsten Rückenkrankheiten?

Fehlhaltungen und Verspannungen. Von Bandscheibenvorfällen sind vor allem Erwachsene bis zu einem Alter von 50 Jahren betroffen. Bei älteren Menschen kommt es eher zu Wirbelsäulenverschleiß und knöchernen Einengungen. Auch Osteoporose tritt häufiger auf, vor allem bei Frauen. 

Wie können Betroffene im Alltag präventiv gegen Rückenleiden  vorgehen?

Bewegung mit wenig Belastung, zum Beispiel Schwimmen. Zweitens: Übergewicht vermeiden, jedes Kilo weniger entlastet. Drittens: Stress abbauen, er sorgt für mehr Anspannung und Schmerzen. Viertens: Eine ausgewogene Ernährung. Menschen, die schon „Rücken“ haben, empfehle ich medizinisches Kräftigungstraining.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.