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22. Jun 2023

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Gesellschaft

3 Fragen an Hubertus Brunner

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: lasse moller/unsplash, Presse

3 Fragen an Hubertus Brunner, Geschäftsführer Ulrich Brunner GmbH

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Hubertus Brunner, Geschäftsführer Ulrich Brunner GmbH

Wie lassen sich die Schwachstellen von Wärmepumpen kompensieren?
Wärmepumpen haben die höchste Effizienz und Leistung bei warmen Außentemperaturen mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Wird es kälter, sinkt der Wirkungsgrad und die Leistung einer Luft-Wasser Wärmepumpe. Wenn das Gesamtsystem nicht perfekt ausgelegt ist, kann dies zu extremen Stromkosten führen. Eine Wärmepumpen-Hybridheizung kann hierfür die Lösung sein. In diesem Fall arbeitet die Wärmepumpe bis zu einer definierten Außentemperatur und übergibt dann z.B. an einen Gaskessel oder auch an CO2 neutrale Wärmequellen, wie eine Pelletheizung.

„Wärmepumpe und Ofen haben beide ihre Stärken und Schwächen, ergänzen sich im Verbund aber perfekt.“

Mit welchen Vorteilen punktet eine Wärmepumpen-Ofenheizung?
Wärmepumpe und Ofen haben beide ihre Stärken und Schwächen, ergänzen sich im Verbund aber perfekt. Bei moderaten Außentemperaturen funktioniert die Wärmepumpe am effizientesten und ist in der Lage die benötigte Wärmemenge zu liefern. Wird es kälter, kompensiert der Ofen mit seiner zusätzlichen Leistung und hohen Vorlauftemperaturen die Schwächephase der Wärmepumpe und damit verbundene hohe Stromkosten.

Welche Vorteile bietet ein wassergeführter Holzofen?
In erster Linie mehr Unabhängigkeit. Im Gegensatz zu konventionellen Öfen sind wassergeführte Holzöfen an die Zentralheizung angeschlossen und können so für Heizung und Brauchwasser unterstützen. Die Heizung wird entlastet und gleichzeitig Geldbeutel und Umwelt geschont. Da sie 40 – 75% ihrer Leistung in einen Pufferspeicher abgeben und nur der Rest den Aufstellraum beheizt, wird der gerade im Neubau oft gefürchtete „Sauna-Effekt“ vermieden.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.