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17. Dez 2019

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Gesellschaft

3 Fragen an Volker Steinmetz über Terrorversicherung

Journalist: Chan Sidki-Lundius

Volker Steinmetz, Leiter Vertrieb und Underwriting EXTREMUS Versicherungs-AG. Der Spezialversicherer schützt Unternehmen gegen finanzielle Verluste durch Terroranschläge.

Wie stufen Sie das Terrorrisiko in Deutschland ein?

Vor dem Hintergrund der letzten Terroranschläge ist von einer unvermindert hohen Bedrohungslage auszugehen. Gefährdet sind insbesondere Objekte mit großen Menschenansammlungen und Citylagen. Dies begründet einen hohen Absicherungsbedarf, auch für Anleger und Investoren. Potenziell gefährdete Risiken stellen z. B. auch Gotteshäuser, Hotels, Messen, Einkaufzentren bzw. -passagen, Kliniken, Flughäfen, Bahnhöfe, Chemie- und Pharmaunternehmen, Energieversorger, Stadien, Veranstaltungshäuser und ihre angrenzenden Immobiliennachbarschaft dar.

Warum gibt es eine eigenständige Terrorversicherung?

Nach dem 11. September 2001 brachen weltweit alle Terrorkapazitäten zusammen. Eine Deckung von industriellen, gewerblichen und institutionellen Risiken gegen Terrorakte war plötzlich nicht mehr möglich. In Deutschland wurden alle bestehenden Terrordeckungen gekündigt, weil das Ausmaß der Schäden nicht quantifizierbar war und nach wie vor ist. Unter Mitwirkung des Bundes, des BDI und des GDV kam es am 3. September 2002 zur Gründung der EXTREMUS Versicherungs-AG in Köln.

Wie sieht die zweigeteilte Absicherungslösung aus?

Sachversicherer bieten in Verträgen mit einer Summe von bis zu 25 Mio. Euro die Terrorversicherung an bzw. schließen die Deckung nicht aus. Ab 25 Mio. Euro deckt EXTREMUS Terrorschäden bis zu einer Jahreshöchstentschädigung von aktuell 9 Mrd. Euro. Davon trägt die privatwirtschaftliche (Rück-)Versicherung zunächst 2,52 Mrd. Euro. Danach steht der Staat mit einer Staatsgarantie von 6,48 Mrd. Euro bereit.

23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!