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17. Dez 2019

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Gesellschaft

3 Fragen an Volker Steinmetz über Terrorversicherung

Journalist: Chan Sidki-Lundius

Volker Steinmetz, Leiter Vertrieb und Underwriting EXTREMUS Versicherungs-AG. Der Spezialversicherer schützt Unternehmen gegen finanzielle Verluste durch Terroranschläge.

Wie stufen Sie das Terrorrisiko in Deutschland ein?

Vor dem Hintergrund der letzten Terroranschläge ist von einer unvermindert hohen Bedrohungslage auszugehen. Gefährdet sind insbesondere Objekte mit großen Menschenansammlungen und Citylagen. Dies begründet einen hohen Absicherungsbedarf, auch für Anleger und Investoren. Potenziell gefährdete Risiken stellen z. B. auch Gotteshäuser, Hotels, Messen, Einkaufzentren bzw. -passagen, Kliniken, Flughäfen, Bahnhöfe, Chemie- und Pharmaunternehmen, Energieversorger, Stadien, Veranstaltungshäuser und ihre angrenzenden Immobiliennachbarschaft dar.

Warum gibt es eine eigenständige Terrorversicherung?

Nach dem 11. September 2001 brachen weltweit alle Terrorkapazitäten zusammen. Eine Deckung von industriellen, gewerblichen und institutionellen Risiken gegen Terrorakte war plötzlich nicht mehr möglich. In Deutschland wurden alle bestehenden Terrordeckungen gekündigt, weil das Ausmaß der Schäden nicht quantifizierbar war und nach wie vor ist. Unter Mitwirkung des Bundes, des BDI und des GDV kam es am 3. September 2002 zur Gründung der EXTREMUS Versicherungs-AG in Köln.

Wie sieht die zweigeteilte Absicherungslösung aus?

Sachversicherer bieten in Verträgen mit einer Summe von bis zu 25 Mio. Euro die Terrorversicherung an bzw. schließen die Deckung nicht aus. Ab 25 Mio. Euro deckt EXTREMUS Terrorschäden bis zu einer Jahreshöchstentschädigung von aktuell 9 Mrd. Euro. Davon trägt die privatwirtschaftliche (Rück-)Versicherung zunächst 2,52 Mrd. Euro. Danach steht der Staat mit einer Staatsgarantie von 6,48 Mrd. Euro bereit.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.