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29. Sep 2022

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Wirtschaft

„Fragwürdig und angreifbar“

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: aymane jdidi/Pixabay

Finanzämtern behandeln Freiflächen-PV-Anlagen unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer für Landwirte nachteilig. Daran gibt es Kritik.

Im Frühsommer gab es für Landwirte, die einen Teil ihrer landwirtschaftlichen Fläche für Agri-PV-Anlagen nutzen, eine gute Nachricht, denn Bund und Länder haben diese Landwirte steuerlich bessergestellt. Die doppelt genutzten Flächen sollen zukünftig wie landwirtschaftliches Betriebsvermögen behandelt werden und verlieren somit nicht mehr wie bisher ihre schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Vorteile, wenn sie weitervererbt werden. Damit wurde nicht nur Rechtssicherheit für die betroffenen Landwirte geschaffen, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Förderung der Energiewende gemacht.

Doch viele Landwirte gehen weiterhin leer aus, beziehungsweise laufen Gefahr, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn es ans Vererben oder Schenken an die nächste Generation geht. Der Grund: PV-Freiflächenanlagen, also solche Flächen, auf denen PV-Anlagen errichtet wurden, ohne dass sie zugleich landwirtschaftlich genutzt werden, sind von dieser Verbesserung ausgeschlossen. Denn die Solarflächen gelten weiterhin rechtlich nicht als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sondern als Grundvermögen und werden daher deutlich höher erbschaftsbesteuert.

Mit Blick auf den Ausbau der Solarenergie ist die Regelung ebenfalls fatal. Denn sie sorgt dafür, dass im Fall einer Hofübergabe die Verpachtung der Freifläche für eine Solaranlage ziemlich teuer für den Nachfolger oder die Nachfolgerin werden kann – mit der Folge, dass viele Landwirte entweder hohen Steuerzahlen entgegensehen oder ihre Fläche lieber gar nicht erst verpachten. Während die Bundesregierung also den Ausbau der Erneuerbaren Energien einerseits mit viel Geld fördert, behindert sie ihn an anderer Stelle durch steuerrechtliche Bestimmungen.

Doch an dieser Handhabung gibt es Kritik von Experten. „Die teilweise von den Finanzämtern vorgenommene Einordnung der Flächen für PV-Anlagen in erbschaftssteuerlich nachteiliger Hinsicht scheint fragwürdig und angreifbar“, findet Ingolf Sonntag vom Landesverband für Erneuerbare Energien Sachsen e.V.

Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang insbesondere die sogenannte Kiesgruben-Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2020 (Az. II R 28/18). „Sie sah beispielsweise durch die vergleichbare gewerbliche jahrzehntelange Nutzung einer Landwirtschaftsfläche mit einer Kiesgrube die Einordnung als landwirtschaftliche Fläche nicht als beeinträchtigt, wenn die Wiederherstellung als Landwirtschaftsfläche vorgesehen ist“, so Sonntag. Es wäre schwer nachvollziehbar, wenn die weniger beeinträchtigende Nutzung mit einer PV-Anlage anders behandelt würde als eine Kiesgrube. Die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf den konkreten Fall muss aber schon bei Vertragsschluss sichergestellt werden, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dennoch sähen das Finanzämter teilweise anders und ein Rechtsstreit vor dem Finanzgericht könne sich hinziehen. Sonntag sieht aber auch für unwillige beziehungsweise uneinsichtige Finanzämter Lösungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Beteiligung des Landwirtes an der Betreibergesellschaft der PV-Anlage.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im August die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen in NRW um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag erweitert. Zukünftig können pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt gefördert werden.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.