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29. Sep 2022

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Wirtschaft

„Fragwürdig und angreifbar“

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: aymane jdidi/Pixabay

Finanzämtern behandeln Freiflächen-PV-Anlagen unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer für Landwirte nachteilig. Daran gibt es Kritik.

Im Frühsommer gab es für Landwirte, die einen Teil ihrer landwirtschaftlichen Fläche für Agri-PV-Anlagen nutzen, eine gute Nachricht, denn Bund und Länder haben diese Landwirte steuerlich bessergestellt. Die doppelt genutzten Flächen sollen zukünftig wie landwirtschaftliches Betriebsvermögen behandelt werden und verlieren somit nicht mehr wie bisher ihre schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Vorteile, wenn sie weitervererbt werden. Damit wurde nicht nur Rechtssicherheit für die betroffenen Landwirte geschaffen, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Förderung der Energiewende gemacht.

Doch viele Landwirte gehen weiterhin leer aus, beziehungsweise laufen Gefahr, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn es ans Vererben oder Schenken an die nächste Generation geht. Der Grund: PV-Freiflächenanlagen, also solche Flächen, auf denen PV-Anlagen errichtet wurden, ohne dass sie zugleich landwirtschaftlich genutzt werden, sind von dieser Verbesserung ausgeschlossen. Denn die Solarflächen gelten weiterhin rechtlich nicht als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sondern als Grundvermögen und werden daher deutlich höher erbschaftsbesteuert.

Mit Blick auf den Ausbau der Solarenergie ist die Regelung ebenfalls fatal. Denn sie sorgt dafür, dass im Fall einer Hofübergabe die Verpachtung der Freifläche für eine Solaranlage ziemlich teuer für den Nachfolger oder die Nachfolgerin werden kann – mit der Folge, dass viele Landwirte entweder hohen Steuerzahlen entgegensehen oder ihre Fläche lieber gar nicht erst verpachten. Während die Bundesregierung also den Ausbau der Erneuerbaren Energien einerseits mit viel Geld fördert, behindert sie ihn an anderer Stelle durch steuerrechtliche Bestimmungen.

Doch an dieser Handhabung gibt es Kritik von Experten. „Die teilweise von den Finanzämtern vorgenommene Einordnung der Flächen für PV-Anlagen in erbschaftssteuerlich nachteiliger Hinsicht scheint fragwürdig und angreifbar“, findet Ingolf Sonntag vom Landesverband für Erneuerbare Energien Sachsen e.V.

Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang insbesondere die sogenannte Kiesgruben-Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2020 (Az. II R 28/18). „Sie sah beispielsweise durch die vergleichbare gewerbliche jahrzehntelange Nutzung einer Landwirtschaftsfläche mit einer Kiesgrube die Einordnung als landwirtschaftliche Fläche nicht als beeinträchtigt, wenn die Wiederherstellung als Landwirtschaftsfläche vorgesehen ist“, so Sonntag. Es wäre schwer nachvollziehbar, wenn die weniger beeinträchtigende Nutzung mit einer PV-Anlage anders behandelt würde als eine Kiesgrube. Die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf den konkreten Fall muss aber schon bei Vertragsschluss sichergestellt werden, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dennoch sähen das Finanzämter teilweise anders und ein Rechtsstreit vor dem Finanzgericht könne sich hinziehen. Sonntag sieht aber auch für unwillige beziehungsweise uneinsichtige Finanzämter Lösungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Beteiligung des Landwirtes an der Betreibergesellschaft der PV-Anlage.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im August die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen in NRW um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag erweitert. Zukünftig können pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt gefördert werden.

2. Apr 2026

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Business

Kein Roboter zum Gelddrucken, aber ein starker Wächter: KI bei Banken

Künstliche Intelligenz kann im Bankwesen schon ziemlich viel – aber eigenständig Geld drucken oder wundersam vermehren, das kann sie (noch) nicht. Banken setzen KI heute flächendeckend in mehreren Bereichen ein, allen voran in der Betrugsprävention, wo Fraud Detection mittlerweile Branchenstandard ist. KI-gestützte Systeme analysieren Transaktionen von Kundinnen und Kunden in Echtzeit, erkennen und stoppen auffällige Transaktionen und Zahlungsanweisungen in der Regel sofort, und reagieren innerhalb von Sekunden auf neue Angriffsszenarien. Gerade, weil sich Betrugsmaschen ständig weiterentwickeln, ist die Adaptionsgeschwindigkeit in diesem Bereich besonders hoch. Solche Systeme werden in Zukunft weiter optimiert werden, wodurch Banken Routineaufgaben mehr und mehr automatisieren können. Das eröffnet neue Möglichkeiten für personalisierte Kundenberatung, schnellere Analysen – etwa bei Kreditentscheidungen – und insgesamt bessere Kundenerlebnisse. Banken nutzen KI auch immer öfter, um internes Wissen für ihre Mitarbeitenden zu strukturieren, aufzubereiten und schneller zugänglich zu machen. Ziel ist es, Informationen effizienter zu nutzen und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Im Vergleich zur Betrugsprävention befindet sich dieser Bereich jedoch noch in einer stärkeren Wachstumsphase, auch wenn die Entwicklung hier aktuell sehr dynamisch verläuft. >Der Mensch muss weiterhin die Kontrolle über kritische Prozesse behalten und klare Grenzen setzen. Es gibt unzählige Anbieter von bankenspezifischer KI. Viele davon decken nur bestimmte Anwendungsfelder ab, weshalb Banken häufig mehrere KI-Systeme parallel einsetzen. Auch, wenn Banken langjährige Erfahrung im Umgang mit sensiblen Daten haben, kann die Auswahl passender KI-Tools herausfordernd sein, denn die Lösungen müssen regelkonform sein, Change Compliance- und Datenschutzrichtlinien beachten, außerdem sollten die Daten innerhalb Europas bleiben und nicht unkontrolliert in andere Rechtsräume fließen. Erhöht KI im Bankwesen nun die Sicherheit – oder eher das Risiko für Betrug und Verlust? Grundsätzlich beides. Denn einerseits verbessert KI die Fähigkeit, Betrug frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, andererseits entstehen neue Gefahren, insbesondere durch autonome KI-Agenten. Je mehr Entscheidungsfreiheit diese Systeme erhalten, desto größer ist das Risiko, dass sie Sicherheitsvorgaben umgehen oder manipuliert werden. Deshalb gewinnt das Prinzip „Human in the Loop“ beziehungsweise „Human in the Lead“ an Bedeutung: Der Mensch muss weiterhin die Kontrolle über kritische Prozesse behalten und klare Grenzen setzen. Auch im Finanzmarkt insgesamt sind automatisierte Prozesse kein neues Phänomen. Mechanismen wie algorithmischer Handel oder Stop-Loss-Orders können bereits heute Kettenreaktionen auslösen. KI könnte solche Effekte künftig verstärken, stellt aber nicht die ursprüngliche Ursache dar. Wohin wird sich KI im Bankwesen entwickeln? Eigenständig Geld drucken wird sie hoffentlich niemals – doch sie wird als umfassendes System im Hintergrund immer besser in den Bankenalltag integriert werden. Der Mensch wird im Bankwesen jedoch in zentralen Bereichen immer die Oberhand behalten, besonders bei der letzten Kontrolle und beim direkten Kundenkontakt – denn hier können aufmerksame Bankangestellte besser als jede KI als Sicherheitsschranke wirken, die ihre betagten Kundinnen davor schützen, auffällige Transaktionen hoher Summen vorzunehmen. >Banken nutzen KI auch immer öfter, um internes Wissen für ihre Mitarbeitenden zu strukturieren, aufzubereiten und schneller zugänglich zu machen.