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29. Sep 2022

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Wirtschaft

„Fragwürdig und angreifbar“

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: aymane jdidi/Pixabay

Finanzämtern behandeln Freiflächen-PV-Anlagen unter dem Aspekt der Erbschaftssteuer für Landwirte nachteilig. Daran gibt es Kritik.

Im Frühsommer gab es für Landwirte, die einen Teil ihrer landwirtschaftlichen Fläche für Agri-PV-Anlagen nutzen, eine gute Nachricht, denn Bund und Länder haben diese Landwirte steuerlich bessergestellt. Die doppelt genutzten Flächen sollen zukünftig wie landwirtschaftliches Betriebsvermögen behandelt werden und verlieren somit nicht mehr wie bisher ihre schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Vorteile, wenn sie weitervererbt werden. Damit wurde nicht nur Rechtssicherheit für die betroffenen Landwirte geschaffen, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Förderung der Energiewende gemacht.

Doch viele Landwirte gehen weiterhin leer aus, beziehungsweise laufen Gefahr, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn es ans Vererben oder Schenken an die nächste Generation geht. Der Grund: PV-Freiflächenanlagen, also solche Flächen, auf denen PV-Anlagen errichtet wurden, ohne dass sie zugleich landwirtschaftlich genutzt werden, sind von dieser Verbesserung ausgeschlossen. Denn die Solarflächen gelten weiterhin rechtlich nicht als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sondern als Grundvermögen und werden daher deutlich höher erbschaftsbesteuert.

Mit Blick auf den Ausbau der Solarenergie ist die Regelung ebenfalls fatal. Denn sie sorgt dafür, dass im Fall einer Hofübergabe die Verpachtung der Freifläche für eine Solaranlage ziemlich teuer für den Nachfolger oder die Nachfolgerin werden kann – mit der Folge, dass viele Landwirte entweder hohen Steuerzahlen entgegensehen oder ihre Fläche lieber gar nicht erst verpachten. Während die Bundesregierung also den Ausbau der Erneuerbaren Energien einerseits mit viel Geld fördert, behindert sie ihn an anderer Stelle durch steuerrechtliche Bestimmungen.

Doch an dieser Handhabung gibt es Kritik von Experten. „Die teilweise von den Finanzämtern vorgenommene Einordnung der Flächen für PV-Anlagen in erbschaftssteuerlich nachteiliger Hinsicht scheint fragwürdig und angreifbar“, findet Ingolf Sonntag vom Landesverband für Erneuerbare Energien Sachsen e.V.

Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang insbesondere die sogenannte Kiesgruben-Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2020 (Az. II R 28/18). „Sie sah beispielsweise durch die vergleichbare gewerbliche jahrzehntelange Nutzung einer Landwirtschaftsfläche mit einer Kiesgrube die Einordnung als landwirtschaftliche Fläche nicht als beeinträchtigt, wenn die Wiederherstellung als Landwirtschaftsfläche vorgesehen ist“, so Sonntag. Es wäre schwer nachvollziehbar, wenn die weniger beeinträchtigende Nutzung mit einer PV-Anlage anders behandelt würde als eine Kiesgrube. Die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf den konkreten Fall muss aber schon bei Vertragsschluss sichergestellt werden, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dennoch sähen das Finanzämter teilweise anders und ein Rechtsstreit vor dem Finanzgericht könne sich hinziehen. Sonntag sieht aber auch für unwillige beziehungsweise uneinsichtige Finanzämter Lösungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Beteiligung des Landwirtes an der Betreibergesellschaft der PV-Anlage.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im August die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen in NRW um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag erweitert. Zukünftig können pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt gefördert werden.

23. Dez 2025

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Gesellschaft

Warum es so wichtig ist, konsequent nachhaltig zu bauen – Ein Beitrag von Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand DGNB e.V.

Nachhaltiges Bauen bedeutet weit mehr als energieeffiziente Gebäude oder den Einsatz ökologischer Materialien. Es beschreibt einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg betrachtet werden: von der Planung über den Bau und die Nutzung bis hin zu Umbaumaßnahmen oder den Rückbau. Ziel ist es, Umweltbelastungen zu minimieren, Ressourcen zu schonen, Menschen gesunde und lebenswerte Räume zu bieten und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu schaffen. Stand heute ist der Bausektor nach wie vor für einen erheblichen Teil der globalen CO2-Emissionen, den Verbrauch natürlicher Ressourcen und den zunehmenden Verlust der Biodiversität verantwortlich. Gleichzeitig verbringen wir den Großteil unseres Lebens in geschlossenen Räumen, die unser Wohlbefinden stärken sollen, ohne dabei die Zukunft unseres Planeten zu gefährden. Zudem leben immer mehr Menschen in der Stadt. Der Bedarf an attraktiven und dazu noch klimaresilient gestalteten Freiräumen wächst. Nachhaltige Architektur bietet einen ganzheitlichen Ansatz, um die Klimakrise zu bekämpfen, soziale Gerechtigkeit zu fördern und langfristige wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Wie ein Perspektivwechsel in diese Richtung gelingen kann, zeigen wir noch bis zum 28. Januar 2026 mit der ersten DGNB Ausstellung „What If: A Change of Perspective“ in der Berliner Architekturgalerie Aedes. Die Ausstellung fordert Besucherinnen und Besucher dazu auf, gewohnte Denkmuster zu hinterfragen und die Themenvielfalt des nachhaltigen Bauens neu und unvoreingenommen auf sich wirken zu lassen. >Nachhaltige Architektur bietet einen ganzheitlichen Ansatz, um die Klimakrise zu bekämpfen, soziale Gerechtigkeit zu fördern und langfristige wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Anhand gebauter Beispiele wird deutlich, dass viele Lösungen bereits existieren. So erfährt der Besuchende anschaulich, wie Gebäude klima- und ressourcenschonend geplant werden können, indem Materialien im Kreislauf geführt, Energie effizient genutzt oder sogar erzeugt wird und der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigt bleibt. Ebenso thematisiert werden Klimaanpassung und Resilienz: durch kluge Gestaltung, Begrünung und Freiräume können Gebäude und Städte besser mit Hitze, Starkregen oder Trockenperioden umgehen. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Menschen. Nachhaltiges Bauen stellt das Wohlbefinden, die Gesundheit und das soziale Miteinander in den Mittelpunkt. Architektur kann Begegnung fördern, Identität stiften und bezahlbaren Wohnraum schaffen, ohne dabei die Umwelt aus dem Blick zu verlieren. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit bestehenden Gebäuden spielt eine zentrale Rolle. Sanieren, Umnutzen und Weiterbauen im Bestand werden als Strategien gezeigt, um Flächen zu schützen und Ressourcen zu sparen. Nicht zuletzt wird klar, dass Nachhaltigkeit keine Kostenspirale sein muss. Ganzheitlich geplante Gebäude sind oft wirtschaftlicher, weil sie langfristig Betriebskosten senken, Risiken minimieren und ihren Wert erhalten oder steigern. Nachhaltiges Bauen ist kein abstraktes Expertenthema und schon gar keine Zukunftsvision, sondern eine konkrete Chance. Für lebenswerte Städte, für gesunde Räume und für eine gebaute Umwelt, die den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Als inhaltlich getriebener Non-Profit-Verein begreifen wir das nachhaltige Bauen seit unserer Gründung vor 18 Jahren als gesellschaftliche Aufgabe, nach der wir unser Handeln ausrichten. Mit der Ausstellung laden wir jeden einzelnen ein, genauer hinzusehen, weiterzudenken und selbst Teil des Wandels zu werden. Weitere Informationen gibt es unter www.dgnb.de/aedes