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1. Jan 2017

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Lifestyle

Gewinnspiel Teilnahmebedingungen Print-Verlosung

Veranstalter

Der Veranstalter dieser Promotion ist die Contentway GmbH, Rödingsmarkt 20, 20459 Hamburg. Nachfolgend Contentway genannt.

Teilnahmeberechtigung

Grundsätzlich sind alle Personen ab 18 Jahren teilnahmeberechtigt, sofern sie die österreichische Staasangehörigkeit besitzen. Teilnehmer:innen unter 18 Jahren haben keinerlei Rechtsanspruch auf Gewinne. Eigentümer:innen, Angestellte und sonstige Mitarbeiter:innen von Contentway und alle Mitarbeiter:innen von beteiligten dritten Unternehmen, die in der Durchführung dieser Aktion involviert sind, sowie Personen, die mit den vorstehend aufgeführten Personen in Wohngemeinschaft oder ähnlicher Lebensgemeinschaft leben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Stellvertretung bei der Teilnahme an der Aktion ist ausgeschlossen.

Teilnahmemöglichkeiten

Die Teilnehmer:innen können das Lösungswort des Kreuzworträtsels bis zum 05. April 2023, 23:59 Uhr an: [email protected] senden, um das Geschenkpaket von GEHWOHL und LaMer gesponsert von SynPharma zu gewinnen.

Gewinne

Der Veranstalter des Gewinnspiels wird durch die Übergabe von der Pflicht zur Leistung der Gewinne frei. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist nicht möglich. Der Veranstalter des Gewinnspiels behält sich das Recht vor, die Gewinne durch einen vergleichbaren anderen Gewinn zu ersetzen. Die Übertragung des Gewinns ist nicht möglich.

Ablauf

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Ausfüllen des Gewinnspiel Kreuzworträtsels in der, am 31. März erschienenden Best Ager Kampagne. Die Möglichkeit zur Teilnahme endet automatisch am 05. April 2023 um 23:59 Uhr. Teilnehmer:innen, die unangebrachte, anstößige, sexistische oder rassistische Inhalte, sowie Inhalte, die einen unverantwortlichen Umgang mit Contentway Inhalten bewerben, eingeben, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Jede:r Teilnehmer:in kann nur einmal teilnehmen. Contentway behält sich das Recht vor, die Gewinne durch ähnliche Gewinne gleichen Wertes zu ersetzen. Contentway wählt unter allen Teilnehmer:innen ohne jedweden Rechtsanspruch eine:n Gewinner:in aus. Der:die Verfasser:in ist der:die Gewinner:in. Der:die Gewinner:in wird von Contentway oder der das Gewinnspiel betreuenden Agentur per Mail benachrichtigt und muss innerhalb von 4 Tagen antworten, ob er:sie den Gewinn annehmen möchte. Sämtliche Rechte am Text werden an Contentway übertragen, beziehungsweise wird Contentway das umfassende Werknutzungsrecht an diesem Text eingeräumt.

Verstoß gegen Teilnahmebedingungen

Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen bzw. bei absichtlichen oder unabsichtlichen Falschangaben bzgl. der Teilnahmevoraussetzungen behält sich Contentway das Recht vor, entsprechende Personen von der Aktion auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich zugesprochene Artikel aberkannt und zurückgefordert werden.

Haftungsbeschränkung

Für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Datenübertragung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten und Viren haftet Contentway nicht. Nach Übergabe des Gewinnes übernimmt Contentway keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung Contentway oder der Erfüllungsgehilfen von Contentway beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß beschränkt.

Abbruch bzw. Beendigung des Gewinnspiels

Die Möglichkeit am Gewinnspiel teilzunehmen endet automatisch am 05. April 2023 um 23:59 Uhr. Contentway behält sich vor, die Aktion jederzeit ohne Ankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Fälle, in denen aus technischen Gründen – z. B. Infektion des Computersystems mit Viren, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion erschwert, beeinflusst oder unmöglich wird. Contentway übernimmt keine Gewähr für entgangene zugesprochene Artikel. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines:einer Teilnehmer:in verursacht wird, kann Contentway von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der zugesprochenen Artikel ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Übertragung der zugesprochenen Artikel ist nicht möglich. Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Datenschutz

Contentway versichert, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und alle – auch personenbezogene – Daten der Teilnehmer:innen nur zum Zwecke der Durchführung dieser Aktion zu verwenden und an Dritte nur weiterzugeben, soweit dies zur Abwicklung im Rahmen der Aktion bzw. zu deren Durchführung erforderlich ist. Contentway bestätigt, dass Dritte durch eine vertragliche Vereinbarung mit Contentway dazu verpflichtet sind, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Der:die Teilnehmer:in erklärt sich einverstanden, dass seine Daten EDV-mäßig verarbeitet und an Contentway zur technischen Abwicklung des Gewinnspiels übertragen werden.

Änderungsvorbehalt

Contentway behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von dir bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern Contentway. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Verständigung und den Versand der Artikel verwendet.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.