29. Jun 2020
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Business
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei der Gründungsidee sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsvorhaben mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.
Das Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Adressiert ist das Förderstipendium an Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an Hochschulabsolventinnen und -absolventen jeder Nationalität, deren Abschluss nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt und die ihr Vorhaben mit einer deutschen Hochschule realisieren wollen. Auch die Förderung von Gründerteams, bis maximal drei Personen, ist möglich. Antragsteller ist die Hochschule oder Forschungseinrichtung.
Der Antrag bzw. die Bewerbung kann jederzeit gestellt werden und erfolgt über Hochschulen/Forschungseinrichtungen und das dazugehörige Gründungsnetzwerk. Kern der EXIST-Bewerbung bildet das maximal 25-seitige Ideenpapier, welches das Gründungsprojekt mit seinen Zielen vorstellt. Folgende Punkte sind besonders wichtig für den Erfolg eines Antrages: Innovation, Team, Finanzplanung sowie Markt und Wettbewerber.
Die Förderung erfolgt in Stipendien zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie über Sach- und Coachingmittel für Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten. Durch die Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts bietet das Stipendium die Möglichkeit, sich vollständig auf die eigene Gründungsidee konzentrieren zu können. Die zusätzlichen Sach- und Coachingmittel in Höhe von maximal 35.000 Euro können für den Kauf bestimmter Ausrüstung, Maschinen oder Weiterbildungsmaßnahmen verwendet werden, um den Gründern die notwendigen Ressourcen und das Know-how zu ermöglichen.
Das EXIST-Programm bietet noch weitere Förderprogramme, drei Säulen bilden die Grundlage des EXIST-Programms: Das Gründerstipendium, der Forschungstransfer und die Gründungskultur.
Anders als das Gründerstipendium unterstützt EXIST-Forschungstransfer komplexe forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwendigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Die Förderung unterteilt sich in zwei Phasen, in der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse, die das Potenzial besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu sein, weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchzuführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorzubereiten. In der zweiten Förderphase stehen die Durchführung weiterer Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.
Im Rahmen der Programmsäule EXIST-Gründungskultur ist die Fördermaßnahme EXIST-Potenziale entstanden. Eine themenspezifische Förderung mit EXIST-Potentiale bietet Hochschulen und ihren Gründungsnetzwerken die Chance, sich inhaltlich weiter zu entwickeln und neue Impulse für eine Umsetzung gründungsfördernder Maßnahmen auf breiter Ebene zu setzen.
Die Resonanz auf die Veröffentlichung der Richtlinie war überwältigend: Insgesamt sind 220 Anträge für die Projektphase in der Förderlinie EXIST-Potenziale eingegangen, damit haben die Hochschulen in Deutschland ihr Interesse an einer Beteiligung flächendeckend bekundet. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass etliche der 429 Hochschulen in Deutschland Verwaltungshochschulen sind und damit keinen inhaltlichen Bezug zum Thema Gründungen haben, kann man von einer nahezu vollständigen Adressierung der Zielgruppe durch die Richtlinie EXIST-Potenziale sprechen.
Nach der Begutachtung der Anträge durch drei Expertenjurys – je eine für den Förderschwerpunkt „Regional vernetzen“, „Potentiale heben“ und „International überzeugen“ – wurden 101 Vorhaben ausgewählt. Sie werden im Rahmen der Projektphase in den nächsten vier Jahren mit etwa 150 Millionen Euro gefördert.