Diesen Artikel teilen:

15. Sep 2022

|

Lifestyle

Grußwort des DGGG-Präsidenten

Journalist: Prof. Dr. med. Anton J. Scharl

|

Foto: Presse

Frauenärzte geben Frauen über den gesamten Lebensbogen hinweg Rat und Unterstützung. Unser Fachgebiet ist mit seinem Fokus auf die Frauengesundheit vom Säugling bis zur Greisin so divers und vielfältig wie kaum ein anderes medizinisches Fachgebiet. Dabei wachsen Wissen und medizinische Möglichkeiten stetig!

Im Bereich der Kinder- und Jugendgynäkologie, bei der Familienplanung, der Behandlung einer unerwünschten Kinderlosigkeit, bei Hormonstörungen oder Symptomen der Wechseljahre sind Frauenärzte die Partner der Frau. Frauenärztliches Wirken hat Schwangerschaft und Geburtshilfe sehr sicher gemacht. Selbst für Frauen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes ist eine komplikationslose Schwangerschaft und die Geburt eines gesunden Kindes die Regel und nicht die Ausnahme. Auch das große Feld der Krebsvorsorge und -therapie wurde und wird ständig weiterentwickelt und verbessert. Die spezielle Gynäkologie schließt u. a. die Therapie von Blutungsstörungen und gutartigen Erkrankungen der Genitalorgane, die Behandlung von Beckenbodenschwäche und Inkontinenz ein. Die Frauenheilkunde ist führend darin, Eingriffe schonender zu machen durch minimal-invasive Zugangswege, durch Reduktion des Ausmaßes von Operationen oder sogar mittels Ersatzes von operativen Eingriffen durch nichtchirurgische Maßnahmen. Letztlich gehören auch ästhetische und v. a. wiederherstellende Operationsverfahren zum Spektrum unseres Fachgebiets.

Besonders wichtig ist uns das Thema Patientensicherheit. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. ist Mitglied im Aktionsbündnis für Patientensicherheit in Deutschland (APS e. V.). So ist gewährleistet, dass die Patientinnen auch in besonders sensiblen Bereichen wie etwa rund um die Geburt sicher und geborgen sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass bei jeder natürlichen Geburt immer auch ganz plötzlich die Unterstützung eines entsprechend ausgebildeten ärztlichen Geburtshelfers, heute ist das meist eine Ärztin, vonnöten sein kann, um mit den in kürzester Zeit erforderlichen Schritten für die Sicherheit von Mutter und Kind zu sorgen.

Der Patientensicherheit dienen auch die zahlreichen in unserem Fach erarbeiteten Leitlinien. Sie kondensieren das durch Forschung stets wachsende Wissen in Handlungsempfehlungen. Verbunden mit den regelmäßig absolvierten Fortbildungen all unserer Kollegen profitieren die Frauen so vom Fortschritt der medizinischen Wissenschaft. Leitlinien und Weiterbildung sind auch die Voraussetzung für den von unserem Fachgebiet ganz wesentlich getragenen Aufbau interdisziplinärer Zentren für die Behandlung komplexer Krankheitsbilder, wie z. B. von Krebserkrankungen. Beginnend mit der vor fast 20 Jahren unter Federführung der Frauenheilkunde begonnenen Etablierung von Brustkrebszentren entwickelte sich in Deutschland die international bewunderte Organisation der Krebsbehandlung in zertifizierten Zentren.

Sie sind die Blaupause für weitere Zentrumsprojekte wie Beckenboden- und Kontinenzzentren oder Endometriosezentren. Dabei wird berücksichtigt, dass die Therapie des Körpers stets von der Fürsorge um die seelische Gesundheit gestützt werden muss. Psychosoziale, psychoonkologische und psychosomatische Begleitung ist ein integrierter Bestandteil unserer Behandlungskonzepte, nicht nur, aber auch bei schweren Schicksalsschlägen etwa in Zusammenhang mit Schwangerschaften und bei Krebserkrankungen.

Dieses Spezial rund um aktuelle Themen zur Frauengesundheit gibt Ihnen Einblicke zu weiteren spannenden Bereichen aus der Frauenheilkunde – ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre!

30. Jun 2025

|

Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.