6. Feb 2020
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Business
Journalist: Armin Fuhrer
Im Sommer 2018 hat die Europäische Kommission die Entsenderichtlinie (96/71/EG) reformiert. Es ist das Ziel, keine Zweiklassengesellschaft auf dem Arbeitsmarkt entstehen zu lassen und Lohn- und Sozialdumping zu vermeiden. Die EU-Staaten haben nun bis zum 30. Juli 2020 Zeit, diese in nationales Recht umzuwandeln.
Bisher gelten für entsandte Mitarbeiter der Mindestlohn des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaates. Ab August 2020 muss der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit vergütet werden. Neben dem Fokus auf den Arbeitslohn gehört u. a. auch die Einhaltung der gesetzlichen Urlaubstage und die Arbeitszeitenregelung dazu.
Mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie haben die EU/EFTA Staaten bereits umfangreiche Meldesysteme eingeführt. Destinationen wie Frankreich, Schweiz, Österreich und Italien kontrollieren vermehrt die regelkonforme Durchführung der EU-Meldung. Bei Missachtung werden nicht nur empfindliche Sanktionen verhängt.
Für Arbeitgeber, insbesondere HRler und die Reisenden bedeutet die Entsenderichtlinie vor allem Mehrarbeit. Denn bei der Entsendung, d.h. auch der Dienstreise für einen Tag, wird eine EU-Meldung mit wenigen Ausnahmen notwendig.
Jetzt gilt es, einen erlebbar einfachen Prozess zu implementieren, um über 45 EU-Meldeprozesse strukturiert und ohne Reibungsverluste durchzuführen. Automatismen und Schnittstellen in bestehenden Systemen können helfen, den Aufwand zu reduzieren. Intuitiv nutzbare Lösungen können dem Reisenden auch an die Hand gegeben werden – EU-Meldung ToGo!