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30. Mär 2022

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Gesellschaft

Mehr Selbstbestimmung für den Erblasser

Journalist: Jakob Bratsch

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Foto: Aaron Burden/unsplash

Mit dem revidierten Erbrecht werden die Pflichtteile reduziert. Dadurch kann mindestens über die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs bestimmt werden.

Das revidierte Erbrecht tritt ohne Übergangsfrist für alle Todesfälle ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Ein zentrales Anliegen der revidierten Regelungen ist die grössere Selbstbestimmung des Erblassers, wodurch sich neue Gestaltungsmöglichkeiten und eine grössere Flexibilität in der Nachlassplanung ergeben, welche speziell für Patchwork-Familien, Konkubinatspaare und Familienunternehmen interessant sind.

Beim Pflichtteil spricht man von dem Teil des Nachlasses, der gewissen Erben wie Nachkommen und Ehegatten zwingend zusteht. Oft besteht der Wunsch bei Ehegatten oder Lebenspartnern, sich gegenseitig in einem Testament oder Erbvertrag bestmöglich zu begünstigen. Dabei müssen sie aber stets den gesetzlichen Mindesterbanspruch – die Pflichtteile – der Nachkommen oder Eltern beachten.

Im Zentrum der Revision steht daher die Reduktion dieser Pflichtteile. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt neu nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs statt wie bisher drei Viertel. Der Pflichtteil der Eltern entfällt gänzlich. Der Pflichtteil der Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Partner bleibt unverändert bei der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Durch die Reduktion der Pflichtteile kann bei entsprechender Nachlassplanung zukünftig mindestens über die Hälfte des Nachlasses frei verfügt werden. So können zum Beispiel der Konkubinatspartner, Patenkinder und Stiefkinder in Patchworkfamilien freier begünstigt werden. Wichtig ist die Unterscheidung, dass durch die Erbrechtsrevision zwar der Pflichtteil der Eltern abgeschafft wird, der gesetzliche Erbanspruch der Eltern beziehungsweise des elterlichen Familienstammes von ein Viertel des Nachlasses hingegen unverändert bestehen bleibt.

Nach der heutigen Rechtslage dürfen die Vertragsparteien eines Erbvertrages zu Lebzeiten grundsätzlich weiterhin frei über ihr Vermögen verfügen und Schenkungen vornehmen. Mit Inkrafttreten des revidierten Erbrechts wandelt sich diese grundsätzliche Schenkungsfreiheit zu einem faktischen Schenkungsverbot, zumal die Verfügungsfreiheit über das Vermögen nach Abschluss eines Erbvertrags stark eingeschränkt wird. Neu können letztwillige Verfügungen und lebzeitige Schenkungen (Ausnahme: Gelegenheitsgeschenke) grundsätzlich immer angefochten werden, wenn sie mit den Verpflichtungen aus einem Erbvertrag nicht vereinbar sind und im Erbvertrag nicht vorbehalten wurden.

Beim Abschluss eines Erbvertrages ist somit künftig darauf zu achten, dass klar geregelt wird, ob und inwieweit die Vertragsparteien lebzeitige Schenkungen vornehmen dürfen. «Auch sollten bestehende Erbverträge diesbezüglich überprüft und – falls notwendig – angepasst werden. Grundsätzlich ist zu empfehlen, die bestehenden letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) zu überprüfen, ob diese nach Inkrafttreten der Revision noch dem (letzten) Willen der Verfügenden entspricht», raten die Fachanwälte für Erbrecht Andreas Felder und Felix Reichle.

18. Mär 2026

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Gesellschaft

Hören macht klug

Kaum läuft der Lieblingssong, wird aus dem Kinderzimmer eine Bühne. Es wird gehüpft, getanzt, gerappt und mitgesungen. Musik bringt positive Energien ins Leben – und kann noch viel mehr: Musik stärkt das Arbeitsgedächtnis von Kindern, also die Fähigkeit, Informationen kurzzeitig zu speichern und zu verarbeiten. Damit Kinder neue Inhalte verstehen und anwenden können, braucht das Arbeitsgedächtnis eine ausreichend große Kapazität. Ist diese noch nicht altersgemäß entwickelt, kann das Lernen zur Herausforderung werden. Musik wirkt da im Kopf wie Fitness. Als gezieltes Gedächtnistraining, mit der die geistige Leistungsfähigkeit, schon im Vorschulalter, gefördert und somit das spätere Lernen erleichtert wird. Hörspiele ergänzen diese Reise in die Klangwelt: Kinder konzentrieren sich auf das gesprochene Wort und lernen Geschichten aus Stimmen, Geräuschen und Musik zu visualisieren. Statt auf Bilder zu schauen, erschaffen sie diese selbst im Kopf. Das fördert die Fantasie, Sprachentwicklung und Konzentration. Auch Singen macht Sprache lebendig. Mit Reimen, Wiederholungen und eingängigen Melodien entdecken Kinder neue Wörter und Satzmuster ganz intuitiv. Dabei wächst nicht nur ihr Sprachgefühl, sondern auch das Wir-Gefühl: Beim gemeinsamen Singen hören sie aufeinander, reagieren im Takt und erleben echtes Miteinander. Wenn die Musik dann in Bewegung übergeht, wird aus Rhythmus Körpergefühl. Tanzen stärkt Motorik, Koordination und Selbstvertrauen. >Musik wird damit zum Sprachrohr für Gefühle. Sie bieten einen sicheren Raum, der Kinder ihre Emotionen erkennen, ausdrücken und verstehen lernen lässt. Was sich in den letzten Jahren deutlich verändert hat, ist die musikalische Sprache, in der all das passiert. Moderne Kinderlieder lösen sich zunehmend vom pädagogischen Zeigefinger und suchen die Nähe zur Popkultur. Statt bravem Gitarrenfolk vom Pädagogen in Latzhose mit Mitmachliedern übers Zähneputzen, erklingen Hip-Hop-Beats, Indiepop und Reggae-Grooves. Die Texte greifen Themen auf, die Kinder beschäftigen: Familienalltag, Freundschaft, kleine Wutanfälle oder erzählen vom Mut, das erste Mal auf dem Fahrrad zu fahren. Musik wird damit zum Sprachrohr für Gefühle. Sie bieten einen sicheren Raum, der Kinder ihre Emotionen erkennen, ausdrücken und verstehen lernen lässt. Und ja – wenn das Lieblingslied zum hundertsten Mal läuft, nervt es vielleicht ein bisschen weniger, wenn der Text nicht von Reimen auf Hände waschen handelt, sondern davon, dass Eltern auch nur Menschen sind. Was einen Song besonders „kindertauglich“ macht, ist trotzdem eine Wissenschaft. Laut einem Bericht der New York Post¹ haben Forschende aus Sheffield herausgefunden, dass dazu ein Tempo zwischen etwa 60 und 120 BPM gehört, also ein Rhythmus, bei dem es sich gut mitwippen lässt; eingängige Wiederholungen sowie eine klare, positive Klangstruktur. Kommt Ihnen bekannt vor? Das sind genau die Zutaten, die es für einen guten Ohrwurm braucht. ¹ New York Post: „‘Radio Ga Ga’ is scientifically proven to be a perfect kids song“, 6. August 2024.