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30. Mär 2022

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Gesellschaft

Mehr Selbstbestimmung für den Erblasser

Journalist: Jakob Bratsch

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Foto: Aaron Burden/unsplash

Mit dem revidierten Erbrecht werden die Pflichtteile reduziert. Dadurch kann mindestens über die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs bestimmt werden.

Das revidierte Erbrecht tritt ohne Übergangsfrist für alle Todesfälle ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Ein zentrales Anliegen der revidierten Regelungen ist die grössere Selbstbestimmung des Erblassers, wodurch sich neue Gestaltungsmöglichkeiten und eine grössere Flexibilität in der Nachlassplanung ergeben, welche speziell für Patchwork-Familien, Konkubinatspaare und Familienunternehmen interessant sind.

Beim Pflichtteil spricht man von dem Teil des Nachlasses, der gewissen Erben wie Nachkommen und Ehegatten zwingend zusteht. Oft besteht der Wunsch bei Ehegatten oder Lebenspartnern, sich gegenseitig in einem Testament oder Erbvertrag bestmöglich zu begünstigen. Dabei müssen sie aber stets den gesetzlichen Mindesterbanspruch – die Pflichtteile – der Nachkommen oder Eltern beachten.

Im Zentrum der Revision steht daher die Reduktion dieser Pflichtteile. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt neu nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs statt wie bisher drei Viertel. Der Pflichtteil der Eltern entfällt gänzlich. Der Pflichtteil der Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Partner bleibt unverändert bei der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Durch die Reduktion der Pflichtteile kann bei entsprechender Nachlassplanung zukünftig mindestens über die Hälfte des Nachlasses frei verfügt werden. So können zum Beispiel der Konkubinatspartner, Patenkinder und Stiefkinder in Patchworkfamilien freier begünstigt werden. Wichtig ist die Unterscheidung, dass durch die Erbrechtsrevision zwar der Pflichtteil der Eltern abgeschafft wird, der gesetzliche Erbanspruch der Eltern beziehungsweise des elterlichen Familienstammes von ein Viertel des Nachlasses hingegen unverändert bestehen bleibt.

Nach der heutigen Rechtslage dürfen die Vertragsparteien eines Erbvertrages zu Lebzeiten grundsätzlich weiterhin frei über ihr Vermögen verfügen und Schenkungen vornehmen. Mit Inkrafttreten des revidierten Erbrechts wandelt sich diese grundsätzliche Schenkungsfreiheit zu einem faktischen Schenkungsverbot, zumal die Verfügungsfreiheit über das Vermögen nach Abschluss eines Erbvertrags stark eingeschränkt wird. Neu können letztwillige Verfügungen und lebzeitige Schenkungen (Ausnahme: Gelegenheitsgeschenke) grundsätzlich immer angefochten werden, wenn sie mit den Verpflichtungen aus einem Erbvertrag nicht vereinbar sind und im Erbvertrag nicht vorbehalten wurden.

Beim Abschluss eines Erbvertrages ist somit künftig darauf zu achten, dass klar geregelt wird, ob und inwieweit die Vertragsparteien lebzeitige Schenkungen vornehmen dürfen. «Auch sollten bestehende Erbverträge diesbezüglich überprüft und – falls notwendig – angepasst werden. Grundsätzlich ist zu empfehlen, die bestehenden letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) zu überprüfen, ob diese nach Inkrafttreten der Revision noch dem (letzten) Willen der Verfügenden entspricht», raten die Fachanwälte für Erbrecht Andreas Felder und Felix Reichle.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.