21. Nov 2020
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Lifestyle
Journalist: Kirsten Schwieger
Pflegebedürftige Senioren leben Zuhause oder in betreuten Wohn- anlagen ein weitgehend eigenständiges Leben ohne Verzicht auf professionelle Betreuung.
Die meisten Menschen möchten ihren Lebensabend in vertrauter Umgebung in den eigenen vier Wänden verbringen. Der Staat unterstützt diesen Wunsch. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG) stärkt er seit 2017 die häusliche Pflege und räumt dieser einen Vorrang gegenüber der Betreuung im Pflegeheim ein. Mit häuslicher Pflege, auch ambulante Pflege genannt, erhalten pflegebedürftige Menschen pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Diese Pflege kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch Angehörige erbracht werden.
In der Praxis herrscht meistens eine Kombination dieser beiden Modelle vor. Bei anerkanntem Pflegebedarf können professionelle Pflegende die Angehörigen unterstützen und Entlastungsmöglichkeiten aufzeigen. So kann ein ambulanter Pflegedienst beispielsweise die Grundversorgung übernehmen oder zeitweise bei der Tagespflege oder Nachtpflege einspringen. Bei Bedarf (und abhängig vom Pflegegrad) kommen ambulante Pflegedienste mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel über ein Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) ermittelt. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden. Mit der Feststellung wird ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 erteilt. Pflegende Angehörige sind übrigens über die Pflegekasse renten-, unfall- und arbeitslosenversichert.
Für Senioren ohne pflegende Angehörige oder die Möglichkeit barrierefreier Umbauten bietet betreutes Wohnen eine Alternative zu Pflegeheimen. Bei diesem Konzept, auch Service-Wohnen oder Wohnen plus genannt, leben die Menschen in altersgerechten Apartments in speziellen Wohnanlagen oder Altersresidenzen. Sie können dort ihren eigenen Haushalt führen, oftmals mit den eigenen Möbeln. Serviceleistungen wie Einkauf, Kochen oder Putzen können im Bedarfs-fall separat gebucht werden. Genauso wie weitere Pflege- und Betreuungsleistungen. Viele betreute Wohnanlagen sind an Heime oder Pflegeeinrichtungen angegliedert. Bei drohender Pflegebedürftigkeit kann auf diese oder externe Pflegedienste zurückgegriffen werden. Viele Einrichtungen bieten zudem sozialen Austausch in Form gemeinsamer Veranstaltungen mit anderen Bewohnern.
Unabhängig von der Wohnform benötigen viele Senioren mit steigendem Alter Hilfsmittel, um altersbedingte Einschränkungen im Alltag auszugleichen. Neben medizinischen und therapeutischen Hilfsmitteln wie Blutdruckmessgeräten, Umsetz- oder Gehhilfen und Körperpflege-Hilfsmitteln wie Sicherheitsgriffen oder Duschhocker fallen bei deren Betreuung auch Pflegehilfsmittel an. Diese zum Verbrauch bestimmten Hygieneprodukte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Betteinlagen dienen der Infektionsprophylaxe. Deren Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 60 Euro pro Monat (bis Ende 2020, danach voraussichtlich 40 Euro), bei anerkannten Pflegegrad.