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17. Mär 2023

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Gesellschaft

Neues Bundesförderprogramm

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Rodnea Productions/pexels

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, können Privatpersonen und Investoren für den Bau klimafreundlicher Immobilien bei der staatlichen Förderbank KfW zinsverbilligte Kredite in Höhe bis zu 150.000 Euro beantragen.

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, können Privatpersonen und Investoren für den Bau klimafreundlicher Immobilien bei der staatlichen Förderbank KfW zinsverbilligte Kredite in Höhe bis zu 150.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude den besonders strengen Standard EH 40 aufweist. Er besagt, dass das Haus nur 40 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren nicht-klimafreundlichen verbrauchen darf. Um die Höchstförderung bekommen zu können, muss das Gebäude zudem den Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erreichen. Um diese Kategorie zu erfüllen, wird die gesamte Energieeffizienz des Gebäudes, wie Energieverbrauch, Nutzung umweltfreundlicher Baustoffe, Dichte der Fenster sowie Recyclefähigkeit der Materialien in die Bewertung miteinbezogen. Gebäude, die diese Kriterien nicht in ausreichendem Maße erfüllen, werden lediglich mit bis 100.000 Euro bei der Kreditvergabe gefördert.

Die neue Bauförderung des Bundes weist ein Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro pro Jahr auf und kann bei der KfW beantragt werden. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte bei der Ankündigung des Programms Ende Januar, klimafreundliches Bauen sei heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer nur auf die Kosten schaue, schade dem Klima und seinem Geldbeutel. Die neue KfW-Förderung helfe beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder ein Mehrfamilienhaus. Die Förderung setzte bei den Zinsen an, weil diese aufgrund des Zinsanstiegs den Bauherrn die größten Sorgen bereiteten. Das Ziel sei es, bis zum Jahr 2045 den Gebäudestand in Deutschland klimaneutral zu haben.

Vertreter der Wohnungswirtschaft kritisieren die Förderung als zu niedrig. Sie reiche nicht aus, um das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, zu erreichen.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.