29. Jan 2021
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Business
Seit Mitte November 2020 gelten neue Richtlinien für den 2016 eingeführten, und 2019 erhöhten, Umweltbonus. So gibt es eine neue Mindesthaltedauer für Leasingfahrzeuge von sechs Monaten sowie gestaffelte Fördersätze für Leasingverträge mit Laufzeiten bis einschließlich 23 Monate. Den vollen Förder-betrag in Höhe von 6.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge sowie 4.500 Euro für Plug-In-Hybride (bis einem maximalen Nettolistenpreis von jeweils 40.000 Euro) gibt es künftig erst ab einer Vertragsdauer von 24 Monaten. Für die Ermittlung der Höhe gilt die Leasingvertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die neue Richtlinie ermöglicht zu-dem die Kombination des Umweltbonus mit einer Innovationsprämie in gleicher Höhe. Diese kann bis einschließlich 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Industrie und Bundesregierung zur Ankurbelung der Nachfrage nach neuen und jungen gebrauchten E-Autos.
Die Zahl der neu zugelassenen Elektroautos in Deutschland hat sich 2020 verdreifacht. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden im vergangenen Jahr 194.000 rein batterieelektrische Pkw neu für den Straßenverkehr zugelassen. Zusammen mit weiteren alternativen Antrieben wie Gas- oder Wasserstoff sowie Hybridfahrzeuge sind nun gut 395.000 Automobile mit deutschem Kennzeichen umweltfreundlich unterwegs. Damit steigt der Anteil von emissionsarmen Fahrzeugen an den Gesamt-Neuzulassungen auf rund ein Viertel. Bei einem anhaltenden Zulassungstrend von E-Autos wie im letzten Quartal 2020 (rund 22 Prozent) könnte, laut KBA, das staatlich anvisierte Ziel von sieben bis zehn Millionen zugelassenen Elektroautos in Deutschland bis zum Jahr 2030 erreicht werden.
Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch wird ab diesem Jahr eine höhere Kfz-Steuer fällig. Diese wird für 2021 erstmalig zugelassene Neuwagen nach einem neuen Berechnungsschlüssel berechnet. Je höher der ausgestoßene CO₂-Wert, sprich der Verbrauch, desto höher der Steuersatz. Während der Steuersatz pro ausgestoßenem Gramm CO₂ je Kilometer bisher bei zwei Euro lag, wird er nun von zwei bis zu 4 Euro gestaffelt – und zwar auf insgesamt sechs Stufen. Für sparsame Autos mit maximal 95 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer gibt es keinen Aufschlag. Das schaffen allerdings nur Elektroautos oder Hybridfahrzeuge, wobei erstere ohnehin bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit sind. Im Bereich von 95 bis 115 Gramm CO₂-Aus-stoß pro Kilometer kostet jedes Gramm CO2 zwei Euro. Der Preis steigt dann in 20-Gramm-Schritten pro Gramm auf bis zu vier Euro oberhalb des Wertes von 195 Gramm pro Kilometer. Für Au-tos wie SUVs oder Sportwagen mit einem hohen Normverbrauch von mehr als acht Litern pro 100 Kilometer steigt die Steuer also stark. Wie bisher knüpft der Staat die Höhe der Kfz-Steuer an den Hubraum und den CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Als Berechnungsgrundlage gelten die Messergebnisse laut WLTP-Norm (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure). Hersteller geben diesen Wert sowie den Hubraum in ihren Preislisten und Konfiguratoren an. Im Internet gibt es diverse kostenlose Kfz-Steuer-Rechner zur Berechnung des individuellen Steuersatzes. Der neue Berechnungsschlüssel gilt allerdings nicht für bereits zugelassene Autos. Auch nach dem 1. Januar 2021 neu zugelassene Gebrauchtwagen sind von der Steuererhöhung nicht betroffen.
Wichtig ist die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
„Dabei handelt es sich jedoch um einen Mythos“, sagt Marcus Scholz, CEO beim Anbieter von Ladeinfrastruktur Elexon. In der Regel weise eine Batterie nach rund 1.500 bis 2.500 Ladezyklen immer noch einen Energieinhalt von 70 bis 80 Prozent auf. „Ist diese Schwelle nach fünf bis sieben Jahren erreicht, bedeute dies nicht automatisch, dass die Batterien recycelt werden müssen. Ab dem Jahr 2025, wenn ein Großteil der Batterien, die derzeit im Einsatz sind, die 80-Prozent-Kapazität unterschreiten werden, können diese als Speichereinheiten für weitere zehn bis 15 Jahre verwendet werden.“ Erst müssten sie ins Recycling gehen. Scholz ergänzt: „Wichtig ist die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Ziele für die Recyclingeffizienz sollten gemäß dem technisch realisierbaren Stand auf über 90 Prozent anstatt derzeit 50 Prozent angehoben werden.“