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18. Dez 2020

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Business

„Never waste a crisis.“

Journalist: Alicia Steinbrück

Dorothee Bär, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, über die Folgen, Risiken und Chancen der Coronapandemie und was in Krisenzeiten wie jetzt besonders wichtig ist.

Dorothee Bär, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Foto: Jörg Rüger

Frau Bär, was können Unternehmen in puncto Digitalisierung von der Krise mitnehmen?

Wir alle spüren jetzt einen massiven Druck auf die Digitalisierung, aber müssen diesen auch nach der Krise nutzen. Ziel kann nicht sein, dass wir ein Vorkrisenniveau erreichen. Unser Anspruch muss sein, nach der Krise besser dazustehen. 

Wie können Privatpersonen von den Umstellungen und neuen Möglichkeiten von digitalen Verwaltungsprozessen profitieren?

Die Vorteile einer digitalen Verwaltung liegen auf der Hand: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann jederzeit – ob abends oder auch am Wochenende – von Zuhause aus Dienstleistungen beantragen, es gibt auch kein Warten auf Termine mehr. Immer mehr Verwaltungsdienstleistungen kann man schon digital beantragen, wie etwa das Arbeitslosengeld II, Coro-na-Überbrückungshilfen oder BAföG Digital. Von den insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen, die bis Ende 2022 digitalisiert werden müssen, priorisieren wir solche, die besonders viele Menschen nutzen. Um es deutlich zu machen: Anträge auf BaföG werden natürlich sehr viel häufiger gestellt als der Antrag auf den Bau eines Hochseehafens. Wir wollen so erreichen, dass möglichst viele Menschen auch rasch die Fortschritte spüren. Laut einer Bitkom-Umfrage aus diesem Herbst verzeichnen mittlerweile zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger einen Digitalisierungsschub in der Verwaltung. Natürlich braucht die Digitalisierung der Verwaltung auch einen hohen Sicherheitsstandard. Dieser wird derzeit durch die Leitlinie für Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung bestimmt. Die Sicherheitsstandards werden natürlich ständig weiterentwickelt, gerade wird an einer Rechtsverordnung gearbeitet, die konkrete Maßnahmen nach dem Stand der Technik enthält. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik leistet hier hervorragende Arbeit. 

Behördengänge sind nichtsdestotrotz oftmals mit verhältnismäßig hohem Aufwand verbunden – wie kann hier vorgesorgt werden? Beispielsweise mit dem elektronischen Personalausweis?

Für die reibungslose Beantragung von Verwaltungsdienstleistungen ist es ebenso essenziell, dass sich Bürgerinnen und Bürger einfach, verlässlich und vor allem sicher ausweisen können. Den elektronischen Personalausweis gibt es schon seit geraumer Zeit, er ist vom Sicherheitsniveau sehr gut, aber lange waren die Hürden für die Benutzung zu hoch. Heute kann man den elektronischen Personalausweis unkompliziert mit einer kostenlosen App aus den gängigen App Stores benutzen. Wir wollen aber noch viel weiter gehen. Die Bundesregierung arbeitet daran, dass der Personalausweis letztlich komplett und medienbruchfrei auf das Handy gelangt. 

Welche Entwicklungen sind noch nötig, damit der elektronische Personalausweis auch zum Einsatz kommen kann? 

Damit der elektronische Personalaus-weis auch breit genutzt wird, brauchen wir allerdings mehr Funktionen als nur die Beantragung von Verwaltungsdienstleistungen, denn jede und jeder Deut-sche hat im Durchschnitt lediglich 1,3 Behördenkontakte pro Jahr. Deswegen ist die Bundesregierung in engem Austausch mit zahlreichen Unternehmen, um mehr Anwendungsfelder zu entwickeln. Selbst-verständlich ist es auch eine Frage der digitalen Souveränität, dass die Identifizierung nicht vornehmlich über ausländische Plattformen erfolgt. Denn damit fließen nicht nur Daten ab, sondern auch Wertschöpfungspotenziale.

28. Sep 2026

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