28. Mai 2021
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Business
Journalist: Armin Fuhrer
E-Bikes, E-Roller oder E-Scooter – Elektromobilität kann den Arbeitsalltag sehr erleichtern und die Umwelt schonen. Es gilt aber einiges zu beachten.
Welcher Angestellte mit Außeneinsatz kennt das nicht: Man hat einen Termin irgendwo in der City, doch der Weg dorthin mit dem Auto wird einem nicht leichtgemacht, denn es drohen Staus und nicht zuletzt eine zeitraubende Parkplatzsuche. Wer in so einer Situation nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen möchte oder kann, hat noch andere Möglichkeiten: Neben dem guten alten Fahrrad auch das E-Bike, den E-Roller und neuerdings auch den E-Scooter. Sie alle haben Vorteile gegenüber dem Auto, denn sie bringen einen nicht nur schneller zum Ziel, sondern sind auch umweltfreundlich und platzsparend. Kein Wunder, dass immer mehr Arbeitgeber auch solche Fortbewegungsmittel in ihren Fuhrpark aufnehmen.
Einen regelrechten Boom haben in den vergangenen Jahren vor allem E-Bikes erlebt. Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, eine firmeneigene E-Bike-Flotte anzuschaffen, die sie für die Mitarbeiter im Bedarfsfall ständig bereithält. Die Bikes stehen auf dem Firmengelände und jeder Mitarbeiter, der zu einem Außentermin fahren muss, kann eines dieser Fahrzeuge nutzen. Inzwischen tummeln sich zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die solche Fahrräder mit Elektromotor als Leasingfahrzeuge für die E-Bike-Flotte anbieten. Ebenso gibt es die Möglichkeit, über den Arbeitgeber ein E-Bike für den Arbeitnehmer zu leasen. Das Leasing beim E-Bike hat die gleichen Voraussetzungen wie der Dienstwagen. Unternehmer können sich anstelle des E-Bikes zu ähnlichen Voraussetzungen auch für Elektroroller entscheiden. Sie können vor allem Vorteile haben, wenn die Strecken, die der Angestellte zurücklegen muss, etwas länger sind.Der neue große Renner sind die E-Scooter, die jetzt in vielen Städten zu sehen sind. Sie sind billiger als E-Bikes, leicht zu bedienen und noch platzsparender. Sie dürfen bis zu 20 Stundenkilometer fahren und eignen sich gut für den schnellen Einsatz in nicht allzu großer Entfernung. Auch mit dem E-Scooter heißt es: Stau und Parkplatzsuche adé.
Aber aufgepasst: Arbeitgeber sollten unbedingt die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beachten, sonst kann es im Falle eines Unfalls ein böses Erwachen geben. Eine Halterhaftung gibt es beim E-Scooter allerdings nicht. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, seine Angestellten in die Nutzung des kleinen Flitzers einzuweisen. Auch die Sachkundigenprüfung ist jährlich vorzunehmen. Eine E-Scooter-Flotte kann also sehr praktisch sein. Einfach aufsteigen und losfahren sollte man aber nicht.
Zu guter Letzt gibt es natürlich auch das gute alte Fahrrad ohne Elektromotor. Fahrradfahren fördert die Gesundheit, so sind laut einer Studie der niederländischen Regierung Angestellte, die mit dem Rad zur Arbeit kommen, im Durchschnitt einen Tag pro Jahr weniger krank als Autofahrer. Einen Vorteil haben alle diese Alternativen zum Auto ohnehin: Sie sind CO2-neutral.