23. Dez 2021
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Business
Journalist: Kirsten Schwieger
Carsten Wege, Kriminaloberrat Harald Schmidt und Alvaro Grande,
Beim Hausbau sind baurechtliche Schutzziele im Brandschutz zu wahren. Bauten müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Im Brandfall muss die Rettung von Menschen und Tieren möglich sein. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten geringere bauliche Anforderungen an den Brandschutz beim Hausbau. Allerdings ist eine Orientierung an den Anforderungen für Reihenhäuser oder Doppelhäuser zu empfehlen: Tragende Wände und Stützen sowie Decken sind feuerhemmend auszuführen. Das bedeutet, dass sie ihre Funktionsfähigkeit im Brandfall über eine Dauer von 30 Minuten behalten müssen. Für Wohnungen sind Rauchwarnmelder zu installieren, welche beginnende Brände früh erkennen: in Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen.
Zur Feuersicherheit sollte wenigstens ein Feuerlöscher mit mindestens 6 Liter Schaum vorgehalten werden. Für Küchen sind spezielle Fettbrand-Feuerlöscher mit drei Liter Löschmittel zu empfehlen. Fettbrände sind nicht mit Wasser zu löschen, sonst drohen schlimme Brandverletzungen. Leicht entzündbare feste Stoffe dürfen nicht gelagert werden in Treppenräumen, notwendigen Fluren, und in nicht ausgebauten Dachräumen. Fluchtwege sollten immer freigehalten werden.
Mehrheitlich werden Fenster und Fenstertüren aufgehebelt. Es bedarf also eines soliden mechanischen Grundschutzes. Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Türen und Fenster nach DIN EN 1627ff. ab der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Hier ist sichergestellt, dass es bspw. in der Gesamtkonstruktion einer Tür (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt. Für die Nachrüstung empfiehlt die Polizei für Fenster den Einbau von Systemen gem. DIN 18104 Teil 1 und 2. Sollen Türen nachgerüstet werden, muss die Grundkonstruktion widerstandsfähig sein. Außerdem müssen die Nachrüstungen für Türblätter, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge, Schließbleche und auch Zusatzsicherungen in ihrer Wirkung sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Wichtig ist hierbei eine fachgerechte Montage geprüfter und zertifizierter Produkte. Die Verwendung von einbruchhemmendem Glas – vorzugsweise ab der Klassifizierung P4A (Durchwurfhemmende Verglasung nach DIN EN 356) – und einem abschließbaren Griff mit entsprechendem Abrisswiderstand kann wirksam gegen ein Einschlagen der Scheibe schützen. Allerdings kommt dieser Modus Operandi nur bei weniger als 10 Prozent der Wohnungseinbrüche zum Einsatz.
Beim Einbruchschutz für Zuhause oder das Geschäft gilt: Lieber auf Nummersicher gehen. Darum ergänzt man moderne Sicherheitskameras am besten um ein smartes Alarmsystem mit professioneller Fernüberwachung, bei dem sich im Alarmfall erfahrene Notfallexperten um alles kümmern. Bei dem Versuch in ein derartig ferngeschütztes Objekt einzudringen werden nicht nur die Bewohner informiert. In einer VdS-zertifizierten Alarmzentrale reagieren qualifizierte Fachkräfte binnen Sekunden aus der Ferne: Sie überprüfen die Situation über Ton und Bild und rufen bei einem verifizierten Einbruch sofort die Polizei. Gleichzeitig kann vor Ort ein blickdichter, nebelartiger Sichtschutz ausgelöst werden, der Einbrecher effektiv vertreibt. Denn wer nichts sieht, kann auch nichts stehlen. Ein solches System lässt sich einfach, ohne Bohren nachrüsten, da es funkbasiert ist, und zeichnet sich auch dadurch aus, dass es sich flexibel an geänderte Lebenssituationen anpassen lässt. Die Empfehlung der Polizei lautet: Einbrecher schon mit Warnschildern und Außenkameras abschrecken und Haus-, Wohnungsund Kellertüren sowie (Keller-)Fenster auch bei kurzer Abwesenheit immer gut verschließen.