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25. Feb 2019

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Lifestyle

Unterwegs mit dem vierbeinigen Freund

Journalist: Armin Fuhrer

Wenn es auf Reisen geht, möchten viele Menschen ihre Hunde gerne mitnehmen – ob im Auto, im Zug oder mit der Bahn. Aber es gibt einiges zu beachten.

Ganz gleich, ob es zu einem Kurztrip über das Wochenende geht oder ein längerer Urlaub ansteht: Für viele Menschen ist der Gedanke, ihren geliebten Vierbeiner just bei solchen schönen Erlebnissen nicht bei sich zu haben, geradezu unerträglich. In vielen Fällen ist es auch durchaus möglich, dass die Fellnase mit auf die Reise geht – Hunde sind heutzutage an Autobahnraststätten, Flughäfen oder Bahnhöfen ein alltägliches Bild.

Die einfachste Art, seinen Hund mitzunehmen, ist zweifellos das Auto. Viele Hunde lieben die Fahrt im Auto und selbst diejenigen, die sich anfangs damit etwas schwertun, können daran im Normalfall gewöhnt werden. Eine Reise mit dem Auto hat vor allem den Vorteil, dass man flexibel Pausen einlegen kann, damit der Hund zwischendurch sein Geschäft machen und sich etwas die Beine vertreten kann. Allerdings sollte das Thema Sicherheit ganz großgeschrieben werden. Viele Hundebesitzer unterschätzen völlig, mit welche Wucht ein Hund bei einem plötzlichen Bremsmanöver nach vorne gegen die Armaturen oder gegen die Windschutzscheibe geschleudert werden kann. Es drohen schlimme Verletzungen – für Hund und Mensch. Der Beifahrersitz ist daher eine absolute Tabuzone für die Fellnase.

Im Handel gibt es ganz verschiedene Transportboxen- und Taschen, aus denen er nicht herausgeschleudert werden kann. Hunde, die in offenen Boxen oder Taschen transportiert werden, sollten so angeleint sein, dass sie nicht während der Fahrt zum Fahrer nach vorne springen und ihn derart ablenken können, dass es zu einem Unfall kommt. Für größere Hunde ist ein PKW mit zur Fahrerkabine offenem Kofferraum und ein festes Absperrgitter zum Rücksitz empfehlenswert.

Wer in die weitere Ferne verreist, hat auch die Möglichkeit, seinen Hund im Flugzeug mitzunehmen. Aber Achtung: Längst nicht alle Airlines transportieren Hunde – also unbedingt vor dem Buchen des Tickets auf der jeweiligen Website informieren. Für den Transport gibt es strenge Regeln. Kleine Hunde dürfen Herrchen oder Frauchen direkt an ihren Platz mitnehmen. Allerdings muss der Transport in einer Reisebox oder -tasche ablaufen, die nicht größer sein darf als normales Handgepäck und ein bestimmtes Gesamtgewicht (meistens etwa acht Kilo) nicht überschreiten. Sie muss verschließbar und zumindest nach den offiziellen Regelungen während des ganzen Fluges verschlossen unter dem Vordersitz abgestellt bleiben. Größere Hunde muss in eine Transportbox im Frachtraum untergebracht werden. Für den Transport von Hunden fallen zusätzliche Kosten an.

Die dritte Möglichkeit des Reisens mit Hund ist der Zug. Bei der Deutschen Bahn dürfen kleinere Hunde bis zur Größe einer Hauskatze ohne Zusatzkosten als Handgepäck in einer Transportbox mitgeführt werden. Für größere Hunde ist dagegen der halbe Fahrpreis zu bezahlen. Größere Vierbeiner dürfen im Zug nur mit Maulkorb und an der Leine mitfahren. In der Schweiz und in Österreich sind die Regelungen ähnlich, in anderen Ländern wie Italien dürfen größere Hunde dagegen nicht im Zug mitreisen.

Etwas sollte man stets bedenken: Egal, für welche Art der Fortbewegung man sich entscheidet – immer sollte man darauf achten, dass es dem Vierbeiner dabei gut geht. Sinnvoll ist es, ihn durch Übungen vor Antritt der Reise vorzubereiten.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.