Diesen Artikel teilen:

28. Mai 2021

|

Gesellschaft

Vernetzte Mobilität im „Konzert“ der Fortbewegungsarten

Journalist: Theo Hoffmann

Die Zukunft der Mobilität liegt nicht allein in der Weiterentwicklung der E-Mobilität von PKW und LKW, nach-haltigem Schienen- und Flugverkehr, sondern vor allem in der Digitalisierung und Vernetzung der unter-schiedlichsten Verkehrsmittel vor Ort. Im städtischen Verkehr spielen das Fahrrad, der Roller und natürlich auch der ÖPNV in diesem Konzert der Fortbewegungsarten eine extrem wichtige Rolle.

Viele Kommunen und Landkreise re-agieren auf dem Weg zur Smart City auf diese Herausforderungen. Und Landesregierungen erlassen Förderprogramme für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement. So zum Beispiel NRW mit seiner schon 2019 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements. Sie wollen damit die Entwicklung von Mobilstationen auch in Quartieren ohne Verknüpfung mit dem ÖPNV entwickeln, diese Stationen aber zudem um ergänzende Mobilitätsangebote wie etwa Carsharing-Stellplätze oder Abstellmöglichkeiten für Elektrokleinstfahrzeuge erweitern. Die bestvernetzte und ungehinderte Verbindung von Auto mit „Bike-Sharing“ und „Car-Sharing“, Bus und Bahn sollen es den Menschen schmackhaft machen, ohne Komfort-verlust umzusteigen. Das gilt umso mehr für Menschen, die auf dem Land leben und auf einen solchen Mix angewiesen sind. 


Carsharing, Ruftaxis, Leihräder und Leih-Pedelecs sind neben den U-Bahnen und Bussen die wichtigsten Vertreter der neuen, „intermodularen“ Mobilität. Das entzerrt die Ballungsräume, beruhigt Hotspots des Verkehrs wie überfüllte Bahnhöfe und die großen, staubgefährdeten Ausfallstraßen der Metropolen. Und es spart Energie. Voraussetzung ist und bleibt es aber, dass sich all diese Konzepte vor dem Hintergrund einer verbesserten Digitalität entfalten, damit sie weiter Akzeptanz und eine Chance zur Optimierung erhalten.

23. Jun 2026

|

Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!