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28. Mai 2021

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Gesellschaft

Vernetzte Mobilität im „Konzert“ der Fortbewegungsarten

Journalist: Theo Hoffmann

Die Zukunft der Mobilität liegt nicht allein in der Weiterentwicklung der E-Mobilität von PKW und LKW, nach-haltigem Schienen- und Flugverkehr, sondern vor allem in der Digitalisierung und Vernetzung der unter-schiedlichsten Verkehrsmittel vor Ort. Im städtischen Verkehr spielen das Fahrrad, der Roller und natürlich auch der ÖPNV in diesem Konzert der Fortbewegungsarten eine extrem wichtige Rolle.

Viele Kommunen und Landkreise re-agieren auf dem Weg zur Smart City auf diese Herausforderungen. Und Landesregierungen erlassen Förderprogramme für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement. So zum Beispiel NRW mit seiner schon 2019 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements. Sie wollen damit die Entwicklung von Mobilstationen auch in Quartieren ohne Verknüpfung mit dem ÖPNV entwickeln, diese Stationen aber zudem um ergänzende Mobilitätsangebote wie etwa Carsharing-Stellplätze oder Abstellmöglichkeiten für Elektrokleinstfahrzeuge erweitern. Die bestvernetzte und ungehinderte Verbindung von Auto mit „Bike-Sharing“ und „Car-Sharing“, Bus und Bahn sollen es den Menschen schmackhaft machen, ohne Komfort-verlust umzusteigen. Das gilt umso mehr für Menschen, die auf dem Land leben und auf einen solchen Mix angewiesen sind. 


Carsharing, Ruftaxis, Leihräder und Leih-Pedelecs sind neben den U-Bahnen und Bussen die wichtigsten Vertreter der neuen, „intermodularen“ Mobilität. Das entzerrt die Ballungsräume, beruhigt Hotspots des Verkehrs wie überfüllte Bahnhöfe und die großen, staubgefährdeten Ausfallstraßen der Metropolen. Und es spart Energie. Voraussetzung ist und bleibt es aber, dass sich all diese Konzepte vor dem Hintergrund einer verbesserten Digitalität entfalten, damit sie weiter Akzeptanz und eine Chance zur Optimierung erhalten.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.