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30. Jun 2025

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Gesellschaft

Vorausschauende Wertschätzung

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Kampus Production/pexels

Wie Immobilienbesitzer potenzielle Erbstreitigkeiten oder konfliktbehaftete Vermögensaufteilungen bei Scheidungen gering halten können.

Immobilieneigentümer können sich glücklich schätzen: mietfreies Wohnen, komplette Gestaltungsfreiheit und ein meist ansehnliches Wertsteigerungspotenzial. Nicht umsonst werden Häuser und Eigentumswohnungen als Betongold bezeichnet. Die Kehrseite der Medaille: Neid, Missgunst und großes familiäres Konfliktpotenzial. Insbesondere das Thema Vererbung oder Aufteilung bei Scheidung hat schon ganze Familien zerrüttet oder lebenslange Feindschaften zementiert.

Eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten kann potenzielle Erbstreitigkeiten vermeiden, da die Begünstigten in die Entscheidung mit eingebunden werden. Gerade bei mehreren Kindern oder gar Patchwork-Familien lässt sich der Vermögensübergang auf diese Weise meist transparent und einvernehmlich regeln. Ohne, dass sich Erben zerstreiten und die Erbengemeinschaft zum Hausverkauf gezwungen wird. Außerdem ermöglichen Schenkungen, dass das Familienheim nicht fraglos der gesetzlichen Erbfolge überlassen wird. So verringert sich zehn Jahre nach Schenkung der Wert, der bei späteren Pflichtteilsansprüchen noch berücksichtigt wird. Auf diese Weise lässt sich eine Immobilie besser vor dem Zugriff durch Pflichtteilsberechtigte schützen – und dem des Sozialamts im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus bietet eine Immobilienschenkung im Gegensatz zur Vererbung einen wesentlichen steuerlichen Vorteil: Während die Freibeträge bei einer Erbschaft einmalig gelten, können sie im Zuge einer Schenkung alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Auch bei einer Ehescheidung ohne Ehevertrag ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens häufig konfliktbeladen. Gehört eine Immobilie beiden Partnern ist eine faire Vermögensaufteilung nicht immer einfach. Eine häufige und meist auch sinnvolle Lösung ist es, wenn sich die Ehegatten darauf einigen, wer das Haus bekommt. Um im Rahmen eines Zugewinnausgleichs die Höhe der Auszahlung für den ausziehenden Partner festzulegen, ist ein aktuelles Immobiliengutachten nötig, welches den Verkehrswert realistisch ermittelt.

Während die Freibeträge bei einer Erbschaft einmalig gelten, können sie im Zuge einer Schenkung alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen unabhängigen und vereidigten Sachverständigen ist in allen geschilderten Fällen eine lohnende Investition. Denn ein korrekt angefertigtes Verkehrswertgutachten stellt eine verlässliche und rechtskonforme Schätzung des Immobilienwertes dar, welche sowohl vor Gericht als auch von Behörden wie dem Finanzamt akzeptiert wird. So bedarf es sowohl für die Berechnung der Erbschafts- als auch der Schenkungssteuer konkreter Immobilienwerte. Nimmt das Finanzamt eine grobe Schätzung vor, wird der Immobilienwert häufig zu hoch angesetzt wird, da weder eine Besichtigung durchgeführt wird, noch individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Insbesondere bei hohen Immobilienwerten zahlt sich ein Verkehrswertgutachten mehrfach aus. Zwar gibt es großzügige – vom Verwandtschaftsgrad abhängige – Freibeträge. Werden diese jedoch überschritten, liegen die Steuersätze zwischen sieben und 50 Prozent. Für private Zwecke - wenn beispielsweise Beschenkte sich einig sind – reicht meist eine einfache Wertermittlung beziehungsweise ein sachverständiges Kurzgutachten aus.

Freibeträge für Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer: Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil, Enkel 200.000 Euro. Schenkungsteuer-Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Ziehen die Erben selbst in die Immobilie ein, entfällt die Erbschaftssteuer.

23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!