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30. Jun 2025

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Gesellschaft

Vorausschauende Wertschätzung

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Kampus Production/pexels

Wie Immobilienbesitzer potenzielle Erbstreitigkeiten oder konfliktbehaftete Vermögensaufteilungen bei Scheidungen gering halten können.

Immobilieneigentümer können sich glücklich schätzen: mietfreies Wohnen, komplette Gestaltungsfreiheit und ein meist ansehnliches Wertsteigerungspotenzial. Nicht umsonst werden Häuser und Eigentumswohnungen als Betongold bezeichnet. Die Kehrseite der Medaille: Neid, Missgunst und großes familiäres Konfliktpotenzial. Insbesondere das Thema Vererbung oder Aufteilung bei Scheidung hat schon ganze Familien zerrüttet oder lebenslange Feindschaften zementiert.

Eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten kann potenzielle Erbstreitigkeiten vermeiden, da die Begünstigten in die Entscheidung mit eingebunden werden. Gerade bei mehreren Kindern oder gar Patchwork-Familien lässt sich der Vermögensübergang auf diese Weise meist transparent und einvernehmlich regeln. Ohne, dass sich Erben zerstreiten und die Erbengemeinschaft zum Hausverkauf gezwungen wird. Außerdem ermöglichen Schenkungen, dass das Familienheim nicht fraglos der gesetzlichen Erbfolge überlassen wird. So verringert sich zehn Jahre nach Schenkung der Wert, der bei späteren Pflichtteilsansprüchen noch berücksichtigt wird. Auf diese Weise lässt sich eine Immobilie besser vor dem Zugriff durch Pflichtteilsberechtigte schützen – und dem des Sozialamts im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus bietet eine Immobilienschenkung im Gegensatz zur Vererbung einen wesentlichen steuerlichen Vorteil: Während die Freibeträge bei einer Erbschaft einmalig gelten, können sie im Zuge einer Schenkung alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Auch bei einer Ehescheidung ohne Ehevertrag ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens häufig konfliktbeladen. Gehört eine Immobilie beiden Partnern ist eine faire Vermögensaufteilung nicht immer einfach. Eine häufige und meist auch sinnvolle Lösung ist es, wenn sich die Ehegatten darauf einigen, wer das Haus bekommt. Um im Rahmen eines Zugewinnausgleichs die Höhe der Auszahlung für den ausziehenden Partner festzulegen, ist ein aktuelles Immobiliengutachten nötig, welches den Verkehrswert realistisch ermittelt.

Während die Freibeträge bei einer Erbschaft einmalig gelten, können sie im Zuge einer Schenkung alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen unabhängigen und vereidigten Sachverständigen ist in allen geschilderten Fällen eine lohnende Investition. Denn ein korrekt angefertigtes Verkehrswertgutachten stellt eine verlässliche und rechtskonforme Schätzung des Immobilienwertes dar, welche sowohl vor Gericht als auch von Behörden wie dem Finanzamt akzeptiert wird. So bedarf es sowohl für die Berechnung der Erbschafts- als auch der Schenkungssteuer konkreter Immobilienwerte. Nimmt das Finanzamt eine grobe Schätzung vor, wird der Immobilienwert häufig zu hoch angesetzt wird, da weder eine Besichtigung durchgeführt wird, noch individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Insbesondere bei hohen Immobilienwerten zahlt sich ein Verkehrswertgutachten mehrfach aus. Zwar gibt es großzügige – vom Verwandtschaftsgrad abhängige – Freibeträge. Werden diese jedoch überschritten, liegen die Steuersätze zwischen sieben und 50 Prozent. Für private Zwecke - wenn beispielsweise Beschenkte sich einig sind – reicht meist eine einfache Wertermittlung beziehungsweise ein sachverständiges Kurzgutachten aus.

Freibeträge für Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer: Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil, Enkel 200.000 Euro. Schenkungsteuer-Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Ziehen die Erben selbst in die Immobilie ein, entfällt die Erbschaftssteuer.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.