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30. Jun 2025

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Gesellschaft

Vorausschauende Wertschätzung

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Kampus Production/pexels

Wie Immobilienbesitzer potenzielle Erbstreitigkeiten oder konfliktbehaftete Vermögensaufteilungen bei Scheidungen gering halten können.

Immobilieneigentümer können sich glücklich schätzen: mietfreies Wohnen, komplette Gestaltungsfreiheit und ein meist ansehnliches Wertsteigerungspotenzial. Nicht umsonst werden Häuser und Eigentumswohnungen als Betongold bezeichnet. Die Kehrseite der Medaille: Neid, Missgunst und großes familiäres Konfliktpotenzial. Insbesondere das Thema Vererbung oder Aufteilung bei Scheidung hat schon ganze Familien zerrüttet oder lebenslange Feindschaften zementiert.

Eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten kann potenzielle Erbstreitigkeiten vermeiden, da die Begünstigten in die Entscheidung mit eingebunden werden. Gerade bei mehreren Kindern oder gar Patchwork-Familien lässt sich der Vermögensübergang auf diese Weise meist transparent und einvernehmlich regeln. Ohne, dass sich Erben zerstreiten und die Erbengemeinschaft zum Hausverkauf gezwungen wird. Außerdem ermöglichen Schenkungen, dass das Familienheim nicht fraglos der gesetzlichen Erbfolge überlassen wird. So verringert sich zehn Jahre nach Schenkung der Wert, der bei späteren Pflichtteilsansprüchen noch berücksichtigt wird. Auf diese Weise lässt sich eine Immobilie besser vor dem Zugriff durch Pflichtteilsberechtigte schützen – und dem des Sozialamts im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus bietet eine Immobilienschenkung im Gegensatz zur Vererbung einen wesentlichen steuerlichen Vorteil: Während die Freibeträge bei einer Erbschaft einmalig gelten, können sie im Zuge einer Schenkung alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Auch bei einer Ehescheidung ohne Ehevertrag ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens häufig konfliktbeladen. Gehört eine Immobilie beiden Partnern ist eine faire Vermögensaufteilung nicht immer einfach. Eine häufige und meist auch sinnvolle Lösung ist es, wenn sich die Ehegatten darauf einigen, wer das Haus bekommt. Um im Rahmen eines Zugewinnausgleichs die Höhe der Auszahlung für den ausziehenden Partner festzulegen, ist ein aktuelles Immobiliengutachten nötig, welches den Verkehrswert realistisch ermittelt.

Während die Freibeträge bei einer Erbschaft einmalig gelten, können sie im Zuge einer Schenkung alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen unabhängigen und vereidigten Sachverständigen ist in allen geschilderten Fällen eine lohnende Investition. Denn ein korrekt angefertigtes Verkehrswertgutachten stellt eine verlässliche und rechtskonforme Schätzung des Immobilienwertes dar, welche sowohl vor Gericht als auch von Behörden wie dem Finanzamt akzeptiert wird. So bedarf es sowohl für die Berechnung der Erbschafts- als auch der Schenkungssteuer konkreter Immobilienwerte. Nimmt das Finanzamt eine grobe Schätzung vor, wird der Immobilienwert häufig zu hoch angesetzt wird, da weder eine Besichtigung durchgeführt wird, noch individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Insbesondere bei hohen Immobilienwerten zahlt sich ein Verkehrswertgutachten mehrfach aus. Zwar gibt es großzügige – vom Verwandtschaftsgrad abhängige – Freibeträge. Werden diese jedoch überschritten, liegen die Steuersätze zwischen sieben und 50 Prozent. Für private Zwecke - wenn beispielsweise Beschenkte sich einig sind – reicht meist eine einfache Wertermittlung beziehungsweise ein sachverständiges Kurzgutachten aus.

Freibeträge für Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer: Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil, Enkel 200.000 Euro. Schenkungsteuer-Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Ziehen die Erben selbst in die Immobilie ein, entfällt die Erbschaftssteuer.

22. Apr 2026

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Gesellschaft

Green Fishing – mit Josef Bernard, YouTuber des Kanals BROSEF

![Josef_Bild_2 Online.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/Josef_Bild_2_Online_bfe4ca7f26.jpg) ``` Josef Bernard, YouTuber des Kanals BROSEF ``` **Was kann die Angel-Community dazu beitragen, unsere Gewässer langfristig schützen?** „Jeder Angler sollte seinen Platz besser hinterlassen, als er ihn vorgefunden hat, also auch Müll anderer mitnehmen und Auffälligkeiten melden. Die Sensibilität dafür ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Viele Angler engagieren sich aktiv für saubere Gewässer. Mein Freund Jan Ebel organisiert z. B. mit seinem Verein „Spreepublik“ regelmäßig Clean-ups in Berlin, bei denen Elektroscooter und anderer Schrott aus der Spree gefischt werden. Solche Aktionen zeigen, wie wichtig das Engagement der Angler für den Gewässerschutz ist. Mit der wachsenden Zahl an Hobbyfischern steigt das Bewusstsein für Nachhaltigkeit noch mehr, und viele Marken reagieren darauf, z. B. mit umweltfreundlicheren Angelködern. Beim Raubfischangeln mit Kunstködern nimmt die Nachfrage nach phthalatfreien Gummimischungen zu. Catch & Release (C&R), also das Fangen und Freilassen hingegen ist in ein kontroverses Thema. Mir ist wichtig, den gefangenen Fisch zu verwerten und der Angelei damit einen Sinn zu geben – das ist auch das Konzept unseres YouTube-Kanals BROSEF: Wir fangen Fisch zum Verzehr und zeigen, wie einfach und lecker man ihn zubereiten kann. C&R hat jedoch seine Berechtigung, um Fische, die dem regionalen Schonmaß unterliegen, wieder in das Gewässer zu geben. Wie es beispielsweise die „Müritzfischer“ nicht nur bei kleinen, auch bei großen Fischen mit starken Genen praktizieren und somit die Produktivität des Gewässers aufrechterhalten. Wichtig beim Release ist natürlich der schonende Umgang: kurze Luftzeiten und befeuchtete Hände, um die Schleimhaut der Fische nicht zu beschädigen. Solche Grundlagen lernt jeder Angler bereits in der Prüfung.“