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12. Jun 2024

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Lifestyle

3 Fragen an Jens Kromer

Journalist: Jakob Bratsch

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Foto: Presse

Jens Kromer, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Bürstner GmbH & Co. KG

Ihre Marken-Strategie als Hersteller von Wohnmobilen stellt außergewöhnliche Wohnkonzepte in den Mittelpunkt. Liegt das im Trend?

Wohnfühlen unterwegs nennen wir das. Jeder Campingfreund will sich unterwegs wie zu Hause fühlen. Das gibt Sicherheit und Geborgenheit. Wir erfüllen mit unseren Fahrzeugen also einen wichtigen Kundennutzen.

Gibt es ein Wohnfühlfahrzeug, auf das Sie besonders stolz sind?

Ja, zwei sogar. Zum einen unseren Lyseo Gallery TD, bei dem auf Knopfdruck eine zweite Wohnetage entsteht. Und dann die neuste Studie HABITON by Bürstner – ein Renault Kangoo mit aufblasbarem, integriertem Dachzelt.

Integriertes Dachzelt, hört sich spannend an. Was hat Sie zu dieser Innovation bewogen?

Habiton ist unsere Antwort auf den Urbanisierungstrend, begrenzten Parkraum und die Nachfrage an multifunktionalen Fahrzeugen. Und es ist ein „Leuchtturm-Fahrzeug“ für uns, mit dem wir als Innovator eine einzigartige Lösung für das Caravaning von Morgen präsentieren.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.