31. Mär 2023
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Lifestyle
Journalist: Armin Fuhrer
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Foto: Mai Ling Thomas/Pixabay
Im Fall des Ablebens müssen viele Dinge geregelt werden – vom Erbe bis zur Bestattung. Eine gute Vorsorge hilft vor allem den trauernden Verwandten.
Über den eigenen Tod redet niemand gern. Das ist leicht nachvollziehbar, aber man sollte sich dennoch überwinden, denn klare Ansagen über das eigene Ableben hinaus erleichtern es den Nachkommen und den Behörden, all das zu regeln, was in einem Todesfall geregelt werden muss. Das gilt in erster Linie für das Erbe der verstorbenen Person. Ganz frei in ihren Entscheidungen ist sie allerdings nicht.
Seit der Änderung des österreichischen Erbrechts zum 1. Januar 2017 hat sich der Kreis der Personen, denen ein Pflichtteil zusteht, verkleinert. Es sind nur noch die Nachkommen sowie der Ehegatte oder die Ehegattin pflichtteilsberechtigt. Zu den Nachkommen zählen die Kinder und falls diese verstorben sind, die Enkel und so weiter. Als Pflichtteil steht ihnen die Hälfte der gesetzlichen Erbquote zu. Der Pflichtteil muss grundsätzlich in Geld geleistet werden. Personen, die Angehörige gepflegt haben, werden ebenfalls im Erbrecht unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.
Geplant werden kann auch für die eigene letzte Reise, um den trauernden Nachkommen die Entscheidung über die Form der Bestattung abzunehmen. In Österreich gilt grundsätzlich eine Bestattungspflicht, die Durchführung der Bestattung kann in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein. Sie darf nur in einer genehmigten Bestattungsanlage durchgeführt werden. Es sind neben der traditionellen Beerdigung auf einem Kirchen- oder Gemeindefriedhof weitere Formen möglich. Immer beliebter wird die Feuerbestattung, aus der sich anschließend mehrere Möglichkeiten ergeben. So können Angehörige die Urne mit nach Hause nehmen und sie dort aufbewahren oder zum Beispiel im Garten begraben. Dafür ist eine Genehmigung der Gemeinde und des Grundstückseigentümers nötig. Auch die Baumbestattung der Urne in dafür vorgesehenen Waldstücken wird immer beliebter.
Für eine Seebestattung kommt in Österreich nur die Donau infrage. Auch in diesem Fall ist die vorherige Kremation der verstorbenen Person Bedingung. Möglich ist zudem unter anderem die Diamantbestattung, bei der ein Teil der Asche zu einem Edelstein veredelt wird. Der Hauptteil der Asche wird in einer Urne beigesetzt.
Da Bestattungen viel Geld kosten – im Durchschnitt zwischen 3.000 und 10.000 Euro – und die Verwandten stark finanziell belasten kann, kann eine Sterbeversicherung sinnvoll sein, die die Kosten übernimmt. Denn in Österreich müssen die Angehörigen für die Kosten der Bestattung aufkommen. Ist ihnen das nicht möglich, übernimmt das Land beziehungsweise die Gemeinde die Kosten.
Viele Menschen finden im Gedanken an ihren eigenen Tod einen Trost darin, ihre Beerdigung im Voraus zu planen, sodass sie nach den eigenen Vorstellungen abläuft. Das kann auch eine große Entlastung für die Angehörigen sein, weil ihnen dadurch Entscheidungen abgenommen werden, die sie ansonsten treffen müssten. Dafür ist es sinnvoll, den Ablauf in einer Bestattungsvorsorge festzuhalten. Ein entsprechender Vertrag kann mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen werden, das dann die Durchführung übernimmt. Wichtig: Damit die Angehörigen Bescheid wissen, sollte die Bestattungsvorsorge unbedingt für sie leicht aufzufinden sein.