22. Jun 2021
|
Lifestyle
Journalist: Christiane Meyer-Spittler
Viele Berufstätige haben sich in der Zeit im Homeoffice ihren langgehegten Wunschtraum nach einem Haustier erfüllt. Doch zerplatzt er nach der Pandemie?
Laut Zentralverbands Zoologische Fachbetriebe Deutschlands lebt fast in jedem zweiten Haushalt mindestens ein tierischer Mitbewohner, besonders häufig bei Familien mit Kindern. Dabei hat 2020 die Anzahl an Katzen und Hunde im Vergleich zu 2019 deutlich zugenommen – und zwar um 1,6 Millionen.
Die Tierschutzorganisation PeTA be-fürchtet nun, dass viele Menschen sich nicht mehr ausreichend um ihre Tiere kümmern können, sobald wieder Normalität eingekehrt ist und Reisen möglich sind. Was geschieht dann mit den Katzen, Hunden, Kaninchen und Meerschweinchen, wenn ihre Halter wieder zur Arbeit oder Schule gehen müssen? Zahllosen Tieren droht dann bestenfalls das überfüllte Tierheim oder sie landen hilf- und schutzlos auf der Straße.
Doch was kann man machen, damit der ‚neue Freund‘ nun mit ins Büro darf. Die gesetzliche Grundlage für ein eventuelles Hundeverbot ist §106 der Gewerbeordnung. Danach liegt es allein im Ermessen des Arbeitsgebers, ob ein Hund die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer stört. Setzt sich ein Hundebesitzer darüber hinweg, droht ihm Abmahnung und in Folge eine verhaltensbedingte Kündigung.
Somit gilt es, seinen Chef und die Kolle-gen von den Vorteilen eines Bürohundes zu überzeugen. Denn Hunde sind in vielen Unternehmen längst Alltag. Die positiven Effekte der tierischen Kollegen auf das Betriebsklima sind sogar wissenschaftlich belegt.
Der Bundesverband Bürohund e.V. nennt 4 Faktoren, die Hunde beim Menschen auslösen können:
• Beim Streicheln eines Hundes wird das Hormon Oxytocin produziert, das die Stresshormone Insulin und Cortisol senkt.
• Ein Hauptgrund für psychische Erkrankungen ist der individuell empfundene Stress. Ein Hund kann unbewussten Abläufe unterbrechen und den Mensch wieder erden.
• Allein 15 Minuten Bewegung am Tag senken die Risiken für kardiovaskuläre Erkrankungen, Diabetes, Schlaganfall, Depression, Osteoporose, Dickdarm-krebs und Brustkrebs.
• Der Hund verhindert Kommunikationsinfarkte und schafft eine Brücke zwischen Menschen und Abteilungen.
Es gibt auch große Unternehmen, bei denen Vierbeiner ihre Besitzer mit ins Büro begleiten dürfen. Voraussetzung dafür ist neben Impfpass, Nachweis der Wurmkuren und eine Versicherungsbescheinigung, eine Bescheinigung zur Sozialverträglichkeit des Hundes. Im Büro sollte es dann einen fest eingerichteten Ruheplatz für den Hund geben sowie das übereinstimmende Einverständnis aller direkten Kollegen. Die Pausen gehören dann ausschließlich den Bedürfnissen des Hundes, wobei nicht selten Kontakte zu Kollegen entstehen, die sich sonst nicht ergeben hätten. Das ‚Bürohund-Modell‘ ist somit ein guter Weg, um seinem Hund wirklich ein ‚bester Freund‘ zu sein, aber auch, um neue zu finden.