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25. Mai 2023

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Lifestyle

Clever abgesichert

Journalist: Nadine Wagner

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Foto: Gustavo Fring/pexels

Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung und Co.: Versicherungen sind nicht nur für uns Menschen sinnvoll, auch unsere geliebten Vierbeiner sollten versichert sein.

Spätestens zum Zeitpunkt der Anschaffung eines Haustieres sollten sich deren Besitzer Gedanken über spezielle Tierversicherungen machen, denn auch Hund und Katze können im Laufe ihres Lebens erkranken, verunglücken oder gar Unbeteiligte verletzen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb insbesondere Hunde- und auch Pferdehaltern dazu, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Gerade draußen können die Tiere nämlich enorme Schäden verursachen, für die der Halter letztlich aufkommen muss. In einigen Bundesländern – beispielweise in Hamburg und Niedersachen – ist eine solche Versicherung für die Tierhalter bereits gesetzlich vorgeschrieben. Für Katzenbesitzer reicht es dagegen normalerweise aus, einmal einen Blick in die Bedingungen der eigenen privaten Haftpflichtversicherung zu werfen, denn Kleintiere sind dort in vielen Fällen direkt mitversichert.

Eine Tierkrankenversicherung schützt die Halter derweil vor hohen Tierarztkosten. Ob Katzenschnupfen, Nierenschwäche oder eine gerissene Sehne – Krankenversicherungen kommen in der Regel für die Behandlungs- und Operationskosten unserer Fellnasen auf. Katzen können dabei bereits für weniger als 100 Euro im Jahr versichert werden; Hundehalter zahlen für einen kleinen, jungen Hund zwischen 160 und 550 Euro jährlich. Entscheidend für die Höhe des zu zahlenden Beitrags sind unter anderem Rasse, Größe und Alter des Tieres. Hierbei gilt: Je älter das Tier, desto höher der Beitrag. Es ist also sinnvoll, junge und gesunde Tiere so früh wie möglich zu versichern.
Übrigens erlischt der Vertrag, sobald das Tier verstirbt oder abgegeben wird. Hierüber sollte die Versicherung dann zeitnah informiert werden. 

In Deutschland gibt es OP-Kostenversicherungen und Krankenvollversicherungen, wobei letztere neben den reinen Operationskosten ebenfalls die Kosten für Klinik-Aufenthalte, physiotherapeutische Behandlungen, Medikamente sowie tierärztliche Untersuchungen erstatten. Die Beiträge für Vollversicherungen sind allerdings mehr als dreimal so hoch.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.