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15. Okt 2023

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Wirtschaft

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz: Gut gemeint, nicht gut gemacht

Journalist: Katja Deutsch

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Foto: Presse

Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung „Der Mittelstand“ (BVMW), spricht über die großen Herausforderungen, die das Lieferkettensorgfaltsgesetz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet.

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz betrifft immer mehr kleinere mittelständische Unternehmen, teilweise tritt es ab 250 Mitarbeitern in Kraft. Wie wird es von KMUs beurteilt?

Das Gesetz ist ein weiterer Mühlstein um den Hals der Unternehmen. Mittelständler verfügen in der Regel nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, um weitere Bürokratielasten zu stemmen. Kostbare Ressourcen, die besser zum Beispiel für Forschung und Entwicklung verwendet werden sollten, werden für teure Überwachung von Zulieferern verschwendet. Nicht einmalig, sondern kontinuierlich. 

 

Welche Nachweise müssen entlang der Lieferkette vorgelegt werden?

Die Sorgfaltspflichten haben es in sich. Sie erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – von Rohstoffen bis zum Endprodukt. Betroffene Unternehmen müssen beispielsweise ein Risikomanagement etablieren, eine Risikoanalyse durchführen und umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten einhalten. Übrigens auch kleine Unternehmen können als Teil der Lieferkette für größerer Unternehmen von den Anforderungen des Gesetzes betroffen sein. Das hemmt und macht es den Unternehmen, die ohnehin schon stark belastet sind, noch schwerer. 

 

Wie können diese Nachweise auf Echtheit überprüft werden?

Kontrolliert werden soll die Einhaltung zum Beispiel durch externe Audits oder durch Kontrolle vor Ort. Dies bindet erhebliche Ressourcen, ohne zu garantieren, dass die Standards kontinuierlich eingehalten werden. Gerade Logistikunternehmen mit äußerst komplexen Lieferketten werden hier vor beinahe unlösbare Aufgaben gestellt.

 

Wer haftet im Falle unwahrer Angaben?

Wir sprechen hier von Bußgeldern von bis zu acht Millionen Euro beziehungsweise zwei Prozent des Jahresumsatzes sowie einem dreijährigen Ausschluss von öffentlichen Vergaben. Für Zulieferer, die nicht direkt dem Gesetz unterliegen, gelten diese Sanktionen zwar nicht, allerdings drohen Vertragsstrafen aus Lieferbeziehungen. So ist davon auszugehen, dass auch die kleineren Zulieferer zukünftig von vertraglich geregelten Sanktionen betroffen sein könnten. 

 

Welche Chance und Vorteile bietet das Gesetz?

Wir begrüßen Bestrebungen der Politik, weltweit bessere Arbeits-, Sozial-, und Umweltstandards zu etablieren. Dies hilft Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und sorgt für mehr Fairness unter den Beteiligten. Auf Betriebsebene stellen die hohen Kosten der Lieferkettenkontrolle jedoch eine erhebliche Belastung dar. Damit wird die EU-Richtlinie auch für Schwellen- und Entwicklungsländer ein riskantes Unterfangen. Denn ihnen droht der Verlust europäischer Kunden und schlimmstenfalls der Verlust von Arbeitsplätzen. Hier wie dort werden Wachstum und Wohlstand so völlig unnötig gehemmt.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.