Diesen Artikel teilen:

15. Okt 2023

|

Wirtschaft

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz: Gut gemeint, nicht gut gemacht

Journalist: Katja Deutsch

|

Foto: Presse

Christoph Ahlhaus, Vorsitzender der Bundesgeschäftsführung „Der Mittelstand“ (BVMW), spricht über die großen Herausforderungen, die das Lieferkettensorgfaltsgesetz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet.

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz betrifft immer mehr kleinere mittelständische Unternehmen, teilweise tritt es ab 250 Mitarbeitern in Kraft. Wie wird es von KMUs beurteilt?

Das Gesetz ist ein weiterer Mühlstein um den Hals der Unternehmen. Mittelständler verfügen in der Regel nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, um weitere Bürokratielasten zu stemmen. Kostbare Ressourcen, die besser zum Beispiel für Forschung und Entwicklung verwendet werden sollten, werden für teure Überwachung von Zulieferern verschwendet. Nicht einmalig, sondern kontinuierlich. 

 

Welche Nachweise müssen entlang der Lieferkette vorgelegt werden?

Die Sorgfaltspflichten haben es in sich. Sie erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – von Rohstoffen bis zum Endprodukt. Betroffene Unternehmen müssen beispielsweise ein Risikomanagement etablieren, eine Risikoanalyse durchführen und umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten einhalten. Übrigens auch kleine Unternehmen können als Teil der Lieferkette für größerer Unternehmen von den Anforderungen des Gesetzes betroffen sein. Das hemmt und macht es den Unternehmen, die ohnehin schon stark belastet sind, noch schwerer. 

 

Wie können diese Nachweise auf Echtheit überprüft werden?

Kontrolliert werden soll die Einhaltung zum Beispiel durch externe Audits oder durch Kontrolle vor Ort. Dies bindet erhebliche Ressourcen, ohne zu garantieren, dass die Standards kontinuierlich eingehalten werden. Gerade Logistikunternehmen mit äußerst komplexen Lieferketten werden hier vor beinahe unlösbare Aufgaben gestellt.

 

Wer haftet im Falle unwahrer Angaben?

Wir sprechen hier von Bußgeldern von bis zu acht Millionen Euro beziehungsweise zwei Prozent des Jahresumsatzes sowie einem dreijährigen Ausschluss von öffentlichen Vergaben. Für Zulieferer, die nicht direkt dem Gesetz unterliegen, gelten diese Sanktionen zwar nicht, allerdings drohen Vertragsstrafen aus Lieferbeziehungen. So ist davon auszugehen, dass auch die kleineren Zulieferer zukünftig von vertraglich geregelten Sanktionen betroffen sein könnten. 

 

Welche Chance und Vorteile bietet das Gesetz?

Wir begrüßen Bestrebungen der Politik, weltweit bessere Arbeits-, Sozial-, und Umweltstandards zu etablieren. Dies hilft Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und sorgt für mehr Fairness unter den Beteiligten. Auf Betriebsebene stellen die hohen Kosten der Lieferkettenkontrolle jedoch eine erhebliche Belastung dar. Damit wird die EU-Richtlinie auch für Schwellen- und Entwicklungsländer ein riskantes Unterfangen. Denn ihnen droht der Verlust europäischer Kunden und schlimmstenfalls der Verlust von Arbeitsplätzen. Hier wie dort werden Wachstum und Wohlstand so völlig unnötig gehemmt.

11. Sep 2024

|

Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash