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27. Jun 2024

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Wirtschaft

„Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen“ – Jochen Kaiser

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Presse

Die digitale Transformation steht im Gesundheitswesen noch am Anfang, erklärt Experte und Finalist des Wettbewerbs CIO des Jahres 2023, Jochen Kaiser.

Herr Kaiser, der Fachkräftemangel ist schon heute ein sehr großes Problem für das Gesundheitswesen, besonders für die Kliniken. Aber rollt die eigentliche Lawine nicht gerade erst auf uns zu?

Wenn man bedenkt, dass uns insgesamt bis zum Jahr 2035 rund 15 Prozent weniger Personal zur Verfügung steht, kann man erkennen, dass wir vor einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung stehen. Nehmen Sie nur mal als Beispiel ein Krankenhaus mit 5.000 Beschäftigten – es wird nach dieser Prognose 750 davon verlieren. Es muss aber zugleich aufgrund der alternden Gesellschaft mehr Patienten versorgen. Und was im Gesundheitsbereich oft vergessen wird: Diese Entwicklung betrifft auch die Verwaltung und selbst unsere Dienstleister.

Was kann man dagegen tun? Welche Dämme kann man errichten?

Zunächst einmal müssen die Gehälter und die Jobs mehr an die Bedürfnisse der Beschäftigen angepasst werden, um sie attraktiver zu machen. Aber das reicht nicht aus. Die Beschäftigten müssen von den stetig wachsenden Dokumentationspflichten entlastet werden. Und sie müssen dringend wieder mehr Zeit für die Patienten haben, denn um sie geht es doch letztlich im Gesundheitswesen. Vieles davon kann durch Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz erreicht werden. Wenn zum Beispiel die Beschäftigten die Dokumentation direkt und sicher in ein System schreiben können, dann spart das viel Zeit.

Wo stehen wir derzeit in Deutschland bei der Digitalisierung?

Man kann den Stand der Digitalisierung anhand eines Digitalradars ablesen. Legt man den in den USA aufgestellten Maßstab mit sieben Stufen an, kommen rund 70 Prozent der deutschen Krankenhäuser auf den Wert 0 und kein einziges auf den obersten Wert. Es gibt also noch viel zu tun bei der digitalen Transformation.

Was verstehen Sie unter dem Begriff „digitale Transformation“?

Das Wichtigste ist, dass die Beschäftigten nicht das Gefühl bekommen, einfach digitalisiert zu werden. Sie müssen einbezogen, ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden. Niemand darf bei dieser Entwicklung zurückgelassen werden. Denn am Ende steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Das erfordert Kompetenz und intelligente Leader, die das verstehen und denen die Beschäftigten vertrauen.

Immerhin hat die Bundesregierung mit den Ländern das Krankenhauszukunftsgesetz erlassen. Ist es sinnvoll?

Grundsätzlich ja, denn immerhin stehen damit jetzt 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung. Aber jetzt haben wir ein anderes Problem: Weil nun alle Krankenhäuser gleichzeitig loslegen wollen, sind die Hersteller und Dienstleister völlig überlastet und es entstehen lange Wartezeiten.

Was steht am Anfang der digitalen Transformation einer Klinik oder eines Klinikverbundes?

Sie muss unbedingt von der Leitung gewollt und gefördert werden. Aber es ist das mittlere Management, das sie umsetzt. Es muss ein Chief Digital Officer, kurz CDO, eingeführt werden, der die Bemühungen im Unternehmen zusammenführt und dafür sorgt, dass die einzelnen Einrichtungen effektiv diese digitale Transformation durchführen. Und ganz am Anfang müssen für die Klinik oder den Klinikverbund Standards beschlossen werden, mit denen alle Stellen arbeiten.

Sie haben in ihrer Klinik ein zentrales Projektmanagement-Office eingeführt. Was ist dessen Aufgabe?

Es ist eine zentrale Stelle, die – das ist wichtig – interdisziplinär zusammengesetzt ist. Sie muss eine Architektur entwerfen, mit der die zunächst scheinbar unlösbare Aufgabe in lösbare Arbeitspakete umgewandelt wird. Sie braucht die Kompetenz, um solche riesigen Projekte zu strukturieren. Ich halte es für sehr wichtig, dass man nicht einen Projektleiter hat, sondern mit Projektmachern arbeitet.

Es geht aber gar nicht nur um technologische Schritte, sondern – wir sind in Deutschland – auch um regulatorische. Wäre an dieser Stelle manchmal weniger mehr?

Ja, ganz bestimmt. Wir haben eine zu starke Regulierung, die viele Krankenhäuser gar nicht umsetzen können. Ein Beispiel aus meiner eigenen Arbeit: Ich musste 1.400 Seiten Anträge ausdrucken und dann wieder einscannen, um sie an die Behörden schicken zu können. Das ist Irrsinn.

Als Fazit: Wie sollte das Krankenhaus in zehn Jahren aussehen?

Der Mensch wird zum Supervisor der KI, die ihm viel alltägliche Arbeit annimmt, sodass er für die eigentliche Arbeit mit den Patienten mehr Zeit haben wird.

Interessanter Fakt:

Jochen Kaiser arbeitet seit über 20 Jahren voller Leidenschaft im Gesundheitswesen in den Bereichen IT-Sicherheit, IT und Digitalisierung. 2023 gehörte er zu den Finalisten des Wettbewerbs: CIO des Jahres im öffentlichen Bereich. Entspannung findet er im Kreis seiner Familie, aber auch Fahrradfahren und viel Kultur helfen ihm dabei.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash