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19. Jun 2024

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Wirtschaft

Die Kraft der Sonne: Zukunftsmarkt Solar – mit Carsten Körnig

Journalist: Julia Butz

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Foto: Kindel Media/pexels, Presse

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer bei Bundesverband Solarwirtschaft e. V. über Trends und Entwicklungen in einem der wichtigsten Zukunftsmärkte.

koernig_bsw-solar_online.jpg Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer bei Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW)

Herr Körnig, wie groß ist der deutsche Solarmarkt aktuell?

In Deutschland ist Solarenergie seit vielen Jahren die beliebteste Energieform. Mit 15 GW hat sich 2023 die neu installierte Solarstromleistung gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt, mehr als eine Million neue Solaranlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung wurden installiert, so viele wie nie zuvor. Infolge der Energiekrise und des Angriffskrieges gegen die Ukraine war die Nachfrage nach PV- und Solarthermie-Anlagen im Privatsektor sprunghaft gestiegen. Hauptmotivator war der Wunsch nach mehr Energiesicherheit und einer inzwischen sehr preiswert gewordenen sauberen Energiequelle. Auch für 2024 rechnen wir mit einer hohen Nachfrage.

Das EEG 2023*1 sieht eine weitere Steigerung der insgesamt installierten Solarstromleistung vor.

Ja, von derzeit rund 80 GWp, bis 2030 auf 215 GWp und bis 2040 auf 400 GWp. Innerhalb von nur zehn Jahren muss sich demnach der PV-Anteil am heimischen Stromverbrauch auf rund 30 Prozent nahezu verdreifachen. Zudem soll die Hälfte des geplanten Photovoltaikzubaus in den kommenden Jahren in ebenerdig errichteten Solarparks erfolgen. Neben den konventionellen PV-Freiflächen-Anlagen dürften dabei in Zukunft flächensparende, hybride Nutzungsformen an Bedeutung gewinnen, wie Agri-PV*2 oder Parkplätze mit PV-Überdachung.

Wie sieht das Interesse seitens der Industrie aus?

Durch die hohen Energiepreise beobachten wir auch bei Unternehmen ein deutlich gestiegenes Interesse an einem Photovoltaikkraftwerk auf dem Firmendach oder einem Solarbooster für die Prozesswärme-Erzeugung. Dazu stehen eine Vielzahl intelligenter Systemlösungen, auch in Kombination mit Speicher- und Ladeinfrastruktur für den eigenen Fuhrpark zur Verfügung. Inklusive gesetzlich garantierter Vergütung bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz, für nicht selbst verbrauchten Solarstrom über 20 Jahre.

Bürokratische Auflagen haben den Zugang zu Photovoltaik sowohl für Verbrauchende als auch Unternehmen lange Zeit gehemmt. Wie ist der derzeitige Stand?

Mit dem Solarpaket I hat der Deutsche Bundestag Ende April ein ganzes Bündel an Gesetzesreformen zur Beschleunigung des Photovoltaikausbaus auf den Weg gebracht. Das Reformpaket enthält eine Vielzahl an Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Immobilieneigentümern, -mietern und Landwirten sowie anderen professionellen Investoren wird damit der Zugang zu preiswertem Solarstrom vereinfacht. Um allerdings jährlich nicht 15 Gigawatt, sondern 22 GW an neuer PV-Leistung zu installieren, müssen Planungsprozesse weiter entschlackt und z. B. der Netzzugang für Solarparks weiter vereinfacht werden. Darüber hinaus müssen Prozesse zur Systemintegration weiter standardisiert und digitalisiert werden. Hier sind insbesondere auch die Netzbetreiber gefordert.

Braucht die heimische Solarbranche mehr Investitionsanreize?

Mit über 100.000 Beschäftigten im Downstream, also im Handel, bei der Projektierung und Installation von Solarsystemen ist die deutsche Solarbranche sehr stark. Bei der Produktion von Solarmodulen und ihren Vorprodukten spielen wir aber aufgrund politischer Fehlentscheidungen in den letzten Legislaturperioden und eines sehr harten Standortwettbewerbs mit Asien und den USA nur in der Regionalliga. Ohne eine befristete förderpolitische Flankierung für die Aufbauphase solarer Giga-Fabriken besteht keine Chance, eine international wettbewerbsfähige Produktion am Standort Deutschland aufzubauen. Solarmodul-Fabriken in Asien sind in Bezug auf die Kapazität i. d. R. mindestens um den Faktor 10 größer, können dadurch deutlich günstiger produzieren und erhalten zudem großzügige Unterstützung seitens der Regierung, genau wie auch in den USA.

Der Ausbau der europäischen Solarindustrie sollte entlang der gesamten solartechnischen Wertschöpfungskette zumindest eine solide – und im Notfall schnell skalierbare, kontinentale Grundversorgung ermöglichen. Dies ist auch der Wunsch der EU, die sich mit dem Net Zero Industry Act (NZIA) jüngst eine entsprechende Zielsetzung gegeben hat.

Wärme stellt die Hälfte unseres derzeitigen Energiebedarfs dar. Was spricht für eine häusliche und industrielle Nutzung von Solarthermie?

Zur Unterstützung der Raum- oder Prozesswärme sollte Solarthermie als Effizienzbooster einen wichtigen Platz in einer erfolgreichen Wärmewende einnehmen. Im Kraftwerksmaßstab steht sie bereits für unter fünf Cent je kWh zur Verfügung. Sonnenwärme lässt sich in so gut wie jedem Haus nutzen, auch wenn dieses nicht saniert wurde und noch über alte Heizkörper verfügt. Solarthermie ist mit nahezu jeder anderen Heizungstechnik kombinierbar. Sie wird gerne bei bestehenden Gas- oder Ölheizungen nachgerüstet, um deren Verbrauch zu drosseln. Auch bei neuen Wärmepumpen senkt sie den relativ hohen Stromverbrauch. Durch ihre relativ geringen Anschaffungskosten ist Solarthermie eine im Vergleich kostengünstige und schnell umsetzbare Lösung. Im Zusammenspiel mit regelbaren Pumpen, Wärmespeichern und einer intelligenten Systemeinbindung kann die Solarthermie wesentlich zur Reduzierung der Betriebskosten und Dekarbonisierung von Industrieprozessen beitragen.

Während die Nachfrage nach Solarthermie laufend steigt, ist jedoch für das Erreichen des Regierungsziels, die Wärmeversorgung bis 2030 zu 50 Prozent klimaneutral zu gestalten, eine Verdreifachung der installierten solarthermischen Kraftwerksleistung auf Dächern und Freiflächen erforderlich. Dafür fordern wir von der Politik mehr Technologieoffenheit.

*1 EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz *2 Die Kombination von Solarstromerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash