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3. Jul 2019

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Gesellschaft

Die zweite Chance für Berufstätige

Journalist: Armin Fuhrer

Das Abitur oder ein Hochschulstudium nachholen? Das ist möglich, erfordert aber ein hohes Maß an Motivation und Selbstdisziplin.

Leben bedeutet Veränderung, das gilt auch für die eigenen Berufswünsche. Wer zum Beispiel als Jugendlicher keine Lust mehr auf die Schule hatte und möglichst schnell eigenes Geld verdienen wollte, ärgert sich vielleicht später, dass er keine Hochschulreife hat, um an einer Universität zu studieren – aber es ist nie zu spät, diese Qualifikation nachzuholen. Das funktioniert an einem Abendgymnasium sogar neben dem eigentlichen Berufsleben. Was aber jedem klar sein sollte: Wer sich für diesen Weg entscheidet, braucht Energie und Ausdauer und muss bereit sein, für eine Weile weitgehend auf ein Privatleben zu verzichten. Denn für den Erwerb der Hochschulreife an einem Abendgymnasium müssen rund 20 Stunden pro Woche aufgebracht werden – neben der eigentlichen Arbeitszeit im Beruf. Voraussetzungen für die Aufnahme an einem Abendgymnasium sind ein Realschulabschluss und in der Regel eine dreijährige Berufsausbildung. Der Schüler besucht das Abendgymnasium drei Jahre lang. Am Ende steht die Abiturprüfung an, die zum Studium an einer Hochschule berechtigt. 

Neben den kostenlosen staatlichen Abendgymnasien bieten auch Volkshochschulen und private Schulen die Ausbildung an. Die Privaten haben oft kleinere Klassen, dafür entstehen allerdings mitunter hohe Kosten. Außerdem kann das Abitur auch an einem Kolleg nachgeholt werden. Da der Unterricht hier tagsüber stattfindet, ist der Besuch eines Kollegs für Berufstätige in der Regel nicht möglich. An Abendschulen können auch der Hauptschul- und der Realschulabschluss nachgeholt werden.

Auch Berufstätige, die den Wunsch nach Veränderung haben und gerne studieren möchten, können das tun. Eine Möglichkeit ist, das Studium an einer Fernuniversität nachzuholen, bei der man also nicht vor Ort sein muss. Gearbeitet wird dann am heimischen Schreibtisch. Das Lernmaterial wird hierbei von der Fernuniversität gestellt. Der Vorteil: Das Studium an einer Fernuni ist ortsunabhängig und die Studenten sind zeitlich flexibel. Dank der Digitalisierung haben viele Fernunis heute einen Online-Campus eingerichtet, über den die Studenten durch ihren das Internet Kontakt zu Kommilitonen und Dozenten halten können. Jedem Studenten wird zudem ein Betreuer an die Seite gestellt, der Fragen beantwortet und bei Problemen hilft. Über die Kosten des Fernstudiums informieren die jeweiligen Anbieter.

Für die Aufnahme eines Fernstudiums sind bestimmte Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören eine Hochschulzulassungsberechtigung, ein Erststudium bei weiterführenden akademischen Fernstudiengängen oder einige Jahre Berufserfahrung. Die Prüfungen werden am Hochschulstandort, am heimischen PC oder auch an einer IHK abgelegt. Auch das Studium an der Fernuni erfordert ein hohes Maß an Motivation und Eigenverantwortung. Immerhin: Mit einem Fernstudium kann man sogar Bundesbildungsministerin werden. Die aktuelle Ministerin Anja Karliczek hat zunächst Ausbildungen zur Bank- und zur Hotelfachfrau durchlaufen und anschließend ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen absolviert.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash