29. Jun 2020
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Wirtschaft
Corona hat uns von heute auf morgen vor viele Herausforderungen gestellt, jedoch auch neue Chancen eröffnet. Die Vernetzung und Digitalisierung werden immer wichtiger und entscheidender für die Kommunikation und den Abschluss von rechtskräftigen Geschäftsvorfällen. Gerade die Pandemie hat uns gezeigt, dass der persönliche Austausch, sowie das Unterzeichnen von Dokumenten für einen längeren Zeitraum stillstehen kann. Viele Unternehmen forcieren derzeit eine Umstellung auf volldigitale Prozesse. Die eIDAS Verordnung hilft kleinen und mittelständischen Unternehmen bei dieser Umorientierung.
Aber was ist eIDAS? eIDAS ist die Abkürzung für „electronic Identification, Authentication and Trust Services“. Hierbei handelt es sich um eine europäische Verordnung, die die Grundlage für alle elektronischen Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern, Bürgern und auch Behörden regelt, um insbesondere die Rechtssicherheit, aber auch die Effizienz zu gewährleisten. Seit ihrem Inkrafttreten am 01.07.2016 sind grenzüberschreitende Identifizierungs- und Vertrauensdienste zwischen sämtlichen EU-Mitgliedsländern einfach umsetzbar und werden innerhalb der europäischen Union anerkannt.
• Einfache und schnelle Verwaltung durch elektronische Prozesse.
• Steigerung der Kundenzufriedenheit durch die Vereinfachung bei Rechtsgeschäften, wodurch wiederum eine höhere Abschlussquote entstehen kann.
• Durch die eIDAS-Verordnung besteht die höchste Sicherheitsstufe und Rechtskonformität.
• Einfache Integrierung in bestehende Systeme durch eine einfache Schnittstelle.
• Neukundengewinnung durch blitzschnelle, medienbruchfreie Abläufe.
• Durch ein papierloses Büro erreichen Sie eine Kostensenkung, schonen die Umwelt und steigern gleichzeitig die Gewinne.
• Kunden können zeitlich und örtlich flexibel Verträge unterzeichnen.
• Einfache und schnelle Umsetzung.
• Sekundenschnelle und rechtssichere Rechtsgeschäfte werden ermöglicht.
• Identifizierungsprozesse sind ebenfalls einfach und schnell im gleichen Prozess elektronisch einsetzbar.
Fernsiegel-Service BVseal
Das qualifizierte elektronische Siegel ist ein EU-weit anerkannter digitaler Stempel für juristische Personen. Damit können elektronische Dokumente mit einem qualifizierten Herkunftsnachweis und einem Schutz vor Veränderungen versehen werden.
Eine rechtsgültige Archivierung sowie die Sicherung der Beweiskraft werden damit unterstützt. Der Bank-Verlag ist seit dem 26. Juli 2019 qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter für den Vertrauensdienst BVseal und damit zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Siegeln berechtigt. Mit einer komfortablen Schnittstelle, der sogenannten Vertrauens-
dienste-API, bietet der Bank-Verlag die Möglichkeit, diesen Service einfach in bestehende Geschäftsprozesse einzubinden.
Fernsignatur-Service BVsign
Zusätzlich zum Siegel-Service wurde der Antrag auf Zulassung als Vertrauensdiensteanbieter für qualifizierte elektronische Signaturen (QES) bei der BNetzA eingereicht. Gemeinsam mit einer Großbank hat der Bank-Verlag ein Projekt für den Einsatz der QES umgesetzt. Dabei wurde die Software-Lösung über die Vertrauensdienste-API, schnell und einfach in die bestehende Infrastruktur eingebunden. Durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Fernsignatur entfällt für den Kunden die herkömmliche händische Unterschrift, sowie das Ausdrucken, Einscannen, sowie Versenden der Dokumente. Innerhalb von Sekunden kann der Kunde mobil via Smartphone oder Tablet elektronisch unterschreiben und einen Vertrag rechtskräftig abschließen.
Die qualifizierte elektronische Fernsignatur nach der „eIDAS-Verordnung“ (EU) Nr. 910/2014 ist die digitale Version der händischen Unterschrift auf Papier und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen der Schriftformerfordernis. Sie beruht auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat und wird mithilfe einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt. Die Ausstellung und die Prüfung des qualifizierten Zertifikats und die Erstellung der qualifizierten Fernsignatur erfolgen durch einen zugelassenen eIDAS-Vertrauensdiensteanbieter.
Für das zu signierende elektronische
Dokument wird zunächst mit einem mathematischen Algorithmus ein eindeutiger Hashwert generiert, der dann vom Unterzeichner mittels asymmetrischer Kryptografie und seinem privaten Schlüssel verschlüsselt wird. Das Ergebnis dieser Verschlüsselung, die QES, wird dem Dokument angefügt. Damit ist das Dokument vom Unterzeichner rechtsgültig unterschrieben. Der eIDAS-
Vertrauensdiensteanbieter erbringt in einem umfangreichen Zulassungsverfahren gegenüber seiner Zulassungsbehörde (für Deutschland die Bundesnetzagentur) den Nachweis, dass alle gesetzlichen Anforderungen für
die Erstellung einer QES eingehalten sind und die genutzten Prozesse manipulationssicher sind. Die Abwicklung von Geschäftsprozessen erfolgt:
• Medienbruchfrei,
• Papierlos,
• Europaweit anerkannt.
Das Angebot für eIDAS-konforme Fernsignaturen des Bank-Verlags nennen Sie ganz provokativ den digitalen Stift. Ist es tatsächlich so einfach?
Wenn eIDAS-konforme Fernsignaturen von den Kunden akzeptiert und zu einer Selbstverständlichkeit werden sollen, dann muss der Prozess genauso einfach wie eine analoge Unterschrift sein. Daher nutzen wir ganz bewusst das Bild eines digitalen Stifts. Denn die Zeiten von Medienbrüchen und komplizierten Prozessen sollten mit den heute vorhandenen Möglichkeiten endgültig vorbei sein.
Wie kann ein solcher Einsatz Ihrer eIDAS-Signaturlösung in der Praxis aussehen?
Der Kunde kann beispielsweise bei seiner Bank einen Kredit abschließen – und das so schnell und einfach wie eine Online-Überweisung, innerhalb von Sekunden! Bei Bestandskunden liegen im Regelfall bei der Bank die eIDAS-konformen Legitimationsdaten bereits vor, sodass z. B. mit der Mobile-TAN die Authentifizierung vorgenommen werden kann. Dadurch ist ein intuitiver Prozess entstanden, der komplett elektronisch abläuft. Unter dem nachfolgenden QR-Code kann man einmal selbst ausprobieren, wie das funktioniert:
Die Theresienbank–Musterprozess BVsign mit Mobile-TAN*
jahnesgmbhwebapp.firebaseapp.com/register
Lediglich bei der ersten Nutzung der Signaturfunktion ist eine einmalige Registrierung für die Fernsignatur notwendig. Mit unseren Bausteinen ermöglichen wir einen durchgängigen elektronischen Prozess. Die Reaktionszeiten werden enorm beschleunigt. Dadurch werden auf der einen Seite die Prozessabläufe reduziert und die Betriebssicherheit erhöht, auf der anderen Seite im Massenmarkt Kostenvorteile und eine Zufriedenheit für den Kunden erzielt. Gemeinsam mit unserem Partner Governikus können wir mittels des elektronischen Personalausweises auch eine Identifizierung und Authentifizierung online oder per Auslesen vor Ort durchführen. Die Infrastruktur ist bei den Banken im Regelfall bereits vorhanden, sodass der digitale Prozess damit vereinfacht wird. Der Einsatz ist aber auch ohne Weiteres in jedem anderen Unternehmen möglich.
Welche Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich noch mit dem eIDAS-Verfahren?
Mit eIDAS ergeben sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten – etwa für Behörden beim Ausbau ihres eGovernments, aber auch in Unternehmen für die rechtssichere, digitale Signatur z. B. von Kaufverträgen, Zeitarbeiterverträgen, Dienstleistungsverträgen oder IP-Lizenzvereinbarungen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wir stehen aktuell am Anfang einer sehr interessanten Entwicklung. Wir sehen hier einen großen Mehrwert, der die Arbeitsbelastung erheblich senkt und von den Verbrauchern gut akzeptiert wird.
Der Bank-Verlag verfügt über die einzelnen Bausteine, um einen durchgängig elektronischen Prozess zu ermöglichen.