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29. Jun 2020

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Wirtschaft

Digitale Signatur (QES) – Ready, Steady, Klick to Go!

Corona hat uns von heute auf morgen vor viele Herausforderungen gestellt, jedoch auch neue Chancen eröffnet. Die Vernetzung und Digitalisierung werden immer wichtiger und entscheidender für die Kommunikation und den Abschluss von rechtskräftigen Geschäftsvorfällen. Gerade die Pandemie hat uns gezeigt, dass der persönliche Austausch, sowie das Unterzeichnen von Dokumenten für einen längeren Zeitraum stillstehen kann. Viele Unternehmen forcieren derzeit eine Umstellung auf volldigitale Prozesse. Die eIDAS Verordnung hilft kleinen und mittelständischen Unternehmen bei dieser Umorientierung.

Aber was ist eIDAS? eIDAS ist die Abkürzung für „electronic Identification, Authentication and Trust Services“. Hierbei handelt es sich um eine europäische Verordnung, die die Grundlage für alle elektronischen Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern, Bürgern und auch Behörden regelt, um insbesondere die Rechtssicherheit, aber auch die Effizienz zu gewährleisten. Seit ihrem Inkrafttreten am 01.07.2016 sind grenzüberschreitende Identifizierungs- und Vertrauensdienste zwischen sämtlichen EU-Mitgliedsländern einfach umsetzbar und werden innerhalb der europäischen Union anerkannt. 

Für Sie als Unternehmen ergeben sich dadurch u.a. folgende Vorteile:

• Einfache und schnelle Verwaltung durch elektronische Prozesse.
• Steigerung der Kundenzufriedenheit durch die Vereinfachung bei Rechtsgeschäften, wodurch wiederum eine höhere Abschlussquote entstehen kann.
• Durch die eIDAS-Verordnung besteht die höchste Sicherheitsstufe und Rechtskonformität.
• Einfache Integrierung in bestehende Systeme durch eine einfache Schnittstelle.
• Neukundengewinnung durch blitzschnelle, medienbruchfreie Abläufe.
• Durch ein papierloses Büro erreichen Sie eine Kostensenkung, schonen die Umwelt und steigern gleichzeitig die Gewinne. 

Damit schaffen Sie auch Vorteile für Ihre Kunden:

• Kunden können zeitlich und örtlich flexibel Verträge unterzeichnen.
• Einfache und schnelle Umsetzung.
• Sekundenschnelle und rechtssichere Rechtsgeschäfte werden ermöglicht.
• Identifizierungsprozesse sind ebenfalls einfach und schnell im gleichen Prozess elektronisch einsetzbar.

Der Bank-Verlag unterstützt die digitale Transformation mit verschiedenen Bausteinen:

Fernsiegel-Service BVseal

Das qualifizierte elektronische Siegel ist ein EU-weit anerkannter digitaler Stempel für juristische Personen. Damit können elektronische Dokumente mit einem qualifizierten Herkunftsnachweis und einem Schutz vor Veränderungen versehen werden.
Eine rechtsgültige Archivierung sowie die Sicherung der Beweiskraft werden damit unterstützt. Der Bank-Verlag ist seit dem 26. Juli 2019 qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter für den Vertrauensdienst BVseal und damit zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Siegeln berechtigt. Mit einer komfortablen Schnittstelle, der sogenannten Vertrauens-
dienste-API, bietet der Bank-Verlag die Möglichkeit, diesen Service einfach in bestehende Geschäftsprozesse einzubinden.

Fernsignatur-Service BVsign

Zusätzlich zum Siegel-Service wurde der Antrag auf Zulassung als Vertrauensdiensteanbieter für qualifizierte elektronische Signaturen (QES) bei der BNetzA eingereicht. Gemeinsam mit einer Großbank hat der Bank-Verlag ein Projekt für den Einsatz der QES umgesetzt. Dabei wurde die Software-Lösung über die Vertrauensdienste-API, schnell und einfach in die bestehende Infrastruktur eingebunden. Durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Fernsignatur entfällt für den Kunden die herkömmliche händische Unterschrift, sowie das Ausdrucken, Einscannen, sowie Versenden der Dokumente. Innerhalb von Sekunden kann der Kunde mobil via Smartphone oder Tablet elektronisch unterschreiben und einen Vertrag rechtskräftig abschließen. 

Die qualifizierte elektronische Fernsignatur nach der „eIDAS-Verordnung“ (EU) Nr. 910/2014 ist die digitale Version der händischen Unterschrift auf Papier und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen der Schriftformerfordernis. Sie beruht auf einem (zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat und wird mithilfe einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt. Die Ausstellung und die Prüfung des qualifizierten Zertifikats und die Erstellung der qualifizierten Fernsignatur erfolgen durch einen zugelassenen eIDAS-Vertrauensdiensteanbieter.    

Für das zu signierende elektronische
Dokument wird zunächst mit einem mathematischen Algorithmus ein eindeutiger Hashwert generiert, der dann vom Unterzeichner mittels asymmetrischer Kryptografie und seinem privaten Schlüssel verschlüsselt wird. Das Ergebnis dieser Verschlüsselung, die QES, wird dem Dokument angefügt. Damit ist das Dokument vom Unterzeichner rechtsgültig unterschrieben. Der eIDAS-
Vertrauensdiensteanbieter erbringt in einem umfangreichen Zulassungsverfahren gegenüber seiner Zulassungsbehörde (für Deutschland die Bundesnetzagentur) den Nachweis, dass alle gesetzlichen Anforderungen für
die Erstellung einer QES eingehalten sind und die genutzten Prozesse manipulationssicher sind. Die Abwicklung von Geschäftsprozessen erfolgt:
• Medienbruchfrei,
• Papierlos,
• Europaweit anerkannt.

Interview mit Karina Lahser und Ingmar Besch von der Bank-Verlag GmbH:


Karina Lahser, 

Vertriebsmanagerin eIDAS & Vertrauensdienste beim Bank-Verlag GmbH


Ingmar Besch, 

Key-Account-Manager beim Bank-Verlag GmbH

Das Angebot für eIDAS-konforme Fernsignaturen des Bank-Verlags nennen Sie ganz provokativ den digitalen Stift. Ist es tatsächlich so einfach?

Wenn eIDAS-konforme Fernsignaturen von den Kunden akzeptiert und zu einer Selbstverständlichkeit werden sollen, dann muss der Prozess genauso einfach wie eine analoge Unterschrift sein. Daher nutzen wir ganz bewusst das Bild eines digitalen Stifts. Denn die Zeiten von Medienbrüchen und komplizierten Prozessen sollten mit den heute vorhandenen Möglichkeiten endgültig vorbei sein.

Wie kann ein solcher Einsatz Ihrer eIDAS-Signaturlösung in der Praxis aussehen?

Der Kunde kann beispielsweise bei seiner Bank einen Kredit abschließen – und das so schnell und einfach wie eine Online-Überweisung, innerhalb von Sekunden! Bei Bestandskunden liegen im Regelfall bei der Bank die eIDAS-konformen Legitimationsdaten bereits vor, sodass z. B. mit der Mobile-TAN die Authentifizierung vorgenommen werden kann. Dadurch ist ein intuitiver Prozess entstanden, der komplett elektronisch abläuft. Unter dem nachfolgenden QR-Code kann man einmal selbst ausprobieren, wie das funktioniert:

Die Theresienbank–Musterprozess BVsign mit Mobile-TAN*

jahnesgmbhwebapp.firebaseapp.com/register

Lediglich bei der ersten Nutzung der Signaturfunktion ist eine einmalige Registrierung für die Fernsignatur notwendig. Mit unseren Bausteinen ermöglichen wir einen durchgängigen elektronischen Prozess. Die Reaktionszeiten werden enorm beschleunigt. Dadurch werden auf der einen Seite die Prozessabläufe reduziert und die Betriebssicherheit erhöht, auf der anderen Seite im Massenmarkt Kostenvorteile und eine Zufriedenheit für den Kunden erzielt. Gemeinsam mit unserem Partner Governikus können wir mittels des elektronischen Personalausweises auch eine Identifizierung und Authentifizierung online oder per Auslesen vor Ort durchführen. Die Infrastruktur ist bei den Banken im Regelfall bereits vorhanden, sodass der digitale Prozess damit vereinfacht wird. Der Einsatz ist aber auch ohne Weiteres in jedem anderen Unternehmen möglich.

Welche Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich noch mit dem eIDAS-Verfahren?

Mit eIDAS ergeben sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten – etwa für Behörden beim Ausbau ihres eGovernments, aber auch in Unternehmen für die rechtssichere, digitale Signatur z. B. von Kaufverträgen, Zeitarbeiterverträgen, Dienstleistungsverträgen oder IP-Lizenzvereinbarungen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wir stehen aktuell am Anfang einer sehr interessanten Entwicklung. Wir sehen hier einen großen Mehrwert, der die Arbeitsbelastung erheblich senkt und von den Verbrauchern gut akzeptiert wird.

Der Bank-Verlag verfügt über die einzelnen Bausteine, um einen durchgängig elektronischen Prozess zu ermöglichen.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash