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19. Dez 2022

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Gesellschaft

„Erlaubt ist, was gefällt“

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Presse

Iria Degen ist eine der renommiertesten Innenarchitektinnen der Schweiz. Im Interview spricht sie über Räume zum Wohlfühlen und No-Gos.

Welchen Stil empfehlen Sie zur Weihnachtszeit im Kreise der Familie?
Das lässt sich so pauschal gar nicht beantworten, weil jeder sehr individuell ist. Ich persönlich hole gerne kuschelige Decken und Duftkerzen hervor. Es ist auch die Zeit von Finken und Bett-Flaschen, die bei uns hoch im Kurs stehen. Auch wenn ich gar kein Fan von Rot bin: Zu Weihnachten hat diese intensive Farbe durchaus Berechtigung.

Muss es immer ein Tannenbaum, Kerzen und Kamin sein?
Einen Kamin habe in meiner Stadtwohnung nicht, aber ein üppiger Adventskranz und Nordmann-Tannen sind mir wichtig. Tannenbäume, die noch im Topf sind, lassen sich später wieder einpflanzen. Die muss man auch gar nicht groß schmücken, denn sie sind von Natur aus effektvoll. Auf meiner Terrasse sind diese Tannen mit ein paar kleinen Lichtern jeweils ein Blickfang.

Was zeichnet für Sie während der dunklen Jahreszeit ein gemütliches Heim aus?
Wenn es früh einnachtet, ist die Lichtsituation entscheidend für die Stimmung. Im Innern dimme ich alles ein bisschen runter und arbeite mit Akzentlicht. Ich bevorzuge indirektes Licht und Kerzen. Ebenfalls attraktiv sind kabellose Leuchten, die problemlos überall durch den Raum wandeln. Und man sollte mit Düften arbeiten – schwereren Düften, wie Amber, Gewürznoten oder Zeder. Das sind meine Assoziationen mit dieser Jahreszeit.

Würden Sie ihr Design als Gegenpol zur schnelllebigen Zeit bezeichnen?
Ja, unbedingt. Seit über 22 Jahren verfolge ich mit meinem Büro das Ziel, zeitloses Design zu entwerfen. Reizarme Interieurs für eine erholsame Umgebung. Man soll hier zur Ruhe kommen, Energie tanken und seine Balance finden im hektischen Alltag. Mein Design ist deshalb bewusst aufgeräumt und schlicht, aber dennoch mit ganz persönlichen emotionalen Ankern.

Gibt es überhaupt ein No-Go bei der Einrichtung?
Wenn es die Persönlichkeit der Bewohner widerspiegelt, dann gibt es eigentlich keine No-Gos. Das ist wie in der Mode: erlaubt ist, was gefällt! Ganz anders sieht es in der professionellen Beratung aus, da gibt es schon gewisse No-Gos. Etwa dann, wenn es nicht funktional wäre. Die Einrichtung sollte die Bedürfnisse der Personen abdecken, keine kurzlebigen Trends nachahmen und übergeordneten Wohlfühlcharakter erzielen. Wir haben als Innenarchitekten die Verantwortung, Funktion mit der Ästhetik zu verbinden und die beste Lösung für den Raum aufzuzeigen.

In der Schweiz gibt es eine wachsende Nachfrage an Beratung in Sachen Inneneinrichtung. Wie macht sich das bemerkbar?
Unsere Branche zählt zu den Gewinnern der traurigen Pandemie. Menschen verbringen jetzt noch mehr Zeit bei sich zu Hause – und jeder möchte sein Eigenheim irgendwie verschönern. Unsere Kunden sind unglaublich gut informiert. Sie lesen Fachmagazine und erstellen ihre eigenen Moodpages auf Pinterest. Um einen Mehrwert durch die Beratung zu garantieren, müssen wir regelmäßig Messen besuchen, uns weiterbilden und ständig Up-to-date sein – das hat sich im Gegensatz zu früher verändert.

Können Sie über den Stil erkennen, was für ein Mensch in einer Wohnung lebt?
Hat jemand Kunst an der Wand, oder Pflanzen im Innenraum? Wie groß ist die Ankleide? Wie ist der Haushalt organisiert? Ist jemand strukturiert oder chaotisch? Was wird gesammelt? Wie wichtig ist das Kochen? Ich würde mich schon als Psychologin bezeichnen, die durch aufmerksames Beobachten den Charakter der Bewohner entschlüsseln kann.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.