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19. Dez 2022

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Gesellschaft

„Erlaubt ist, was gefällt“

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Presse

Iria Degen ist eine der renommiertesten Innenarchitektinnen der Schweiz. Im Interview spricht sie über Räume zum Wohlfühlen und No-Gos.

Welchen Stil empfehlen Sie zur Weihnachtszeit im Kreise der Familie?
Das lässt sich so pauschal gar nicht beantworten, weil jeder sehr individuell ist. Ich persönlich hole gerne kuschelige Decken und Duftkerzen hervor. Es ist auch die Zeit von Finken und Bett-Flaschen, die bei uns hoch im Kurs stehen. Auch wenn ich gar kein Fan von Rot bin: Zu Weihnachten hat diese intensive Farbe durchaus Berechtigung.

Muss es immer ein Tannenbaum, Kerzen und Kamin sein?
Einen Kamin habe in meiner Stadtwohnung nicht, aber ein üppiger Adventskranz und Nordmann-Tannen sind mir wichtig. Tannenbäume, die noch im Topf sind, lassen sich später wieder einpflanzen. Die muss man auch gar nicht groß schmücken, denn sie sind von Natur aus effektvoll. Auf meiner Terrasse sind diese Tannen mit ein paar kleinen Lichtern jeweils ein Blickfang.

Was zeichnet für Sie während der dunklen Jahreszeit ein gemütliches Heim aus?
Wenn es früh einnachtet, ist die Lichtsituation entscheidend für die Stimmung. Im Innern dimme ich alles ein bisschen runter und arbeite mit Akzentlicht. Ich bevorzuge indirektes Licht und Kerzen. Ebenfalls attraktiv sind kabellose Leuchten, die problemlos überall durch den Raum wandeln. Und man sollte mit Düften arbeiten – schwereren Düften, wie Amber, Gewürznoten oder Zeder. Das sind meine Assoziationen mit dieser Jahreszeit.

Würden Sie ihr Design als Gegenpol zur schnelllebigen Zeit bezeichnen?
Ja, unbedingt. Seit über 22 Jahren verfolge ich mit meinem Büro das Ziel, zeitloses Design zu entwerfen. Reizarme Interieurs für eine erholsame Umgebung. Man soll hier zur Ruhe kommen, Energie tanken und seine Balance finden im hektischen Alltag. Mein Design ist deshalb bewusst aufgeräumt und schlicht, aber dennoch mit ganz persönlichen emotionalen Ankern.

Gibt es überhaupt ein No-Go bei der Einrichtung?
Wenn es die Persönlichkeit der Bewohner widerspiegelt, dann gibt es eigentlich keine No-Gos. Das ist wie in der Mode: erlaubt ist, was gefällt! Ganz anders sieht es in der professionellen Beratung aus, da gibt es schon gewisse No-Gos. Etwa dann, wenn es nicht funktional wäre. Die Einrichtung sollte die Bedürfnisse der Personen abdecken, keine kurzlebigen Trends nachahmen und übergeordneten Wohlfühlcharakter erzielen. Wir haben als Innenarchitekten die Verantwortung, Funktion mit der Ästhetik zu verbinden und die beste Lösung für den Raum aufzuzeigen.

In der Schweiz gibt es eine wachsende Nachfrage an Beratung in Sachen Inneneinrichtung. Wie macht sich das bemerkbar?
Unsere Branche zählt zu den Gewinnern der traurigen Pandemie. Menschen verbringen jetzt noch mehr Zeit bei sich zu Hause – und jeder möchte sein Eigenheim irgendwie verschönern. Unsere Kunden sind unglaublich gut informiert. Sie lesen Fachmagazine und erstellen ihre eigenen Moodpages auf Pinterest. Um einen Mehrwert durch die Beratung zu garantieren, müssen wir regelmäßig Messen besuchen, uns weiterbilden und ständig Up-to-date sein – das hat sich im Gegensatz zu früher verändert.

Können Sie über den Stil erkennen, was für ein Mensch in einer Wohnung lebt?
Hat jemand Kunst an der Wand, oder Pflanzen im Innenraum? Wie groß ist die Ankleide? Wie ist der Haushalt organisiert? Ist jemand strukturiert oder chaotisch? Was wird gesammelt? Wie wichtig ist das Kochen? Ich würde mich schon als Psychologin bezeichnen, die durch aufmerksames Beobachten den Charakter der Bewohner entschlüsseln kann.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash