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28. Mär 2023

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Wirtschaft

Ernährungssicherheit und Umweltschutz bedingen einander

Journalist: Katja Deutsch

Bundesumweltministerin Stefanie Lemke strebt den Schulterschluss von Umwelt und Landwirtschaft an.

Der russische Angriffskrieg gefährdet in nicht wenigen Ländern die Nahrungsmittelsicherheit. Neben den drei großen, globalen ökologischen Krisen Klimakrise, Artensterben und Verschmutzung verschärft der Krieg zusätzlich auch hierzulande die Grundlagen der Landwirtschaft und Ernährung. Bundesumweltministerin Stefanie Lemke möchte deshalb in Zukunft noch enger mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zusammenarbeiten, denn beide Minister betrachten Ernährungssicherheit und Umweltschutz nicht als Alternativen, sondern als Bedingung füreinander.  

Die Ministerien haben dazu im vergangenen Jahr die „strategische Allianz“ zwischen BMUV und BMEL gefestigt, die beide auf dem letzten Agrarkongress geschlossen hatten.
Dass Landwirtschaft und Umweltschutz nur gemeinsam funktionieren, wurde auch im letzten Jahr auf der Weltnaturkonferenz in Montreal deutlich: Die Staatengemeinschaft hat hier ein globales Abkommen zum Schutz der Natur beschlossen. Zusammen mit knapp 200 Staaten müssen diese nun umgesetzt werden. Ziele: Neben der Halbierung von Nährstoffüberschüssen wie auch der Pestizideinsätze bis 2030 sind das die Stärkung der Widerstandskraft landwirtschaftlicher Systeme durch ökologische Ansätze und Produktionsweisen, sowie der Aktionsplan der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt im Boden – denn Böden sind die Grundlage allen Lebens. Ein Teelöffel Boden enthält mehr Organismen, als Menschen auf der Erde leben. Stefanie Lemke: „Eine nachhaltige, bodenschonende Landwirtschaft muss zum neuen Standard werden. Im Rahmen der Klimavorsorge will ich Böden schützen vor Verdichtung, Erosion, Humusverlust und wo immer möglich dafür sorgen, dass gesunde Böden wiederhergestellt werden.“

Da gesunde, fruchtbare Ackerböden immer knapper werden, plädiert Bundesumweltministerin Stefanie Lemke gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dafür, landwirtschaftliche Vorrangflächen auszuweisen.
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Ernährungs- und Landwirtschaft hält sie weitreichende Veränderungen für erforderlich: Weg von der industrialisierten Landwirtschaft hin zu einem ganzheitlich nachhaltigen System. „Dazu gehören auch die Weiterentwicklung der europäischen Agrarförderung und der Umbau unseres Ernährungssystems.“

Mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Teller können dem Klima, den Böden und der biologischen Vielfalt sehr helfen. Pflanzen gehören auf den Teller anstatt in den Tank. Die Ministerin lehnt deshalb Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen ab und lobt das seit Januar dieses Jahres bestehende Verbot von Palmöl im Tank. Als nächsten Schritt fordert sie den Ausstieg aus Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen.

Ein weiterer Hebel liegt in der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), denn auch diese soll bei der Senkung des Biospritanteils helfen. Diese Quote verpflichtet Mineralölkonzerne dazu, ihren CO2-Ausstoß um einen Prozentsatz von aktuell sechs Prozent zu senken, bis 2030 sollen es 25 Prozent werden. Einen Teil dieser Quote können Konzerne mit Beimischung von Biosprit aus Futtermittelpflanzen erfüllen, Bundesumweltministerin Lemke möchte diesen Anteil auf null Prozent senken.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash