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18. Dez 2019

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Wirtschaft

Es wird weniger geklimpert und mehr mit Karte bezahlt

Journalist: Katja Deutsch

Auch wenn den meisten in Deutschland lebenden Bürgern ihr Bargeld nach wie vor heilig ist, wurden im Jahr 2018 Im Einzelhandel erstmals mehr Zahlungen mit Karten als mit Scheinen und Münzen vorgenommen.

Das Handelsforschungsinstituts EHI hatte im Mai dieses Jahres knapp 60 Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes ausgewertet und dabei Daten zu Bezahlvorgängen quer durch alle Branchen verglichen. Das Ergebnis zeigt, dass der Bargeldanteil hierzulande insgesamt erstmals unter die 50 Prozent Hürde gesunken ist, nämlich auf genau 48,3 Prozent. Anstatt mühsam ihr Kleingeld zu zählen, greifen immer mehr Kunden also lieber zur Karte: In 48,6 Prozent aller geleisteten Zahlungen kam dabei im stationären Handel eine Giro- oder Kreditkarte zum Einsatz.

Vor allem die Girokarte wird gerne gezückt. Dabei entscheidet der jeweilige Händler, ob der Kunde auf dem Kassenbon unterschreiben oder aber eine vierstellige Geheimzahl eintippen soll. Mit knapp 30 Prozent am gesamten Kartenanteil liegt die EC-Zahlung mit PIN-Eingabe weit vorne, während nur noch bei jedem zehnten Girocard-Bezahlvorgang unterschrieben werden muss. Für den Händler ist das Unterschriften-System, das ein Lastschriftverfahren auslöst, zwar etwas günstiger, aber bei ungedecktem Kundenkonto haftet er selbst. Zudem können Kunden bei Beträgen unter 25 Euro nur beim PIN-System kontaktlos bezahlen, beim Unterschriftensystem besteht diese Möglichkeit nicht.

Bei Onlinekäufen dagegen liegen PayPal (und ähnliche Anbieter) und Kauf auf Rechnung ganz weit vorne. PayPal knüpft damit auch hierzulande an seinen weltweiten Erfolgskurs (über drei Milliarden Transaktionen weltweit im dritten Quartal 2019) an. Knapp jeder vierte Onlinekauf wurde auf Rechnung beglichen, nur 18 Prozent auf Lastschrift oder Kreditkarte. Sechs Prozent aller online getätigten Käufe wurden mit Direktzahlung über das Bankkonto getätigt.

Doch nicht nur Scheine und Plastikkarten tummeln sich in den Geldbeuteln, auch das Smartphone wird immer öfter an die Kasse gehalten – auch wenn der Anteil des smarten Bezahlens insgesamt noch recht gering ist. Um mit dem Smartphone mobil bezahlen zu können, nutzen Kunden gerne. Zahldienste wie PayPal, Payback Pay, Google Pay und Apple Pay (das sich nur von i-Phone-Nutzern anwenden lässt).

Payback Pay gilt als Marktführer beim mobilen Bezahlen. Unter anderem bieten Rewe, Real und dm das Bezahlen per App des Bonusprogramms Payback an. Die Datenübertragung per QR-Code funktioniert auf iPhones als auch auf Android-Geräten. Um Google Pay nutzen zu können, brauchen Kunden erstens ein Android-Smartphone und zweitens eine Kreditkarte eines kooperierenden Finanzdienstleisters wie Commerzbank, Comdirect, BW-Bank, N26, Wirecard, VIMPay oder Revolut.

Kontaktlos bezahlen können Kunden in Deutschland übrigens nicht nur mit NFC-fähiger Kreditkarte und Smartphone, sondern auch mit NFC-fähiger Smartwatch. Die Uhr am Handgelenk beschleunigt den Bezahlvorgang weiterhin, denn sie muss noch nicht einmal aus einer Tasche gezogen werden. In China geht es mancherorts sogar noch schneller – man bezahlt dort mit seinem Gesicht via Face ID. Ob das in Deutschland jemals gewollt sein wird, ist fraglich.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash