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16. Jun 2023

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Wirtschaft

Finanzierungslösungen im Alter

Journalist: Julia Butz

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Foto: Leon Seibert/unsplash

Fit im Alter, man hat viele Wünsche, aber die sogenannte Altersgrenze für Kredite ist bei vielen Banken längst erreicht.

Jetzt ist endlich Zeit! Den langgehegten Traum, der eigenen Wellness-Oase zu Hause umzusetzen, bei Sherry und Bridge gen New York zu schippern, mit dem Camper auf Foto-Safari zu gehen oder die Idee einer eigenen Olivenplantage auf Mallorca in die Tat umzusetzen. Das Eigenheim ist bereits abbezahlt, aber die Ausschüttung der Ansparrente kommt erst in ein paar Jahren und um auch den neuen Lebensabschnitt möglichst wertvoll zu gestalten, bedarf es ein wenig mehr an Liquidität.

In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.

Beim Gang zur Hausbank aber kommt es zu Ernüchterung. Denn da kann den älteren Semestern, obwohl schon über mehrere Dekaden treuer Kunde, aus Altersgründen ein Kredit verweigert werden. Es gibt zwar keine gesetzlichen Gründe, die es den Kreditinstituten verbieten würde, Darlehen an ältere Kunden zu vergeben, auch ein Maximalalter bei der Kreditvergabe existiert offiziell nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.

Natürlich müssen die Banken sicherstellen, dass Kredite wieder zurückbezahlt werden. Im Regelfall ist dies meist zu Lebzeiten durch den Antragsteller erwünscht, da die Tilgung durch spätere Erben, eine Erbengemeinschaft oder per möglicher Zwangsversteigerung einer Immobilie für die Banken mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist. So ist nicht nur die Bonität, sondern auch Alter und die statistische Lebenserwartung des Antragstellers entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe.

Auf dem Finanzierungs- und Immobilienmarkt tummeln sich in jüngster Zeit verstärkt Angebote für einen anteiligen Verkauf der eigenen Immobilie – bei lebenslangem Wohnrecht. Verkauft man z. B. 20 % seines Hauses, erhält man diesen anteiligen Verkaufswert als Betrag ausgezahlt. Die Summe hängt dabei vom Schätzwert der Immobilie ab, der in der Regel über einen Gutachter des jeweiligen Anbieters festgesetzt wird. Die restlichen 80 % der Immobilie verbleiben im Eigenbesitz sowie das Recht lebenslang dort wohnen bleiben zu dürfen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale gibt es dabei jedoch einige Fallstricke, die man kennen sollte: Die Höhe des anfallenden Nutzungsentgeltes, eine Art „Miete“, die für das Wohnrecht in der eigenen Immobilie zu zahlen ist, wird meist nur eine bestimmte Zeit festgeschrieben und kann als Ausgleich zur Inflationsrate automatisch ansteigen. Auch können die Instandhaltungskosten trotz Teilbesitzes komplett allein getragen werden müssen. Bei einem späteren Verkauf fallen zudem Bearbeitungsgebühren an, über die sich die Anbieter gegen mögliche Werteverluste absichern.

Daher ist man gut beraten, alternative Modelle für einen Teilverkauf zu prüfen oder sich bei einer Absage bei der eigenen Bank, bei anderen Finanzdienstleistern umzuschauen. Sog. Best Ager-Darlehen oder Seniorenkredite sind dabei gezielt auf Antragsteller 60+ hin konzipiert. Die monatlichen Belastungen fallen dabei oftmals geringer aus, als die bei einem Teilverkauf anfallenden Nutzungsentgelte, wie die Verbraucherzentrale Hamburg ermittelte. Und können – auch in Absprache mit den Erben – so flexibel gestaltet werden, dass die Belastungen zu Lebzeiten so gering wie möglich bleiben.

*Lt. Fallbeispielen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WiKR) hatten es Ältere tendenziell schwerer, einen Kredit zu erhalten. Mit der 2018 erlassenen ImmoKWPLV entspannte sich die Situation. Sie stellt für die Bewertung die langfristige Bedienbarkeit eines Darlehens vor die statistische Lebenserwartung.

30. Apr 2025

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Wirtschaft

Bidirektionales Laden spart Milliarden , Elektroautos können viel mehr, als „nur“ leise und ohne Abgase zu fahren

Mit bidirektionaler Ladetechnologie (BiDi) können sie Strom speichern und ins Netz zurückspeisen. Eine aktuelle Studie von Transport & Environment (T&E) zeigt, dass dies für Europas Energieversorger und Autofahrer Einsparungen in Milliardenhöhe ermöglichen könnte. Die Einsparungen resultieren aus einer effizienteren Nutzung der Erzeugungskapazitäten und einem geringeren Kraftstoffverbrauch. Um das Potenzial dieser Technologie zu nutzen, sind jedoch geeignete regulatorische Rahmenbedingungen notwendig. Laut der T&E-Studie könnte das Einsparpotenzial für Energieversorger und Verbraucher in der EU bis zu 22 Milliarden Euro jährlich betragen, was etwa acht Prozent der Kosten für das EU-Energiesystem entspricht. Von 2030 bis 2040 könnte die BiDi-Technik EU-weit mehr als 100 Milliarden Euro einsparen, allein in Deutschland bis zu 8,4 Milliarden Euro jährlich. Ein Grund für die hohen Einsparungen ist die Möglichkeit, mehr Strom aus erneuerbaren Quellen, insbesondere Solarstrom, in das Energiesystem zu integrieren. Die Nutzung der Fahrzeugakkus könnte den Bedarf an teureren stationären Speichern in der EU um bis zu 92 Prozent senken und die installierte PV-Leistung um bis zu 40 Prozent steigern. Die Halter von Elektrofahrzeugen profitieren direkt vom bidirektionalen Laden, da sie mit geringeren Stromkosten rechnen können. Zudem dürfte die Lebensdauer der Fahrzeugakkus durch optimiertes Laden steigen. In Frankreich haben The Mobility House und Renault beispielsweise das erste Vehicle-to-Grid (V2G)-Angebot eingeführt. Besitzer eines V2G-fähigen Renault 5 können mit einer speziellen Wallbox kostenfrei laden und ihren Fahrzeugakku ins Energiesystem einspeisen. Dieses Angebot soll bald auch in Deutschland und dem Vereinigten Königreich verfügbar sein. Im deutschen Markt gibt es jedoch noch Herausforderungen, wie den langsamen Roll-out von Smart Metern und die Notwendigkeit, einen passenden rechtlichen Rahmen zu schaffen. Der zweite Europäische Gipfel für bidirektionales Laden hat klare Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die nun umgesetzt werden müssen. Dazu gehört die Abschaffung der Doppelbelastung von zwischengespeichertem Strom durch Netzentgelte und die Sicherstellung, dass „grüner“ Strom seine Förderansprüche auch bei Zwischenspeicherung im Akku behält. Die Messe „The smarter E Europe“ 2025 wird dem Thema eine eigene Sonderschau widmen, um Chancen und Herausforderungen für die Mobilitäts- und Energiebranche aufzuzeigen. Die Veranstaltung findet vom 7. bis 9. Mai 2025 in München statt und vereint vier Fachmessen: Intersolar Europe, ees Europe, Power2Drive Europe und EM-Power Europe. Die Sonderschau auf „The smarter E Europe“ wird dabei Produkte und Lösungen für das bidirektionale Laden präsentieren und Raum für Austausch und Networking bieten. ## Factbox The smarter E Europe vereint als Europas größte Messeallianz für die Energiewirtschaft vier Fachmessen (Intersolar Europe, ees Europe, Power2Drive Europe und EM-Power Europe) und findet vom 7. bis 9. Mai 2025 auf der Messe München statt. https://www.powertodrive.de/home