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16. Jun 2023

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Wirtschaft

Finanzierungslösungen im Alter

Journalist: Julia Butz

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Foto: Leon Seibert/unsplash

Fit im Alter, man hat viele Wünsche, aber die sogenannte Altersgrenze für Kredite ist bei vielen Banken längst erreicht.

Jetzt ist endlich Zeit! Den langgehegten Traum, der eigenen Wellness-Oase zu Hause umzusetzen, bei Sherry und Bridge gen New York zu schippern, mit dem Camper auf Foto-Safari zu gehen oder die Idee einer eigenen Olivenplantage auf Mallorca in die Tat umzusetzen. Das Eigenheim ist bereits abbezahlt, aber die Ausschüttung der Ansparrente kommt erst in ein paar Jahren und um auch den neuen Lebensabschnitt möglichst wertvoll zu gestalten, bedarf es ein wenig mehr an Liquidität.

In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.

Beim Gang zur Hausbank aber kommt es zu Ernüchterung. Denn da kann den älteren Semestern, obwohl schon über mehrere Dekaden treuer Kunde, aus Altersgründen ein Kredit verweigert werden. Es gibt zwar keine gesetzlichen Gründe, die es den Kreditinstituten verbieten würde, Darlehen an ältere Kunden zu vergeben, auch ein Maximalalter bei der Kreditvergabe existiert offiziell nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.

Natürlich müssen die Banken sicherstellen, dass Kredite wieder zurückbezahlt werden. Im Regelfall ist dies meist zu Lebzeiten durch den Antragsteller erwünscht, da die Tilgung durch spätere Erben, eine Erbengemeinschaft oder per möglicher Zwangsversteigerung einer Immobilie für die Banken mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist. So ist nicht nur die Bonität, sondern auch Alter und die statistische Lebenserwartung des Antragstellers entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe.

Auf dem Finanzierungs- und Immobilienmarkt tummeln sich in jüngster Zeit verstärkt Angebote für einen anteiligen Verkauf der eigenen Immobilie – bei lebenslangem Wohnrecht. Verkauft man z. B. 20 % seines Hauses, erhält man diesen anteiligen Verkaufswert als Betrag ausgezahlt. Die Summe hängt dabei vom Schätzwert der Immobilie ab, der in der Regel über einen Gutachter des jeweiligen Anbieters festgesetzt wird. Die restlichen 80 % der Immobilie verbleiben im Eigenbesitz sowie das Recht lebenslang dort wohnen bleiben zu dürfen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale gibt es dabei jedoch einige Fallstricke, die man kennen sollte: Die Höhe des anfallenden Nutzungsentgeltes, eine Art „Miete“, die für das Wohnrecht in der eigenen Immobilie zu zahlen ist, wird meist nur eine bestimmte Zeit festgeschrieben und kann als Ausgleich zur Inflationsrate automatisch ansteigen. Auch können die Instandhaltungskosten trotz Teilbesitzes komplett allein getragen werden müssen. Bei einem späteren Verkauf fallen zudem Bearbeitungsgebühren an, über die sich die Anbieter gegen mögliche Werteverluste absichern.

Daher ist man gut beraten, alternative Modelle für einen Teilverkauf zu prüfen oder sich bei einer Absage bei der eigenen Bank, bei anderen Finanzdienstleistern umzuschauen. Sog. Best Ager-Darlehen oder Seniorenkredite sind dabei gezielt auf Antragsteller 60+ hin konzipiert. Die monatlichen Belastungen fallen dabei oftmals geringer aus, als die bei einem Teilverkauf anfallenden Nutzungsentgelte, wie die Verbraucherzentrale Hamburg ermittelte. Und können – auch in Absprache mit den Erben – so flexibel gestaltet werden, dass die Belastungen zu Lebzeiten so gering wie möglich bleiben.

*Lt. Fallbeispielen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WiKR) hatten es Ältere tendenziell schwerer, einen Kredit zu erhalten. Mit der 2018 erlassenen ImmoKWPLV entspannte sich die Situation. Sie stellt für die Bewertung die langfristige Bedienbarkeit eines Darlehens vor die statistische Lebenserwartung.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash