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16. Jun 2023

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Wirtschaft

Finanzierungslösungen im Alter

Journalist: Julia Butz

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Foto: Leon Seibert/unsplash

Fit im Alter, man hat viele Wünsche, aber die sogenannte Altersgrenze für Kredite ist bei vielen Banken längst erreicht.

Jetzt ist endlich Zeit! Den langgehegten Traum, der eigenen Wellness-Oase zu Hause umzusetzen, bei Sherry und Bridge gen New York zu schippern, mit dem Camper auf Foto-Safari zu gehen oder die Idee einer eigenen Olivenplantage auf Mallorca in die Tat umzusetzen. Das Eigenheim ist bereits abbezahlt, aber die Ausschüttung der Ansparrente kommt erst in ein paar Jahren und um auch den neuen Lebensabschnitt möglichst wertvoll zu gestalten, bedarf es ein wenig mehr an Liquidität.

In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.

Beim Gang zur Hausbank aber kommt es zu Ernüchterung. Denn da kann den älteren Semestern, obwohl schon über mehrere Dekaden treuer Kunde, aus Altersgründen ein Kredit verweigert werden. Es gibt zwar keine gesetzlichen Gründe, die es den Kreditinstituten verbieten würde, Darlehen an ältere Kunden zu vergeben, auch ein Maximalalter bei der Kreditvergabe existiert offiziell nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.

Natürlich müssen die Banken sicherstellen, dass Kredite wieder zurückbezahlt werden. Im Regelfall ist dies meist zu Lebzeiten durch den Antragsteller erwünscht, da die Tilgung durch spätere Erben, eine Erbengemeinschaft oder per möglicher Zwangsversteigerung einer Immobilie für die Banken mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist. So ist nicht nur die Bonität, sondern auch Alter und die statistische Lebenserwartung des Antragstellers entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe.

Auf dem Finanzierungs- und Immobilienmarkt tummeln sich in jüngster Zeit verstärkt Angebote für einen anteiligen Verkauf der eigenen Immobilie – bei lebenslangem Wohnrecht. Verkauft man z. B. 20 % seines Hauses, erhält man diesen anteiligen Verkaufswert als Betrag ausgezahlt. Die Summe hängt dabei vom Schätzwert der Immobilie ab, der in der Regel über einen Gutachter des jeweiligen Anbieters festgesetzt wird. Die restlichen 80 % der Immobilie verbleiben im Eigenbesitz sowie das Recht lebenslang dort wohnen bleiben zu dürfen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale gibt es dabei jedoch einige Fallstricke, die man kennen sollte: Die Höhe des anfallenden Nutzungsentgeltes, eine Art „Miete“, die für das Wohnrecht in der eigenen Immobilie zu zahlen ist, wird meist nur eine bestimmte Zeit festgeschrieben und kann als Ausgleich zur Inflationsrate automatisch ansteigen. Auch können die Instandhaltungskosten trotz Teilbesitzes komplett allein getragen werden müssen. Bei einem späteren Verkauf fallen zudem Bearbeitungsgebühren an, über die sich die Anbieter gegen mögliche Werteverluste absichern.

Daher ist man gut beraten, alternative Modelle für einen Teilverkauf zu prüfen oder sich bei einer Absage bei der eigenen Bank, bei anderen Finanzdienstleistern umzuschauen. Sog. Best Ager-Darlehen oder Seniorenkredite sind dabei gezielt auf Antragsteller 60+ hin konzipiert. Die monatlichen Belastungen fallen dabei oftmals geringer aus, als die bei einem Teilverkauf anfallenden Nutzungsentgelte, wie die Verbraucherzentrale Hamburg ermittelte. Und können – auch in Absprache mit den Erben – so flexibel gestaltet werden, dass die Belastungen zu Lebzeiten so gering wie möglich bleiben.

*Lt. Fallbeispielen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WiKR) hatten es Ältere tendenziell schwerer, einen Kredit zu erhalten. Mit der 2018 erlassenen ImmoKWPLV entspannte sich die Situation. Sie stellt für die Bewertung die langfristige Bedienbarkeit eines Darlehens vor die statistische Lebenserwartung.

4. Jul 2025

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Wirtschaft

Chancen für die Zukunft der Versorgung – mit Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Jürgen Debus & Dr. Johannes Danckert

![Dr_Johannes_Danckert_Copyright_Kevin_Kuka_Vivantes_online.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/Dr_Johannes_Danckert_Copyright_Kevin_Kuka_Vivantes_online_6e3b6d01f5.jpg) ``` Dr. Johannes Danckert, Vorsitzender der Geschäftsführung, Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH ``` **Dr. Johannes Danckert, Vorsitzender der Geschäftsführung, Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH** Digitalisierung kann die Patientenversorgung schneller, besser und sicherer machen. Immer öfter werden dabei auch die traditionellen Grenzen zwischen ambulanten und stationären Bereichen sowie einzelnen Versorgungseinrichtungen abgebaut. So kann die ‚Patient Journey‘, also der gesamte Behandlungsweg eines Patienten von Diagnose bis Nachsorge, zu einer vernetzten Gesundheitsregion verbunden werden. Trotz deutlicher digitaler Fortschritte haben deutsche Krankenhäuser allerdings weiterhin erheblichen Entwicklungsbedarf, bedingt vor allem durch kleinteilige Strukturen und unzureichende Finanzierung. Denn die Implementierung innovativer Lösungen setzt bereits einen hohen Digitalisierungsgrad voraus. Bei Vivantes wurden zentrale Prozesse wie die Patientenkurve, Medikation, Pflegeprozesssteuerung sowie Anforderungs- und Befundungsprozesse digitalisiert. Auch große Teile der Medizintechnik sind eingebunden. KI-gestützte Systeme helfen uns, Frakturen und Embolien schneller zu erkennen oder warnen vor Komplikationen wie Delir oder Nierenversagen. Künstliche Intelligenz unterstützt uns auch dabei, Patientendaten direkt aus dem Rettungswagen in das Klinik-Informationssystem (KIS) zu übertragen, sodass die Krankenakte bei Ankunft bereits angelegt ist. Eine von uns entwickelte, interoperable Datenplattform ermöglicht zudem den automatisierten Datenaustausch von inzwischen 15 Klinikträgern in der Region Berlin-Brandenburg. Damit entstehen telemedizinische Versorgungskonzepte weit über Berlin hinaus. ![prof.dr.dr.jurgendebus_online.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/prof_dr_dr_jurgendebus_online_d7f732ea04.jpg) ``` Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Jürgen Debus, Vorstandsvorsitzender und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Heidelberg ``` **Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Jürgen Debus, Vorstandsvorsitzender und Leitender Ärztlicher Direktor Universitätsklinikum Heidelberg** Smarte Technologien und eine optimale Datennutzung verbessern den Klinikalltag und die Patientenversorgung. Das zukünftige Herzzentrum am Universitätsklinikum Heidelberg planen wir als Smart Hospital: Dort werden z. B. OPs gefilmt und das KI-System warnt automatisch bei Veränderungen des Patienten oder ungewöhnlichen Vorgängen. So werden Risiken früh erkannt und die Sicherheit erhöht. Dank verknüpfter Patientendaten und digitalem Terminmanagement läuft auch die Vorbereitung auf Eingriffe effizienter, da benötigte Ressourcen wie CT-Termine frühzeitig ersichtlich sind. Ein smartes Entlassmanagement stellt relevante Dokumente für den Patienten automatisch bereit und koordiniert Sozialdienst, Pflege und Medikamentenbedarf, sodass der Übergang in die weitere Versorgung optimal organisiert ist. In all diesen Algorithmen und Systemen steckt das gebündelte Wissen von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonal und Forschenden. Die meisten KI-Anwendungen basieren auf maschinellen Lernmodellen, die mit Patientendaten trainiert werden, um Muster zu erkennen. Je größer der verfügbare Datensatz, desto exakter fallen Diagnosen und Prognosen aus – ein wichtiger Faktor angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs bei gleichzeitig sinkender Zahl an Fachkräften. Smarte Technologien helfen, diese Lücke zu schließen und die Versorgung weiterhin auf hohem Niveau zu gewährleisten. Damit es nicht bei Insellösungen bleibt, treiben wir die übergreifende Datenintegration voran, ähnlich wie sie in der internationalen Forschung etabliert ist.