16. Jun 2023
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Wirtschaft
Journalist: Julia Butz
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Foto: Leon Seibert/unsplash
Fit im Alter, man hat viele Wünsche, aber die sogenannte Altersgrenze für Kredite ist bei vielen Banken längst erreicht.
Jetzt ist endlich Zeit! Den langgehegten Traum, der eigenen Wellness-Oase zu Hause umzusetzen, bei Sherry und Bridge gen New York zu schippern, mit dem Camper auf Foto-Safari zu gehen oder die Idee einer eigenen Olivenplantage auf Mallorca in die Tat umzusetzen. Das Eigenheim ist bereits abbezahlt, aber die Ausschüttung der Ansparrente kommt erst in ein paar Jahren und um auch den neuen Lebensabschnitt möglichst wertvoll zu gestalten, bedarf es ein wenig mehr an Liquidität.
In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.
Beim Gang zur Hausbank aber kommt es zu Ernüchterung. Denn da kann den älteren Semestern, obwohl schon über mehrere Dekaden treuer Kunde, aus Altersgründen ein Kredit verweigert werden. Es gibt zwar keine gesetzlichen Gründe, die es den Kreditinstituten verbieten würde, Darlehen an ältere Kunden zu vergeben, auch ein Maximalalter bei der Kreditvergabe existiert offiziell nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.
Natürlich müssen die Banken sicherstellen, dass Kredite wieder zurückbezahlt werden. Im Regelfall ist dies meist zu Lebzeiten durch den Antragsteller erwünscht, da die Tilgung durch spätere Erben, eine Erbengemeinschaft oder per möglicher Zwangsversteigerung einer Immobilie für die Banken mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist. So ist nicht nur die Bonität, sondern auch Alter und die statistische Lebenserwartung des Antragstellers entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe.
Auf dem Finanzierungs- und Immobilienmarkt tummeln sich in jüngster Zeit verstärkt Angebote für einen anteiligen Verkauf der eigenen Immobilie – bei lebenslangem Wohnrecht. Verkauft man z. B. 20 % seines Hauses, erhält man diesen anteiligen Verkaufswert als Betrag ausgezahlt. Die Summe hängt dabei vom Schätzwert der Immobilie ab, der in der Regel über einen Gutachter des jeweiligen Anbieters festgesetzt wird. Die restlichen 80 % der Immobilie verbleiben im Eigenbesitz sowie das Recht lebenslang dort wohnen bleiben zu dürfen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale gibt es dabei jedoch einige Fallstricke, die man kennen sollte: Die Höhe des anfallenden Nutzungsentgeltes, eine Art „Miete“, die für das Wohnrecht in der eigenen Immobilie zu zahlen ist, wird meist nur eine bestimmte Zeit festgeschrieben und kann als Ausgleich zur Inflationsrate automatisch ansteigen. Auch können die Instandhaltungskosten trotz Teilbesitzes komplett allein getragen werden müssen. Bei einem späteren Verkauf fallen zudem Bearbeitungsgebühren an, über die sich die Anbieter gegen mögliche Werteverluste absichern.
Daher ist man gut beraten, alternative Modelle für einen Teilverkauf zu prüfen oder sich bei einer Absage bei der eigenen Bank, bei anderen Finanzdienstleistern umzuschauen. Sog. Best Ager-Darlehen oder Seniorenkredite sind dabei gezielt auf Antragsteller 60+ hin konzipiert. Die monatlichen Belastungen fallen dabei oftmals geringer aus, als die bei einem Teilverkauf anfallenden Nutzungsentgelte, wie die Verbraucherzentrale Hamburg ermittelte. Und können – auch in Absprache mit den Erben – so flexibel gestaltet werden, dass die Belastungen zu Lebzeiten so gering wie möglich bleiben.
*Lt. Fallbeispielen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).
30. Dez 2024
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