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16. Jun 2023

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Wirtschaft

Finanzierungslösungen im Alter

Journalist: Julia Butz

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Foto: Leon Seibert/unsplash

Fit im Alter, man hat viele Wünsche, aber die sogenannte Altersgrenze für Kredite ist bei vielen Banken längst erreicht.

Jetzt ist endlich Zeit! Den langgehegten Traum, der eigenen Wellness-Oase zu Hause umzusetzen, bei Sherry und Bridge gen New York zu schippern, mit dem Camper auf Foto-Safari zu gehen oder die Idee einer eigenen Olivenplantage auf Mallorca in die Tat umzusetzen. Das Eigenheim ist bereits abbezahlt, aber die Ausschüttung der Ansparrente kommt erst in ein paar Jahren und um auch den neuen Lebensabschnitt möglichst wertvoll zu gestalten, bedarf es ein wenig mehr an Liquidität.

In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.

Beim Gang zur Hausbank aber kommt es zu Ernüchterung. Denn da kann den älteren Semestern, obwohl schon über mehrere Dekaden treuer Kunde, aus Altersgründen ein Kredit verweigert werden. Es gibt zwar keine gesetzlichen Gründe, die es den Kreditinstituten verbieten würde, Darlehen an ältere Kunden zu vergeben, auch ein Maximalalter bei der Kreditvergabe existiert offiziell nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass keine Kredite an über 70-Jährige vergeben werden oder schon über 55-jährige Antragssteller per se abgelehnt werden*.

Natürlich müssen die Banken sicherstellen, dass Kredite wieder zurückbezahlt werden. Im Regelfall ist dies meist zu Lebzeiten durch den Antragsteller erwünscht, da die Tilgung durch spätere Erben, eine Erbengemeinschaft oder per möglicher Zwangsversteigerung einer Immobilie für die Banken mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist. So ist nicht nur die Bonität, sondern auch Alter und die statistische Lebenserwartung des Antragstellers entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe.

Auf dem Finanzierungs- und Immobilienmarkt tummeln sich in jüngster Zeit verstärkt Angebote für einen anteiligen Verkauf der eigenen Immobilie – bei lebenslangem Wohnrecht. Verkauft man z. B. 20 % seines Hauses, erhält man diesen anteiligen Verkaufswert als Betrag ausgezahlt. Die Summe hängt dabei vom Schätzwert der Immobilie ab, der in der Regel über einen Gutachter des jeweiligen Anbieters festgesetzt wird. Die restlichen 80 % der Immobilie verbleiben im Eigenbesitz sowie das Recht lebenslang dort wohnen bleiben zu dürfen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale gibt es dabei jedoch einige Fallstricke, die man kennen sollte: Die Höhe des anfallenden Nutzungsentgeltes, eine Art „Miete“, die für das Wohnrecht in der eigenen Immobilie zu zahlen ist, wird meist nur eine bestimmte Zeit festgeschrieben und kann als Ausgleich zur Inflationsrate automatisch ansteigen. Auch können die Instandhaltungskosten trotz Teilbesitzes komplett allein getragen werden müssen. Bei einem späteren Verkauf fallen zudem Bearbeitungsgebühren an, über die sich die Anbieter gegen mögliche Werteverluste absichern.

Daher ist man gut beraten, alternative Modelle für einen Teilverkauf zu prüfen oder sich bei einer Absage bei der eigenen Bank, bei anderen Finanzdienstleistern umzuschauen. Sog. Best Ager-Darlehen oder Seniorenkredite sind dabei gezielt auf Antragsteller 60+ hin konzipiert. Die monatlichen Belastungen fallen dabei oftmals geringer aus, als die bei einem Teilverkauf anfallenden Nutzungsentgelte, wie die Verbraucherzentrale Hamburg ermittelte. Und können – auch in Absprache mit den Erben – so flexibel gestaltet werden, dass die Belastungen zu Lebzeiten so gering wie möglich bleiben.

*Lt. Fallbeispielen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WiKR) hatten es Ältere tendenziell schwerer, einen Kredit zu erhalten. Mit der 2018 erlassenen ImmoKWPLV entspannte sich die Situation. Sie stellt für die Bewertung die langfristige Bedienbarkeit eines Darlehens vor die statistische Lebenserwartung.

2. Apr 2026

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Business

Kein Roboter zum Gelddrucken, aber ein starker Wächter: KI bei Banken

Künstliche Intelligenz kann im Bankwesen schon ziemlich viel – aber eigenständig Geld drucken oder wundersam vermehren, das kann sie (noch) nicht. Banken setzen KI heute flächendeckend in mehreren Bereichen ein, allen voran in der Betrugsprävention, wo Fraud Detection mittlerweile Branchenstandard ist. KI-gestützte Systeme analysieren Transaktionen von Kundinnen und Kunden in Echtzeit, erkennen und stoppen auffällige Transaktionen und Zahlungsanweisungen in der Regel sofort, und reagieren innerhalb von Sekunden auf neue Angriffsszenarien. Gerade, weil sich Betrugsmaschen ständig weiterentwickeln, ist die Adaptionsgeschwindigkeit in diesem Bereich besonders hoch. Solche Systeme werden in Zukunft weiter optimiert werden, wodurch Banken Routineaufgaben mehr und mehr automatisieren können. Das eröffnet neue Möglichkeiten für personalisierte Kundenberatung, schnellere Analysen – etwa bei Kreditentscheidungen – und insgesamt bessere Kundenerlebnisse. Banken nutzen KI auch immer öfter, um internes Wissen für ihre Mitarbeitenden zu strukturieren, aufzubereiten und schneller zugänglich zu machen. Ziel ist es, Informationen effizienter zu nutzen und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Im Vergleich zur Betrugsprävention befindet sich dieser Bereich jedoch noch in einer stärkeren Wachstumsphase, auch wenn die Entwicklung hier aktuell sehr dynamisch verläuft. >Der Mensch muss weiterhin die Kontrolle über kritische Prozesse behalten und klare Grenzen setzen. Es gibt unzählige Anbieter von bankenspezifischer KI. Viele davon decken nur bestimmte Anwendungsfelder ab, weshalb Banken häufig mehrere KI-Systeme parallel einsetzen. Auch, wenn Banken langjährige Erfahrung im Umgang mit sensiblen Daten haben, kann die Auswahl passender KI-Tools herausfordernd sein, denn die Lösungen müssen regelkonform sein, Change Compliance- und Datenschutzrichtlinien beachten, außerdem sollten die Daten innerhalb Europas bleiben und nicht unkontrolliert in andere Rechtsräume fließen. Erhöht KI im Bankwesen nun die Sicherheit – oder eher das Risiko für Betrug und Verlust? Grundsätzlich beides. Denn einerseits verbessert KI die Fähigkeit, Betrug frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, andererseits entstehen neue Gefahren, insbesondere durch autonome KI-Agenten. Je mehr Entscheidungsfreiheit diese Systeme erhalten, desto größer ist das Risiko, dass sie Sicherheitsvorgaben umgehen oder manipuliert werden. Deshalb gewinnt das Prinzip „Human in the Loop“ beziehungsweise „Human in the Lead“ an Bedeutung: Der Mensch muss weiterhin die Kontrolle über kritische Prozesse behalten und klare Grenzen setzen. Auch im Finanzmarkt insgesamt sind automatisierte Prozesse kein neues Phänomen. Mechanismen wie algorithmischer Handel oder Stop-Loss-Orders können bereits heute Kettenreaktionen auslösen. KI könnte solche Effekte künftig verstärken, stellt aber nicht die ursprüngliche Ursache dar. Wohin wird sich KI im Bankwesen entwickeln? Eigenständig Geld drucken wird sie hoffentlich niemals – doch sie wird als umfassendes System im Hintergrund immer besser in den Bankenalltag integriert werden. Der Mensch wird im Bankwesen jedoch in zentralen Bereichen immer die Oberhand behalten, besonders bei der letzten Kontrolle und beim direkten Kundenkontakt – denn hier können aufmerksame Bankangestellte besser als jede KI als Sicherheitsschranke wirken, die ihre betagten Kundinnen davor schützen, auffällige Transaktionen hoher Summen vorzunehmen. >Banken nutzen KI auch immer öfter, um internes Wissen für ihre Mitarbeitenden zu strukturieren, aufzubereiten und schneller zugänglich zu machen.