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14. Dez 2023

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Wirtschaft

Fördern und Fordern

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Presse

Prof. Dr. Quaschning ist Professor für das Fachgebiet Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin. Als einer der renommiertesten Experten fordert er, das erneuerbare Energie deutlich stärker und schneller gefördert werden muss.

Der Ausbau der erneuerbaren Energie ist dringender als je zuvor. Wie könnte sich dieser Prozess beschleunigen lassen?
Wir müssen den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem gleichen Willen vorantreiben wie den Umbau der Erdgasinfrastruktur. Wenn ein LNG-Terminal in Deutschland in weniger als einem Jahr gebaut werden kann, muss das doch auch mit einem Windpark möglich sein. Der uneingeschränkte Wille dazu fehlt aber immer noch und dieser Wille muss von allen demokratischen Parteien gemeinsam ausgehen.

Sie sagen, dass Deutschland bei den Krisen der letzten drei Jahre immer nur als Getriebener gehandelt hat. Was muss sich ändern?
Deutschland fährt seit Jahren nur auf Sicht. Angesichts der immer größeren Krisen, die sich vor uns auftürmen, ist das die absolut falsche Politik. Wir brauchen jetzt strategische Entscheidungen, die uns langfristig auf den richtigen Weg bringen, auch dann, wenn diese kurzfristig unbequem erscheinen. Dann entsteht auch die Planungssicherheit, die Investoren und Industrie für die schnelle Transformation dringend brauchen.

Sowohl von der Politik als auch der Wirtschaft müssen erneuerbare Energien deutlich stärker gefördert werden. Welche Maßnahmen wünschen Sie sich?
Wir müssen gleichzeitig fördern und fordern. Technologien, die uns in die Sackgasse führen, wie die Gasheizung oder der Verbrennermotor, dürfen nicht mehr neu auf die Straße kommen. Für den Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Speicher muss es hingegen möglichst einfache Regeln und ausreichende Anreize geben.

Für eine Windkraftanlage gibt es einen Planungshorizont von sieben bis zehn Jahren. Bremst Bürokratie die Energiewende aus?
Ja. Es ist inzwischen einfacher, in Deutschland eine Munitionsfabrik zu bauen als einen Windpark. Die Bürokratiemonster wurden von den letzten Regierungen geschaffen, um bei der Energiewende Tempo rauszunehmen. Das gilt es nun schnellstmöglich zu korrigieren. Wir müssen die Regeln umdrehen. Liegt die Genehmigung nicht nach einigen Monaten vor, gilt der Windpark einfach automatisch als genehmigt. Fertig.

Bis 2035 plant die Bundesregierung 100 Prozent Ökostrom. Können wir so die Pariser Klimaziele erreichen?
Strom umfasst momentan nur einen kleinen Teil unseres Energiebedarfs. Wollen wir das Pariser Klimaschutzabkommen einhalten, muss unser gesamter Energiebedarf bis 2035 ausschließlich mit erneuerbaren Energien gedeckt werden, also auch beim Verkehr, der Wärme und der Industrie.

Politikerinnen und Politiker sollten eigentlich auf die Expertise der Wissenschaft vertrauen. Warum hören so wenige auf die Mahnungen der Experten?
Weil wir so lange wirksamen Klimaschutz verschleppt haben, brauchen wir inzwischen sehr ambitionierte Maßnahmen, die nicht alle Menschen begrüßen werden. Viele Politikerinnen und Politiker wählen darum den einfachen Weg: Augen zu und Weiter so. Weil wir quasi wie die Titanic mit Volldampf auf einen Eisberg zusteuern, ist das sicher nicht die beste Strategie. Je früher wir das erkennen und das Ruder rumreißen, umso mehr Menschen werden überleben.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash