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16. Jun 2023

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Lifestyle

Frauen auf dem Vormarsch

Journalist: Silja Ahlemeyer

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Foto: Shvets Production/pexels

Es gibt derzeit etwa acht Milliarden Menschen und ungefähr die Hälfte davon sind Frauen. Jede ist irgendwann von den Wechseljahren betroffen:

Entweder stehen sie noch bevor oder sie machen die aktuelle Lebensphase aus oder sie wurden bereits durchlebt. Zwar durchlaufen auch Männer Verschiebungen in ihrem Hormonhaushalt, diese sind jedoch keinesfalls vergleichbar mit den weiblichen Wechseljahren. So liegt es in der Natur, dass Männer die Befindlichkeiten des sich ändernden weiblichen Körper- und Seelenlebens oft nur schwer nachvollziehen können. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als erfreulich, was die kassenärztliche Bundesvereinigung aktuell vermeldet: Der Anteil der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden weiblichen Ärzte steigt kontinuierlich an. Im Jahr 2022 hat er erstmals einen Anteil von mehr als 50 Prozent erreicht. Wünschenswert wäre nun, dass eine solche Frauenquote auch in der Forschung zum Standard wird, denn schließlich sollten diejenigen zu weiblichen Veränderungen forschen, die es selbst betrifft.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.