30. Jun 2025

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Immobilienschenkung: Früh schenken zahlt sich aus

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Foto: Presse, Jakub Zerdzicki/unsplash

Welche Vorteile eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten bietet und worauf Schenker achten sollten.

Bei jeder vererbten Immobilie freut sich das Finanzamt. Denn die Erbschaftssteuersätze sind ansehnlich. Dieselben saftigen Steuersätze fallen zwar auch bei einer Immobilienschenkung zu Lebzeiten an, dennoch bietet diese gegenüber der Vererbung eine Reihe handfester Vorteile – insbesondere für Familien mit größerem (Immobilien-)Vermögen oder komplexen familiären Strukturen. So kann eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten potenzielle Erbstreitigkeiten vermeiden. Der wohl größte Vorteil aber liegt darin, dass die großzügigen steuerlichen Freibeträge der Schenkungsteuer – anders als die der Erbschaftssteuer – alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Dies ist insbesondere bei größerem Vermögen interessant, denn Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro – pro Elternteil. Enkelkinder können immerhin 200.000 Euro steuerfrei erhalten.

A7_06252_Heid_online.jpg Katharina Heid, Geschäftsführerin Heid Immobilienbewertung

Frau Heid, wie lassen sich die Freibeträge optimal ausschöpfen? Je früher man mit einer Schenkung beginnt, desto öfter können die Zehnjahresfristen ausgenutzt werden. Wird beispielsweise ein Elternteil frühzeitig zu Lebzeiten tätig, kann eine Immobilie oder ein Teil davon heute steuerfrei übertragen werden – und nach zehn Jahren ein weiterer Teil. So lässt sich die steuerliche Belastung auf mehrere Etappen verteilen oder ganz vermeiden.

Also kann ein Haus teilweise verschenkt werden? Ja, das nennt sich Teilübertragung von Miteigentumsanteilen. Diese Möglichkeit ist besonders praktisch, wenn Schenkende ihr Eigentum schrittweise oder mehreren Personen gleichzeitig übertragen möchten. Bei der Teil-Schenkung wird nicht das ganze Haus, sondern z.  B. 50 Prozent oder 25 Prozent eines Miteigentumsanteils übertragen. Das funktioniert rechtlich genauso wie eine vollständige Schenkung und muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Die Beschenkten werden dann als Miteigentümer geführt. Oft behält sich der Schenker ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vor – auch bei einer Teilschenkung.

Was hat es damit auf sich? Das Nießbrauchrecht ist eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für den Schenker. Obwohl er formelle Eigentumsanteile abgibt, bleibt er wirtschaftlicher Eigentümer. Das heißt, er kann die Immobilie weiter selbst bewohnen. Der Nießbrauch wird notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen – lebenslang und rechtlich abgesichert. Alternativ oder ergänzend kann ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden – für das gesamte Haus oder eine bestimmte Wohnung. Ein Nießbrauch kann auch Mieteinnahmen beinhalten, denn auch eine vermietete Immobilie kann problemlos verschenkt werden.

Wie können sich Schenker gegen Verarmung oder Pflegebedürftigkeit absichern? Um auf unvorhersehbare Situationen reagieren zu können, kann sich der Schenker ein Rückforderungsrecht einräumen lassen, z.  B. bei Scheidung oder Insolvenz. Oder um Pflegekosten zu decken oder die Sozialhilfe zu vermeiden. Eine weitere Möglichkeit ist die vertragliche Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung. Diese Verpflichtung kann auch geldwert sein – etwa durch Beteiligung an Pflegekosten. Schenkt man eine Immobilie und wird innerhalb von zehn Jahren pflegebedürftig, kann das Sozialamt unter Umständen die Schenkung rückgängig machen lassen, um Pflegekosten zu decken. Mit dem Nießbrauchrecht oder einer Schenkung (unter Berücksichtigung der Frist) lässt sich dieses Risiko minimieren.

Also je früher, desto besser? Auf jeden Fall. Unter Beachtung einer Zehnjahresfrist kann eine übertragene Immobilie nicht mehr zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen werden, wenn der Schenker pflegebedürftig wird. Dadurch bleibt das übertragene Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Außerdem verringert sich mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Schenkung (zehn Jahre) der Wert der Schenkung, der bei späteren Pflichtteilsansprüchen noch berücksichtigt wird.

Warum ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll? Das Finanzamt ermittelt bei jeder Schenkung den Immobilienwert auf Basis sogenannter vereinfachter Bewertungsverfahren – pauschal und ohne Besichtigung. Das kann zu einer deutlich höheren Bewertung führen, als die Immobilie tatsächlich am Markt wert ist. Ein Verkehrswertgutachten vom zertifizierten Sachverständigen dokumentiert den Zustand und Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Wird der Immobilienwert durch das Gutachten realistischer und niedriger angesetzt, kann das helfen, Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren. Besonders wichtig ist das bei älteren, renovierungsbedürftigen oder ländlich gelegenen Immobilien, bei denen das Finanzamt oft zu hohe Werte ansetzt. Wird eine Immobilie an mehrere Kinder oder Erben verschenkt, dient ein Gutachten als unabhängige Grundlage für eine faire Aufteilung. Auch für Rückforderungsrechte oder spätere Verkäufe bietet es eine wertvolle Grundlage. Besonders, wenn es um hohe Vermögenswerte und mehrere Familienmitglieder geht, sorgt ein professionelles Gutachten für Transparenz und Rechtssicherheit.

Weitere Informationen unter: www.heid-immobilienbewertung.de

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.