30. Jun 2025

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Immobilienschenkung: Früh schenken zahlt sich aus

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Foto: Presse, Jakub Zerdzicki/unsplash

Welche Vorteile eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten bietet und worauf Schenker achten sollten.

Bei jeder vererbten Immobilie freut sich das Finanzamt. Denn die Erbschaftssteuersätze sind ansehnlich. Dieselben saftigen Steuersätze fallen zwar auch bei einer Immobilienschenkung zu Lebzeiten an, dennoch bietet diese gegenüber der Vererbung eine Reihe handfester Vorteile – insbesondere für Familien mit größerem (Immobilien-)Vermögen oder komplexen familiären Strukturen. So kann eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten potenzielle Erbstreitigkeiten vermeiden. Der wohl größte Vorteil aber liegt darin, dass die großzügigen steuerlichen Freibeträge der Schenkungsteuer – anders als die der Erbschaftssteuer – alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Dies ist insbesondere bei größerem Vermögen interessant, denn Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro – pro Elternteil. Enkelkinder können immerhin 200.000 Euro steuerfrei erhalten.

A7_06252_Heid_online.jpg Katharina Heid, Geschäftsführerin Heid Immobilienbewertung

Frau Heid, wie lassen sich die Freibeträge optimal ausschöpfen? Je früher man mit einer Schenkung beginnt, desto öfter können die Zehnjahresfristen ausgenutzt werden. Wird beispielsweise ein Elternteil frühzeitig zu Lebzeiten tätig, kann eine Immobilie oder ein Teil davon heute steuerfrei übertragen werden – und nach zehn Jahren ein weiterer Teil. So lässt sich die steuerliche Belastung auf mehrere Etappen verteilen oder ganz vermeiden.

Also kann ein Haus teilweise verschenkt werden? Ja, das nennt sich Teilübertragung von Miteigentumsanteilen. Diese Möglichkeit ist besonders praktisch, wenn Schenkende ihr Eigentum schrittweise oder mehreren Personen gleichzeitig übertragen möchten. Bei der Teil-Schenkung wird nicht das ganze Haus, sondern z.  B. 50 Prozent oder 25 Prozent eines Miteigentumsanteils übertragen. Das funktioniert rechtlich genauso wie eine vollständige Schenkung und muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Die Beschenkten werden dann als Miteigentümer geführt. Oft behält sich der Schenker ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vor – auch bei einer Teilschenkung.

Was hat es damit auf sich? Das Nießbrauchrecht ist eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für den Schenker. Obwohl er formelle Eigentumsanteile abgibt, bleibt er wirtschaftlicher Eigentümer. Das heißt, er kann die Immobilie weiter selbst bewohnen. Der Nießbrauch wird notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen – lebenslang und rechtlich abgesichert. Alternativ oder ergänzend kann ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden – für das gesamte Haus oder eine bestimmte Wohnung. Ein Nießbrauch kann auch Mieteinnahmen beinhalten, denn auch eine vermietete Immobilie kann problemlos verschenkt werden.

Wie können sich Schenker gegen Verarmung oder Pflegebedürftigkeit absichern? Um auf unvorhersehbare Situationen reagieren zu können, kann sich der Schenker ein Rückforderungsrecht einräumen lassen, z.  B. bei Scheidung oder Insolvenz. Oder um Pflegekosten zu decken oder die Sozialhilfe zu vermeiden. Eine weitere Möglichkeit ist die vertragliche Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung. Diese Verpflichtung kann auch geldwert sein – etwa durch Beteiligung an Pflegekosten. Schenkt man eine Immobilie und wird innerhalb von zehn Jahren pflegebedürftig, kann das Sozialamt unter Umständen die Schenkung rückgängig machen lassen, um Pflegekosten zu decken. Mit dem Nießbrauchrecht oder einer Schenkung (unter Berücksichtigung der Frist) lässt sich dieses Risiko minimieren.

Also je früher, desto besser? Auf jeden Fall. Unter Beachtung einer Zehnjahresfrist kann eine übertragene Immobilie nicht mehr zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen werden, wenn der Schenker pflegebedürftig wird. Dadurch bleibt das übertragene Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Außerdem verringert sich mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Schenkung (zehn Jahre) der Wert der Schenkung, der bei späteren Pflichtteilsansprüchen noch berücksichtigt wird.

Warum ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll? Das Finanzamt ermittelt bei jeder Schenkung den Immobilienwert auf Basis sogenannter vereinfachter Bewertungsverfahren – pauschal und ohne Besichtigung. Das kann zu einer deutlich höheren Bewertung führen, als die Immobilie tatsächlich am Markt wert ist. Ein Verkehrswertgutachten vom zertifizierten Sachverständigen dokumentiert den Zustand und Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Wird der Immobilienwert durch das Gutachten realistischer und niedriger angesetzt, kann das helfen, Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren. Besonders wichtig ist das bei älteren, renovierungsbedürftigen oder ländlich gelegenen Immobilien, bei denen das Finanzamt oft zu hohe Werte ansetzt. Wird eine Immobilie an mehrere Kinder oder Erben verschenkt, dient ein Gutachten als unabhängige Grundlage für eine faire Aufteilung. Auch für Rückforderungsrechte oder spätere Verkäufe bietet es eine wertvolle Grundlage. Besonders, wenn es um hohe Vermögenswerte und mehrere Familienmitglieder geht, sorgt ein professionelles Gutachten für Transparenz und Rechtssicherheit.

Weitere Informationen unter: www.heid-immobilienbewertung.de

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.