30. Jun 2025

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Immobilienschenkung: Früh schenken zahlt sich aus

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Foto: Presse, Jakub Zerdzicki/unsplash

Welche Vorteile eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten bietet und worauf Schenker achten sollten.

Bei jeder vererbten Immobilie freut sich das Finanzamt. Denn die Erbschaftssteuersätze sind ansehnlich. Dieselben saftigen Steuersätze fallen zwar auch bei einer Immobilienschenkung zu Lebzeiten an, dennoch bietet diese gegenüber der Vererbung eine Reihe handfester Vorteile – insbesondere für Familien mit größerem (Immobilien-)Vermögen oder komplexen familiären Strukturen. So kann eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten potenzielle Erbstreitigkeiten vermeiden. Der wohl größte Vorteil aber liegt darin, dass die großzügigen steuerlichen Freibeträge der Schenkungsteuer – anders als die der Erbschaftssteuer – alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Dies ist insbesondere bei größerem Vermögen interessant, denn Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro – pro Elternteil. Enkelkinder können immerhin 200.000 Euro steuerfrei erhalten.

A7_06252_Heid_online.jpg Katharina Heid, Geschäftsführerin Heid Immobilienbewertung

Frau Heid, wie lassen sich die Freibeträge optimal ausschöpfen? Je früher man mit einer Schenkung beginnt, desto öfter können die Zehnjahresfristen ausgenutzt werden. Wird beispielsweise ein Elternteil frühzeitig zu Lebzeiten tätig, kann eine Immobilie oder ein Teil davon heute steuerfrei übertragen werden – und nach zehn Jahren ein weiterer Teil. So lässt sich die steuerliche Belastung auf mehrere Etappen verteilen oder ganz vermeiden.

Also kann ein Haus teilweise verschenkt werden? Ja, das nennt sich Teilübertragung von Miteigentumsanteilen. Diese Möglichkeit ist besonders praktisch, wenn Schenkende ihr Eigentum schrittweise oder mehreren Personen gleichzeitig übertragen möchten. Bei der Teil-Schenkung wird nicht das ganze Haus, sondern z.  B. 50 Prozent oder 25 Prozent eines Miteigentumsanteils übertragen. Das funktioniert rechtlich genauso wie eine vollständige Schenkung und muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Die Beschenkten werden dann als Miteigentümer geführt. Oft behält sich der Schenker ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vor – auch bei einer Teilschenkung.

Was hat es damit auf sich? Das Nießbrauchrecht ist eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für den Schenker. Obwohl er formelle Eigentumsanteile abgibt, bleibt er wirtschaftlicher Eigentümer. Das heißt, er kann die Immobilie weiter selbst bewohnen. Der Nießbrauch wird notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen – lebenslang und rechtlich abgesichert. Alternativ oder ergänzend kann ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden – für das gesamte Haus oder eine bestimmte Wohnung. Ein Nießbrauch kann auch Mieteinnahmen beinhalten, denn auch eine vermietete Immobilie kann problemlos verschenkt werden.

Wie können sich Schenker gegen Verarmung oder Pflegebedürftigkeit absichern? Um auf unvorhersehbare Situationen reagieren zu können, kann sich der Schenker ein Rückforderungsrecht einräumen lassen, z.  B. bei Scheidung oder Insolvenz. Oder um Pflegekosten zu decken oder die Sozialhilfe zu vermeiden. Eine weitere Möglichkeit ist die vertragliche Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung. Diese Verpflichtung kann auch geldwert sein – etwa durch Beteiligung an Pflegekosten. Schenkt man eine Immobilie und wird innerhalb von zehn Jahren pflegebedürftig, kann das Sozialamt unter Umständen die Schenkung rückgängig machen lassen, um Pflegekosten zu decken. Mit dem Nießbrauchrecht oder einer Schenkung (unter Berücksichtigung der Frist) lässt sich dieses Risiko minimieren.

Also je früher, desto besser? Auf jeden Fall. Unter Beachtung einer Zehnjahresfrist kann eine übertragene Immobilie nicht mehr zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen werden, wenn der Schenker pflegebedürftig wird. Dadurch bleibt das übertragene Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Außerdem verringert sich mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Schenkung (zehn Jahre) der Wert der Schenkung, der bei späteren Pflichtteilsansprüchen noch berücksichtigt wird.

Warum ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll? Das Finanzamt ermittelt bei jeder Schenkung den Immobilienwert auf Basis sogenannter vereinfachter Bewertungsverfahren – pauschal und ohne Besichtigung. Das kann zu einer deutlich höheren Bewertung führen, als die Immobilie tatsächlich am Markt wert ist. Ein Verkehrswertgutachten vom zertifizierten Sachverständigen dokumentiert den Zustand und Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Wird der Immobilienwert durch das Gutachten realistischer und niedriger angesetzt, kann das helfen, Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren. Besonders wichtig ist das bei älteren, renovierungsbedürftigen oder ländlich gelegenen Immobilien, bei denen das Finanzamt oft zu hohe Werte ansetzt. Wird eine Immobilie an mehrere Kinder oder Erben verschenkt, dient ein Gutachten als unabhängige Grundlage für eine faire Aufteilung. Auch für Rückforderungsrechte oder spätere Verkäufe bietet es eine wertvolle Grundlage. Besonders, wenn es um hohe Vermögenswerte und mehrere Familienmitglieder geht, sorgt ein professionelles Gutachten für Transparenz und Rechtssicherheit.

Weitere Informationen unter: www.heid-immobilienbewertung.de

9. Jul 2025

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Gesellschaft

Die Herausforderungen des Wohnens heute und morgen – ein Beitrag vin Dr. Christine Lemaitre

Kaum ein Bereich des Lebens ist so individuell und emotional behaftet wie das Wohnen. Die Gestaltung des eigenen Zuhauses spiegelt unsere Persönlichkeit wider, zeigt, worauf wir Wert legen und was wir bereits erlebt haben. Die eigenen vier Wände bieten Sicherheit und sind Orte der Entspannung. Nun rückt das Thema Wohnen in der aktuellen Debatte immer wieder in den Fokus. Es herrscht ein Mangel insbesondere an bezahlbarem Wohnraum und das in allen Schichten der Gesellschaft. Gründe dafür gibt es viele, darunter der Bevölkerungswachstum, Binnenwanderung und gestiegene Baukosten. Lösungsansätze sind vorhanden, die nicht nur angesichts der politischen Klimaziele im Einklang mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz umgesetzt werden müssen. Denn die Auswirkungen des Klimawandels sind längst spürbar. Die Baubranche steht als einer der Hauptverursacher klar in der Pflicht, Gebäude und Außenräume wieder für den Menschen zu planen und auf eine langfristige, qualitätsvolle Nutzung auszulegen. Das größte Potenzial, um Ressourcen und CO2 einzusparen, bieten der Erhalt und bei Bedarf die Umnutzung bestehender Gebäude, wodurch auch gleich die baukulturelle Identität des Ortes bewahrt wird. Gerade in Städten, wo der Wohnraum besonders knapp ist, stehen Flächen leer deren ursprünglich vorgesehene Nutzung nicht mehr benötigt wird. Durch Offenheit und Mut kann hier etwas ganz Besonderes entstehen. Nachhaltige Strategien wie Suffizienz und Lowtech bieten sowohl im Neubau als auch im Bestand reizvolles Innovationspotenzial. Mit dem Suffizienz-Gedanken geht die Frage einher, wie viel genug ist. Sie sollte immer wieder gestellt werden, um abzuwägen, was bezüglich Fläche, Material und Gebäudetechnik wirklich gebraucht wird. Wer hier einspart, übernimmt Verantwortung. Das gesparte Geld lässt sich an anderer Stelle beispielsweise zugunsten einer hohen Qualität und guter Gestaltung sinnvoll investieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist Flexibilität, um auf sich ändernde Lebenssituationen reagieren zu können. Diese Ansätze sind wie geschaffen für einen neuen, zukunftsweisenden Trend beim Planen, Bauen und Erhalten von Gebäuden. Hilfestellung zur Umsetzung kann das speziell für kleine Wohngebäude entwickelte Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen geben. Neben Klimaschutz, Kreislauf- und Zukunftsfähigkeit stehen bei der Planung, beim Bau und bei der Sanierung nachhaltiger Wohngebäude der akustische, thermische und visuelle Komfort, sprich die Wohnqualität und das Wohlbefinden der Nutzenden im Mittelpunkt. Neben dem ganz eigenen, individuellen Rückzugsraum, bestückt mit liebgewonnenen Möbelstücken und Accessoires, entsteht dadurch ein besonderer Wert, nämlich der der körperlichen und geistigen Gesundheit. >Neben Klimaschutz, Kreislauf- und Zukunftsfähigkeit stehen bei der Planung, beim Bau und bei der Sanierung nachhaltiger Wohngebäude der akustische, thermische und visuelle Komfort, sprich die Wohnqualität und das Wohlbefinden der Nutzenden im Mittelpunkt. Als Non-Profit-Verein setzen wir uns bei der DGNB für die nachhaltige Transformation der Bau- und Immobilienwirtschaft ein. Wir klären auf, leisten Hilfestellung und sensibilisieren für ein verantwortungs- und qualitätvolles Bauen und Betreiben von Gebäuden. Das DGNB-Zertifizierungssystem verhilft dabei allen am Bau Beteiligten zu einem gemeinsamen Verständnis darüber, welche Möglich- aber auch Notwendigkeiten das nachhaltige Bauen mit sich bringt, um einen positiven Beitrag für Mensch, Umwelt und Wirtschaftlichkeit zu leisten.