12. Nov 2021
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Gesellschaft
Journalist: Alicia Steinbrück
Auch im Finanz- und Investmentbereich gibt es viel Greenwashing und für Anlegende ist es schwierig, den Durchblick zu behalten. Die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie, welche ab 2022 gelten sollen, klassifizieren Wirtschaftstätigkeiten und Investitionen.
Um als nachhaltige wirtschaftliche Investition zu gelten, muss die Investition mindestens eines der Umweltziele verfolgen – zudem müssen die Wirtschaftstätigkeiten unter Einhaltung des festgelegten sozialen Mindestschutzes ausgeübt werden und den technischen Bewertungskriterien der Kommission entsprechen. Zusätzlich gilt die DNSH-Regel („Do No Significant Harm“): Die Investitionen dürfen auch nicht eines oder gar mehrere der Ziele stark beeinträchtigen. Selbst wenn also ein Ziel erfüllt wird, werden trotzdem die Auswirkungen auf die anderen Bereiche berücksichtigt.
Die insgesamt sechs Umweltziele sind in Artikel 9 der Taxonomieverordnung festgelegt und lauten: Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Luftverschmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.