Diesen Artikel teilen:

28. Mär 2023

|

Wirtschaft

Für Unternehmen wird es komplizierter

Journalist: Armin Fuhrer

|

Foto: Tom Fisk/pexels

Es wurde lange kontrovers diskutiert, doch nun ist das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Und dank der EU werden die Regeln bald noch strenger.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen tausende ohnehin schon von viel Bürokratie geplagten deutschen Unternehmen zusätzlich einer neuen Verpflichtung nachkommen: dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Ziel des Gesetzes ist mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit; es geht um einen besseren Schutz der Umwelt und um die konsequente Einhaltung von Menschenrechten. Das Gesetz betrifft zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland, ab 2024 wird es auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern ausgeweitet.

Zu den Pflichten, die den Unternehmen jetzt auferlegt werden, gehört beispielsweise die Einrichtung eines Risikomanagements, mit dessen Hilfe Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen. Eine wichtige Bestimmung lautet, dass die Identifizierung dieser Risiken entlang der gesamten Lieferkette erfolgen muss. Die Beobachtung erstreckt sich also nicht nur auf die direkten Zulieferer des Unternehmens, sondern auch auf deren Zulieferer – im Prinzip bis zum jeweiligen Ursprung. Das LkSG beschreibt elf international anerkannte Menschenrechte, die entlang der Lieferketten jetzt strikt eingehalten werden müssen. Unter anderem handelt es sich um das Verbot von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit. Ebenso müssen nicht nur angemessene Löhne bezahlt, sondern auch die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.  

Für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes wurde eigens eine neue Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrollen eingerichtet. Bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz können happige Bußgelder in einer Höhe von bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich können ertappte Unternehmen von Ausschreibungen der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden.

So wichtig die Einhaltung der Menschenrechte ist, so herausfordernd wird die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis für viele Unternehmen sein, denn sie stellen sie vor eine Reihe von Schwierigkeiten. Bei Unternehmen mit relativ wenigen Zulieferern ist eine Kontrolle zwar möglich, aber andere Unternehmen haben eine Kette von Zulieferern, die sie gar nicht überblicken können. Die Zahl entlang der gesamten Kette kann bei einem Großunternehmen in die Tausende gehen; viele Unternehmen haben überhaupt keinen Überblick über die Zulieferer ihrer Zulieferer. Zumindest für einen Mittelständler ist es zudem sehr schwierig, die tatsächlichen Produktionsbedingungen vor Ort konsequent zu kontrollieren.

Experten raten den Unternehmen, ein Organigramm über ihre Zulieferer anzufertigen, ein sogenanntes Supply-Chain-Management. Das ist zwar aufwendig, aber auf dem Markt werden Software-Lösungen angeboten, die diese Arbeit übernehmen. Sie standardisieren die Berichterstattung und sind stets aktuell. Mittelständler, die ab dem kommenden Jahr unter die Regeln des LkSG fallen, können sich bereits in den nächsten Monaten an die Einpflegung einer solchen Software-Lösung machen, um am 1. Januar kommenden Jahres startklar zu sein.

Doch auch noch kleinere Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass sie in absehbarer Zeit in die Pflicht genommen werden. Denn auch auf der Ebene der Europäischen Union wird an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet, der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD). Es soll im Frühsommer verabschiedet werden und ist erheblich strenger ausgelegt als die deutschen Regeln. Vor allem fallen bereits Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Millionen Euro unter das Gesetz. In sogenannten Risikobranchen, zu denen zum Beispiel die Textilbranchen, die Lederindustrie, die Land- und Forstwirtschaft und der Bergbau fallen, liegt die Grenze sogar nur bei knapp 250 Mitarbeitern. Das deutsche Gesetz wird nach der Verabschiedung der voraussichtlich strengeren EU-Regeln an diese angepasst werden müssen.

Im Vorfeld beklagten Verbände und Unternehmen, dass deutschen Firmen durch das neue Gesetz ab diesem Jahr ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen drohe. Das trifft im direkten Vergleich nicht auf Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten zu, ebenso wenig auf die USA, wo es bereits ein vergleichbares Gesetz gibt. Da aber in Schwellenländern solche Regelungen nicht existieren, droht hier tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil. Demgegenüber steht der unzweifelhaft wichtige Schutz der Menschenrechte und des Klimas.

 Im Vorfeld beklagten Verbände und Unternehmen, dass deutschen Firmen durch das neue Gesetz ab diesem Jahr ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen drohe.

28. Jan 2026

|

Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.