Diesen Artikel teilen:

28. Mär 2023

|

Wirtschaft

Für Unternehmen wird es komplizierter

Journalist: Armin Fuhrer

|

Foto: Tom Fisk/pexels

Es wurde lange kontrovers diskutiert, doch nun ist das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Und dank der EU werden die Regeln bald noch strenger.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen tausende ohnehin schon von viel Bürokratie geplagten deutschen Unternehmen zusätzlich einer neuen Verpflichtung nachkommen: dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Ziel des Gesetzes ist mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit; es geht um einen besseren Schutz der Umwelt und um die konsequente Einhaltung von Menschenrechten. Das Gesetz betrifft zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland, ab 2024 wird es auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern ausgeweitet.

Zu den Pflichten, die den Unternehmen jetzt auferlegt werden, gehört beispielsweise die Einrichtung eines Risikomanagements, mit dessen Hilfe Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen. Eine wichtige Bestimmung lautet, dass die Identifizierung dieser Risiken entlang der gesamten Lieferkette erfolgen muss. Die Beobachtung erstreckt sich also nicht nur auf die direkten Zulieferer des Unternehmens, sondern auch auf deren Zulieferer – im Prinzip bis zum jeweiligen Ursprung. Das LkSG beschreibt elf international anerkannte Menschenrechte, die entlang der Lieferketten jetzt strikt eingehalten werden müssen. Unter anderem handelt es sich um das Verbot von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit. Ebenso müssen nicht nur angemessene Löhne bezahlt, sondern auch die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.  

Für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes wurde eigens eine neue Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrollen eingerichtet. Bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz können happige Bußgelder in einer Höhe von bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich können ertappte Unternehmen von Ausschreibungen der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden.

So wichtig die Einhaltung der Menschenrechte ist, so herausfordernd wird die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis für viele Unternehmen sein, denn sie stellen sie vor eine Reihe von Schwierigkeiten. Bei Unternehmen mit relativ wenigen Zulieferern ist eine Kontrolle zwar möglich, aber andere Unternehmen haben eine Kette von Zulieferern, die sie gar nicht überblicken können. Die Zahl entlang der gesamten Kette kann bei einem Großunternehmen in die Tausende gehen; viele Unternehmen haben überhaupt keinen Überblick über die Zulieferer ihrer Zulieferer. Zumindest für einen Mittelständler ist es zudem sehr schwierig, die tatsächlichen Produktionsbedingungen vor Ort konsequent zu kontrollieren.

Experten raten den Unternehmen, ein Organigramm über ihre Zulieferer anzufertigen, ein sogenanntes Supply-Chain-Management. Das ist zwar aufwendig, aber auf dem Markt werden Software-Lösungen angeboten, die diese Arbeit übernehmen. Sie standardisieren die Berichterstattung und sind stets aktuell. Mittelständler, die ab dem kommenden Jahr unter die Regeln des LkSG fallen, können sich bereits in den nächsten Monaten an die Einpflegung einer solchen Software-Lösung machen, um am 1. Januar kommenden Jahres startklar zu sein.

Doch auch noch kleinere Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass sie in absehbarer Zeit in die Pflicht genommen werden. Denn auch auf der Ebene der Europäischen Union wird an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet, der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD). Es soll im Frühsommer verabschiedet werden und ist erheblich strenger ausgelegt als die deutschen Regeln. Vor allem fallen bereits Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Millionen Euro unter das Gesetz. In sogenannten Risikobranchen, zu denen zum Beispiel die Textilbranchen, die Lederindustrie, die Land- und Forstwirtschaft und der Bergbau fallen, liegt die Grenze sogar nur bei knapp 250 Mitarbeitern. Das deutsche Gesetz wird nach der Verabschiedung der voraussichtlich strengeren EU-Regeln an diese angepasst werden müssen.

Im Vorfeld beklagten Verbände und Unternehmen, dass deutschen Firmen durch das neue Gesetz ab diesem Jahr ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen drohe. Das trifft im direkten Vergleich nicht auf Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten zu, ebenso wenig auf die USA, wo es bereits ein vergleichbares Gesetz gibt. Da aber in Schwellenländern solche Regelungen nicht existieren, droht hier tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil. Demgegenüber steht der unzweifelhaft wichtige Schutz der Menschenrechte und des Klimas.

 Im Vorfeld beklagten Verbände und Unternehmen, dass deutschen Firmen durch das neue Gesetz ab diesem Jahr ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen drohe.

11. Sep 2024

|

Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash