28. Mär 2023
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Wirtschaft
Journalist: Armin Fuhrer
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Foto: Tom Fisk/pexels
Es wurde lange kontrovers diskutiert, doch nun ist das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Und dank der EU werden die Regeln bald noch strenger.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen tausende ohnehin schon von viel Bürokratie geplagten deutschen Unternehmen zusätzlich einer neuen Verpflichtung nachkommen: dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Ziel des Gesetzes ist mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit; es geht um einen besseren Schutz der Umwelt und um die konsequente Einhaltung von Menschenrechten. Das Gesetz betrifft zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland, ab 2024 wird es auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern ausgeweitet.
Zu den Pflichten, die den Unternehmen jetzt auferlegt werden, gehört beispielsweise die Einrichtung eines Risikomanagements, mit dessen Hilfe Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen. Eine wichtige Bestimmung lautet, dass die Identifizierung dieser Risiken entlang der gesamten Lieferkette erfolgen muss. Die Beobachtung erstreckt sich also nicht nur auf die direkten Zulieferer des Unternehmens, sondern auch auf deren Zulieferer – im Prinzip bis zum jeweiligen Ursprung. Das LkSG beschreibt elf international anerkannte Menschenrechte, die entlang der Lieferketten jetzt strikt eingehalten werden müssen. Unter anderem handelt es sich um das Verbot von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit. Ebenso müssen nicht nur angemessene Löhne bezahlt, sondern auch die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.
Für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes wurde eigens eine neue Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrollen eingerichtet. Bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz können happige Bußgelder in einer Höhe von bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich können ertappte Unternehmen von Ausschreibungen der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden.
So wichtig die Einhaltung der Menschenrechte ist, so herausfordernd wird die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis für viele Unternehmen sein, denn sie stellen sie vor eine Reihe von Schwierigkeiten. Bei Unternehmen mit relativ wenigen Zulieferern ist eine Kontrolle zwar möglich, aber andere Unternehmen haben eine Kette von Zulieferern, die sie gar nicht überblicken können. Die Zahl entlang der gesamten Kette kann bei einem Großunternehmen in die Tausende gehen; viele Unternehmen haben überhaupt keinen Überblick über die Zulieferer ihrer Zulieferer. Zumindest für einen Mittelständler ist es zudem sehr schwierig, die tatsächlichen Produktionsbedingungen vor Ort konsequent zu kontrollieren.
Experten raten den Unternehmen, ein Organigramm über ihre Zulieferer anzufertigen, ein sogenanntes Supply-Chain-Management. Das ist zwar aufwendig, aber auf dem Markt werden Software-Lösungen angeboten, die diese Arbeit übernehmen. Sie standardisieren die Berichterstattung und sind stets aktuell. Mittelständler, die ab dem kommenden Jahr unter die Regeln des LkSG fallen, können sich bereits in den nächsten Monaten an die Einpflegung einer solchen Software-Lösung machen, um am 1. Januar kommenden Jahres startklar zu sein.
Doch auch noch kleinere Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass sie in absehbarer Zeit in die Pflicht genommen werden. Denn auch auf der Ebene der Europäischen Union wird an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet, der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD). Es soll im Frühsommer verabschiedet werden und ist erheblich strenger ausgelegt als die deutschen Regeln. Vor allem fallen bereits Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Millionen Euro unter das Gesetz. In sogenannten Risikobranchen, zu denen zum Beispiel die Textilbranchen, die Lederindustrie, die Land- und Forstwirtschaft und der Bergbau fallen, liegt die Grenze sogar nur bei knapp 250 Mitarbeitern. Das deutsche Gesetz wird nach der Verabschiedung der voraussichtlich strengeren EU-Regeln an diese angepasst werden müssen.
Im Vorfeld beklagten Verbände und Unternehmen, dass deutschen Firmen durch das neue Gesetz ab diesem Jahr ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen drohe. Das trifft im direkten Vergleich nicht auf Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten zu, ebenso wenig auf die USA, wo es bereits ein vergleichbares Gesetz gibt. Da aber in Schwellenländern solche Regelungen nicht existieren, droht hier tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil. Demgegenüber steht der unzweifelhaft wichtige Schutz der Menschenrechte und des Klimas.
Im Vorfeld beklagten Verbände und Unternehmen, dass deutschen Firmen durch das neue Gesetz ab diesem Jahr ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen drohe.
30. Dez 2024
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