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28. Mär 2023

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Wirtschaft

Für Unternehmen wird es komplizierter

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Tom Fisk/pexels

Es wurde lange kontrovers diskutiert, doch nun ist das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Und dank der EU werden die Regeln bald noch strenger.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen tausende ohnehin schon von viel Bürokratie geplagten deutschen Unternehmen zusätzlich einer neuen Verpflichtung nachkommen: dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das Ziel des Gesetzes ist mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit; es geht um einen besseren Schutz der Umwelt und um die konsequente Einhaltung von Menschenrechten. Das Gesetz betrifft zunächst Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland, ab 2024 wird es auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern ausgeweitet.

Zu den Pflichten, die den Unternehmen jetzt auferlegt werden, gehört beispielsweise die Einrichtung eines Risikomanagements, mit dessen Hilfe Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen. Eine wichtige Bestimmung lautet, dass die Identifizierung dieser Risiken entlang der gesamten Lieferkette erfolgen muss. Die Beobachtung erstreckt sich also nicht nur auf die direkten Zulieferer des Unternehmens, sondern auch auf deren Zulieferer – im Prinzip bis zum jeweiligen Ursprung. Das LkSG beschreibt elf international anerkannte Menschenrechte, die entlang der Lieferketten jetzt strikt eingehalten werden müssen. Unter anderem handelt es sich um das Verbot von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit. Ebenso müssen nicht nur angemessene Löhne bezahlt, sondern auch die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.  

Für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes wurde eigens eine neue Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrollen eingerichtet. Bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz können happige Bußgelder in einer Höhe von bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Zusätzlich können ertappte Unternehmen von Ausschreibungen der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden.

So wichtig die Einhaltung der Menschenrechte ist, so herausfordernd wird die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis für viele Unternehmen sein, denn sie stellen sie vor eine Reihe von Schwierigkeiten. Bei Unternehmen mit relativ wenigen Zulieferern ist eine Kontrolle zwar möglich, aber andere Unternehmen haben eine Kette von Zulieferern, die sie gar nicht überblicken können. Die Zahl entlang der gesamten Kette kann bei einem Großunternehmen in die Tausende gehen; viele Unternehmen haben überhaupt keinen Überblick über die Zulieferer ihrer Zulieferer. Zumindest für einen Mittelständler ist es zudem sehr schwierig, die tatsächlichen Produktionsbedingungen vor Ort konsequent zu kontrollieren.

Experten raten den Unternehmen, ein Organigramm über ihre Zulieferer anzufertigen, ein sogenanntes Supply-Chain-Management. Das ist zwar aufwendig, aber auf dem Markt werden Software-Lösungen angeboten, die diese Arbeit übernehmen. Sie standardisieren die Berichterstattung und sind stets aktuell. Mittelständler, die ab dem kommenden Jahr unter die Regeln des LkSG fallen, können sich bereits in den nächsten Monaten an die Einpflegung einer solchen Software-Lösung machen, um am 1. Januar kommenden Jahres startklar zu sein.

Doch auch noch kleinere Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, dass sie in absehbarer Zeit in die Pflicht genommen werden. Denn auch auf der Ebene der Europäischen Union wird an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet, der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD). Es soll im Frühsommer verabschiedet werden und ist erheblich strenger ausgelegt als die deutschen Regeln. Vor allem fallen bereits Unternehmen ab 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Millionen Euro unter das Gesetz. In sogenannten Risikobranchen, zu denen zum Beispiel die Textilbranchen, die Lederindustrie, die Land- und Forstwirtschaft und der Bergbau fallen, liegt die Grenze sogar nur bei knapp 250 Mitarbeitern. Das deutsche Gesetz wird nach der Verabschiedung der voraussichtlich strengeren EU-Regeln an diese angepasst werden müssen.

Im Vorfeld beklagten Verbände und Unternehmen, dass deutschen Firmen durch das neue Gesetz ab diesem Jahr ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen drohe. Das trifft im direkten Vergleich nicht auf Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten zu, ebenso wenig auf die USA, wo es bereits ein vergleichbares Gesetz gibt. Da aber in Schwellenländern solche Regelungen nicht existieren, droht hier tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil. Demgegenüber steht der unzweifelhaft wichtige Schutz der Menschenrechte und des Klimas.

 Im Vorfeld beklagten Verbände und Unternehmen, dass deutschen Firmen durch das neue Gesetz ab diesem Jahr ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen drohe.

1. Okt 2025

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Wirtschaft

Die nächsten 24 Monate entscheiden: Deutschland im Transformationsfenster – Ein Beitrag von Prof. Dr. Henning Wilts

An den Begriff „Kreislaufwirtschaft“ haben die meisten Unternehmen lange Zeit einen gedanklichen Haken gemacht: Die eigenen Abfälle werden fachmännisch entsorgt, man hatte seine Hausaufgaben gemacht. Mit der Zeitenwende als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg und seitdem völlig veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen hat sich jedoch auch das Verständnis von Kreislaufwirtschaft fundamental verändert: Von „Nice-to-have“ zur Schlüsselherausforderung eines auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts, der sich schlagartig bewusst wurde, wie abhängig man doch ist von Rohstoffimporten – und der Bereitschaft vieler Länder, den Zugang zu diesen als strategisches Druckmittel zu nutzen. Dementsprechend gewinnen auch zirkuläre Geschäftsmodelle zunehmend an Bedeutung, die von Anfang an mitdenken, wie die Produkte – und damit auch die darin enthaltenen Rohstoffe – am Ende der Nutzungsphase wieder zurückkommen. Immer mehr Unternehmen experimentieren daher mit Pfandsystemen oder Leasingkonzepten – getrieben von der Idee, damit die Resilienz ihrer Rohstoffversorgung zu verbessern. Ein weiterer wichtiger Treiber sind die gesetzlichen Verpflichtungen der Unternehmen, ihre Prozesse klimaneutral aufzustellen – hier ist der Einsatz recycelter Rohstoffe natürlich nicht zum Nulltarif zu haben; auf lange Sicht sind die dafür notwendigen Technologien aber schon deutlich ausgereifter und die Kosten pro eingesparter Tonne CO2 bei entsprechender Skalierung niedriger. Aber obwohl das Thema Kreislaufwirtschaft damit immer stärker auch in den Strategieabteilungen der Unternehmen ankommt, faktisch fehlt es an einer selbsttragenden Innovationsdynamik. Noch immer beträgt das Verhältnis von recycelten Rohstoffen und Gesamtrohstoffbedarf gerade mal 13 Prozent; rechnerisch sind also 87 Prozent aller Rohstoffe noch immer Primärmaterial. Die dafür von vielen genannten Gründe sind einerseits rational: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten fehlt es an finanziellen Ressourcen, um ausreichend in die Transformation zur zirkulären Wertschöpfung zu investieren. Gleichzeitig ist den meisten sehr bewusst, dass Deutschland damit droht, seine eigentliche hervorragende Ausgangsbedingungen in diesem zentralen Zukunftsmarkt zu verspielen. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund im Dezember 2024 ihre „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“ (NKWS) verabschiedet. Erklärtes Ziel ist es, die Transformation zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Dafür benennt die Strategie ambitionierte Ziele, beispielsweise die faktische Halbierung des Bedarfs an primären Rohstoffen; im Kern aber vor allem über 130 konkrete Maßnahmen. Diese gehen weit über Abfallwirtschaft hinaus, sondern betreffen z. B. die fokussierte Digitalisierung im Recyclingsektor, innovative Finanzierungsmechanismen oder auch Mindestrezyklatquoten, um so einen sicheren Absatzmarkt für hochwertige Sekundärrohstoffe zu schaffen. Aber natürlich ist Papier geduldig und die eigentliche Herausforderung liegt in der jetzt anstehenden Umsetzung. Ein zentraler Schlüssel wird dabei sein, Allianzen zu schaffen – zwischen all den Akteuren, die in einer Kreislaufwirtschaft profitieren wollen von den erhofften positiven Effekten für Klimaschutz, einheimische Beschäftigung, Aufträgen für den Maschinenbau usw. Die in der NKWS angekündigte Plattform muss es daher schaffen, genau solche Allianzen zu bilden und sich nicht in endlosen Debatten über die 100 Prozent perfekte Lösung zu verlieren – denn die internationale Konkurrenz schläft nicht und es ist überhaupt nicht gegeben, dass die erhofften Vorteile tatsächlich am Standort Deutschland realisiert werden. Die nächsten 24 Monate werden daher maßgeblich darüber entscheiden, ob Deutschland am Ende zu den Gewinnern oder den Verlierern der zirkulären Transformation gehören wird.