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27. Jun 2024

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Gesellschaft

Gute Aussichten für die Gesundheit – mit Melanie Wendling

Journalist: Julia Butz

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Foto: bvitg e.V., Hillside7/pixabay

Ein Blick in die Zukunft des Gesundheitswesens. Melanie Wendling, Geschäftsführerin Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. im Interview.

Online.jpg Melanie Wendling, Geschäftsführerin Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

Frau Wendling, die digitale Transformation des deutschen Gesundheitswesens ist in vollem Gange. Wo stehen wir aktuell?

Die digitale Transformation hat zweifellos Fahrt aufgenommen. Zu den Meilensteinen gehören u. a. das E-Rezept, das seit Anfang des Jahres gesetzlich verpflichtend ist und immer besser im Versorgungsalltag angekommen ist. Außerdem wird die Telemedizin immer gängiger: Videosprechstunden werden von Patienten und Ärzteschaft sehr gut angenommen. Und ab 15. Januar 2025 geht es auch endlich mit der elektronischen Patientenakte für alle los. Da gibt es dringenden Nachholbedarf. Nicht nur, was die technische Seite angeht: Eine ehrliche Kommunikation von allen Beteiligten dazu ist unentbehrlich. Denn natürlich wird nicht von Anfang an alles reibungslos funktionieren, Organisationsabläufe in Praxen und Krankenhäusern werden sich verändern.

Stichwort Telemedizin: Was braucht es, damit das digitale Gespräch zwischen Arzt und Patient Normalität wird?

Zeit! Wir sind in Deutschland gewohnt, zum Arzt zu gehen. Dass eine Krankschreibung nach einem digitalen Gespräch möglich und sinnvoll ist, lernen wir gerade – auch als Lehre aus der Pandemie: Für jeden sind hier die Vorteile klar erkennbar, wenn Patienten mit beispielsweise lästigen Erkältungskrankheiten nicht ins Wartezimmer müssen und so Ansteckungen vermieden werden können. Normal wird auch der Einsatz von telemedizinischen Anwendungen in ländlichen Gebieten, wo nicht genügend Arztpraxen vorhanden sind. Das sind positive Beispiele, die überzeugen.

Wie steht es um die Bereitschaft der Inanspruchnahme seitens der Patienten?

Patienten stehen der Digitalisierung des Gesundheitswesens sehr positiv gegenüber, das belegen zahlreichen Umfragen. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist vorhanden. Natürlich ist es immer wünschenswert, wenn die Patienten kompetent digitale Anwendungen nutzen können. Da sehe ich aber das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen in der Pflicht, der Bevölkerung, so gewünscht, Fähigkeiten zu vermitteln. Eines ist aber klar: Digital Health-Angebote müssen benutzerfreundlich und intuitiv sein und mir als Patientin einen Vorteil bringen, dann werden sie auch genutzt.

Was kann man für die Zukunft bei der digitalen Versorgung noch erwarten? Welche Potenziale bietet dabei z. B. Künstliche Intelligenz?

KI hat das Potenzial die Patientenversorgung entscheidend zu verbessern. Sie kann Studien auswerten und bei der Diagnose unterstützen. Darüber hinaus können mit KI Bilddaten ausgewertet und analysiert werden und sogar aus dem gesprochenen Anamnesegespräch ist es mit Hilfe von KI möglich, Informationen zur Diagnoseerstellung herauszufiltern. KI ist eine Chance – wenn wir sie als solche begreifen und nutzen!

Wie sieht Ihre Vision eines zukünftig vernetzten Gesundheitswesens aus?

Aller guten Dinge sind drei: Alle Systeme und Anwendungen im Gesundheitswesen sind miteinander kompatibel und ermöglichen einen reibungslosen Datenaustausch. Bürokratische Hürden werden durch digitale Prozesse abgebaut und Forschung wird durch den Austausch von Daten beschleunigt. Ich bin zuversichtlich, dass wir das mit Teamwork aller Beteiligten hinbekommen werden. Der Anfang ist gemacht.

Interessanter Fakt:

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. arbeitet mit seinen Mitgliedsunternehmen daran, die Gesundheits-IT für alle Versorgungsbereiche zu etablieren und ist als Organisation für eine Vielzahl von Veranstaltungen verantwortlich, u. a. die DMEA, Europas führendes Event für Digital Health.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash