24. Dez 2021
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Gesundheit
Journalist: Katja Deutsch
Immer mehr Menschen erkranken im Laufe ihres Lebens an Krebs. Gleichzeitig ist die Lebenserwartung nach Krebserkrankungen erfreulicherweise gestiegen, denn viele Tumore lassen sich gut behandeln. Sowie die Primärbehandlung, also Operation und/oder Bestrahlung abgeschlossen ist, haben Patienten und Patientinnen ein Anrecht auf eine erste onkologische Rehabilitationsmaßnahme.
Dies ist eine sinnvolle Maßnahme, um wieder zurück ins Leben und gegebenenfalls den Beruf zu finden. Doch nicht nur Berufstätige, auch Rentner können einen Antrag auf eine onkologische Reha stellen. „Wir sind davon überzeugt, dass die Rehabilitation bei onkologischen Erkrankungen so positiv und vorteilhaft ist, dass wir von der Deutschen Rentenversicherung auch Rentnern zur Teilnahme an einer solchen Reha-Maßnahme raten“, sagt Dr. med. Markus Jaster. Normalerweise dauert diese drei Wochen, nur bei Tumoren des Nervensystems werden vier Wochen angesetzt. Auch Arbeitslose und Hausfrauen sind prinzipiell zur Teilnahme an einer onkologischen Reha berechtigt. Obwohl die ganz überwiegende Zahl (90 Prozent) der bei dem DRV-Bund eingereichten Erstanträge auf onkologische Rehabilitation bewilligt werden, nehmen immer noch viel zu wenige PatienInnen das Angebot in Anspruch.
„Dabei hilft eine solche Reha gerade durch die psycho-edukative Intervention ungemein“, sagt Dr. Jaster. „Denn die nach Krebserkrankungen häufigen psychischen Belastungen sind oftmals mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden: Viele leiden an Angst und Depressionen und haben aufgrund der Folgen von OP, Bestrahlung und Chemotherapie Schwierigkeiten, ihr Selbstbild mit den, durch die Krebserkrankung verursachten, körperlichen Veränderungen in Einklang zu bringen.“ Hier bietet die onkologische Reha sehr gute Angebote, die körperliche und seelische Hilfen verbinden. Dieses multimodale Behandlungsangebot besteht aus psychologischen Gesprächen, Gruppentherapien und parallel aus individuellen, arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen und Physiotherapie. Zusätzlich lernen die Betroffenen, selbst aktiv zu werden, wie z. B. beim Üben von Entspannung und Umstellen der Ernährung.
Das Ziel einer onkologischen Reha ist es, die Folgen der Erkrankung zu lindern und damit bleibenden Behinderungen vorzubeugen. Dazu müssen Betroffene jedoch Reha-fähig sein. Dr. Jaster: „Als Patient sollte man in der Lage sein, trotz der Erkrankung, aktiv an der Rehabilitation teilnehmen zu können.“
Wichtig: Der Antrag muss von den Betroffenen selbst gestellt werden – und das kann bereits in der Klinik durch den Sozialdienst unterstützt werden. Die Kosten können von der gesetzlichen Rentenversicherung, privaten Krankenversicherungen, der gesetzlichen Krankenversicherung, bei berufsbedingten Tumoren von der gesetzlichen Unfallversicherung oder – bei Beamten, Soldaten und anderen beihilfeberechtigten Berufsgruppen – von Bund und Ländern übernommen werden.
Berufstätige bleiben während der Rehabilitationsmaßnahme in der Regel weiter krankgeschrieben. Wer alleine lebt oder alleinerziehend ist, sollte nach weiteren Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung fragen. Die gesetzliche Rentenversicherung
zahlt beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen ein „Übergangsgeld“ anstelle von Krankengeld.
Weitere Informationen unter www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/rehabilitation-nach-krebs.php und www.deutsche-rentenversicherung.de