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14. Okt 2020

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Wirtschaft

Hygienemaßnahmen in der Lebensmittelindustrie

Journalist: Chan Sidki-Lundius

Schutz vor Corona in der Landwirtschaft

Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind derzeit auch in der Landwirtschaft von großer Bedeutung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter untereinander so wenig Kontakt wie möglich haben und dass die notwendigen Abstände eingehalten werden. Arbeiten, die nicht mit Abstand umgesetzt werden können (z. B. auf der Pflanzmaschine), sollten immer von den gleichen Personengruppen durchgeführt werden. Bei der Anfahrt zu den Produktionsflächen ist die Anzahl der Mitarbeiter in einem Fahrzeug zu begrenzen. Bis zum Jahresende können Landwirte zusätzliche Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen. Voraussetzung dafür ist, dass auch diese die bestehenden Regeln einhalten. Aufgrund einer möglichen Übertragung von Krankheitserregern über Werkzeuge oder Erntegeräte ist eine regel-mäßige Desinfektion erforderlich. Obwohl eine Übertragung des Virus über kontaminierte Lebensmittel oder importierte Produkte unwahrscheinlich ist, sollten beim Umgang mit diesen die allgemeinen Hygieneregeln (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und die Regeln für die Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden. 

Foto: Remy Gieling/unsplash

Hygienemaßnahmen in der Produktion

Die Produktion ist in den meisten Unternehmen wieder angelaufen. Die Beschäftigten in der Produktion sollen eben-falls möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Umgesetzt werden soll das über Vorkehrungen am Arbeitsplatz – zum Beispiel über bauliche Veränderungen, Absperrung-en, Zugangsregelungen oder Trennwände – gegebenenfalls auch durch eine Umorganisation der Arbeitsabläufe. Wo oft Personenansammlungen entstehen (z. B. an der Materialausgabe) sollen Schutzabstände der Stehflächen markiert werden. Wenn der Mindestabstand zwischen Beschäftigten nicht gewährleistet werden kann, sind alternative Maßnahmen (Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen) ein Muss. Arbeitgeber sollen außer-dem Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender aufstellen, um die Handhygiene zu ermöglichen. Vorgesehen sind ferner kürzere Reinigungsintervalle, auch im Bereich der Firmenfahrzeuge. Werkzeuge und Arbeits- mittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht realisiert werden kann, ist eine regelmäßige Reinigung vorzusehen, insbesondere vor der Übergabe an andere Personen.

Foto: Cloris Ying/unsplash

Geschützt in der Gastronomie

Die Hygienevorschriften in der Gastronomie waren schon im-mer streng. Nun sind sie streng-er denn je. Grundsätzlich gilt: Die Anordnungen und Vorgaben der zuständigen Stellen vor Ort sind rechtlich wirksam und müssen befolgt werden. Letztendlich reichen die Hygieneschutzmaßnahmen in der Gastronomie von der Ausarbeitung von Hygienekonzepten über die Benennung von Verantwortlichen für Infektionsschutz bis zu konkreten Maßnahmen wie der Einzelausgabe von Mahlzeiten oder 

der Einführung von digitalen Check-in- und Reservierungssystemen. Auch muss in allen Bereichen zwischen Personen ein Mindestabstand eingehalten werden. Ist das nicht möglich, müssen die Betriebe andere Schutzmaßnahmen umsetzen, etwa das Tragen von Masken oder die Festlegung von Verkehrswegen. In Restaurants oder Bars sind Kapazitätsgrenzen zu definieren, die Belegungsdichte an Tischen zu überprüfen und Speisekarten nach jeder Benutzung zu desinfizieren. Der TÜV-Verband und seine Mitglieder haben für Gaststätten und Hotels eine Zertifizierung entwickelt, mit der die Betriebe freiwillig die Einhaltung entsprechender Standards überprüfen lassen können.

Foto: Michael Browning/unsplash

Sicherheitsmaßnahmen in der Küche

Ein hoher Hygienestandard ist in der professionellen Großverpflegung unabdingbar. Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Lebensmitteln bilden die Lebensmittelhygieneverordnung und zusätzlich die Tierische Lebensmittelhygieneverordnung. Gemäß dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) muss bei der Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten grundsätzlich auf die Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln geachtet werden, insbesondere auch im Hinblick auf möglicherweise enthaltene Krankheitserreger. Rohe Fleischprodukte und andere Lebensmittel sind getrennt 

zu lagern und zuzubereiten. Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Fleischprodukten in Berührung gekommen sind, sind gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz zu reinigen. Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u. Ä. müssen sofort entsorgt werden. Hände sind nach der Bearbeitung von rohem Geflügel, Fleisch, Ei, Fisch sowie rohen pflanzlichen Lebensmitteln zu waschen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Da Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln verringert werden. 

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash