14. Okt 2020
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Wirtschaft
Journalist: Chan Sidki-Lundius
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind derzeit auch in der Landwirtschaft von großer Bedeutung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter untereinander so wenig Kontakt wie möglich haben und dass die notwendigen Abstände eingehalten werden. Arbeiten, die nicht mit Abstand umgesetzt werden können (z. B. auf der Pflanzmaschine), sollten immer von den gleichen Personengruppen durchgeführt werden. Bei der Anfahrt zu den Produktionsflächen ist die Anzahl der Mitarbeiter in einem Fahrzeug zu begrenzen. Bis zum Jahresende können Landwirte zusätzliche Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen. Voraussetzung dafür ist, dass auch diese die bestehenden Regeln einhalten. Aufgrund einer möglichen Übertragung von Krankheitserregern über Werkzeuge oder Erntegeräte ist eine regel-mäßige Desinfektion erforderlich. Obwohl eine Übertragung des Virus über kontaminierte Lebensmittel oder importierte Produkte unwahrscheinlich ist, sollten beim Umgang mit diesen die allgemeinen Hygieneregeln (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und die Regeln für die Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden.
Die Produktion ist in den meisten Unternehmen wieder angelaufen. Die Beschäftigten in der Produktion sollen eben-falls möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Umgesetzt werden soll das über Vorkehrungen am Arbeitsplatz – zum Beispiel über bauliche Veränderungen, Absperrung-en, Zugangsregelungen oder Trennwände – gegebenenfalls auch durch eine Umorganisation der Arbeitsabläufe. Wo oft Personenansammlungen entstehen (z. B. an der Materialausgabe) sollen Schutzabstände der Stehflächen markiert werden. Wenn der Mindestabstand zwischen Beschäftigten nicht gewährleistet werden kann, sind alternative Maßnahmen (Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen) ein Muss. Arbeitgeber sollen außer-dem Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender aufstellen, um die Handhygiene zu ermöglichen. Vorgesehen sind ferner kürzere Reinigungsintervalle, auch im Bereich der Firmenfahrzeuge. Werkzeuge und Arbeits- mittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht realisiert werden kann, ist eine regelmäßige Reinigung vorzusehen, insbesondere vor der Übergabe an andere Personen.
Die Hygienevorschriften in der Gastronomie waren schon im-mer streng. Nun sind sie streng-er denn je. Grundsätzlich gilt: Die Anordnungen und Vorgaben der zuständigen Stellen vor Ort sind rechtlich wirksam und müssen befolgt werden. Letztendlich reichen die Hygieneschutzmaßnahmen in der Gastronomie von der Ausarbeitung von Hygienekonzepten über die Benennung von Verantwortlichen für Infektionsschutz bis zu konkreten Maßnahmen wie der Einzelausgabe von Mahlzeiten oder
der Einführung von digitalen Check-in- und Reservierungssystemen. Auch muss in allen Bereichen zwischen Personen ein Mindestabstand eingehalten werden. Ist das nicht möglich, müssen die Betriebe andere Schutzmaßnahmen umsetzen, etwa das Tragen von Masken oder die Festlegung von Verkehrswegen. In Restaurants oder Bars sind Kapazitätsgrenzen zu definieren, die Belegungsdichte an Tischen zu überprüfen und Speisekarten nach jeder Benutzung zu desinfizieren. Der TÜV-Verband und seine Mitglieder haben für Gaststätten und Hotels eine Zertifizierung entwickelt, mit der die Betriebe freiwillig die Einhaltung entsprechender Standards überprüfen lassen können.
Ein hoher Hygienestandard ist in der professionellen Großverpflegung unabdingbar. Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Lebensmitteln bilden die Lebensmittelhygieneverordnung und zusätzlich die Tierische Lebensmittelhygieneverordnung. Gemäß dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) muss bei der Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten grundsätzlich auf die Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln geachtet werden, insbesondere auch im Hinblick auf möglicherweise enthaltene Krankheitserreger. Rohe Fleischprodukte und andere Lebensmittel sind getrennt
zu lagern und zuzubereiten. Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Fleischprodukten in Berührung gekommen sind, sind gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz zu reinigen. Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u. Ä. müssen sofort entsorgt werden. Hände sind nach der Bearbeitung von rohem Geflügel, Fleisch, Ei, Fisch sowie rohen pflanzlichen Lebensmitteln zu waschen und erforderlichenfalls zu desinfizieren. Da Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln verringert werden.