Hier sieht man ein Bild von einem Kindersitz in einem Auto

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5. Apr 2024

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Lifestyle

Kindersicherheit im Urlaub – wertvolle Tipps für Eltern

Journalist: Jakob Bratsch

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Foto: Erik McLean/pexels

Im Gespräch mit Sarah Behrendt, Gründerin des Fachhandelsverbands für Kindersitze „Familie Bär“.

Sarah Behrendt 2.jpg Sarah Behrendt, Gründerin von Familie Bär, Fachhandelsverbund für Kindersitze

Was können Eltern auf langen Autofahrten beachten? Damit nicht schon die Fahrt in den Urlaub zum Desaster wird, raten wir zu bequemen Kindersitzen. Für die Auswahl des Sitzes buchen Eltern am besten eine Beratung in einem Fachgeschäft. Im Sommer empfehlen wir Sonnenblenden und Antischwitz-Matten. Kinder, die nicht schwitzen, sind im Auto viel glücklicher!

Und auf Flugreisen? Wir befürworten den Rat des TÜV Rheinland, Kinder ab Geburt bis 125 cm im Flieger in einem Sitz mit Flugzulassung oder mit dem Cares-Gurt zu sichern. So sind die Kleinen auch bei Turbulenzen oder einem Startabbruch ideal geschützt. Spezialisierte Fachgeschäfte wie wir vermieten Reise-Kindersitze mit Flugzulassung, sodass Eltern diese für ihren Flug nicht extra anschaffen müssen.

Woran sollten Eltern noch denken? Ganz klar an die Ladungssicherung und daran, den Kindersitz sicher zu installieren. Auch im Urlaub kann ein Unfall passieren, deshalb raten wir dazu, sich selbst und die Kinder immer fest anzuschnallen.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.