24. Jun 2020
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Wirtschaft
Journalist: Neo Nording
Versicherungen schützen Bauern vor finanziellen Verlusten bei Schäden. Im Extremfall bewahren sie vor völligem Ruin, was angesichts des Klimanotstands besonders wichtig ist.
In den vergangenen Jahren haben viele Landwirte leidvoll erfahren müssen, wie Regenfluten mitunter innerhalb von Minuten ganze Ernten vernichteten und lang dauernde Hitzewellen die Saat vertrocknen ließen. Auch Tieren leiden unter Hitzewellen und immer öfter sind teure Futterzukäufe nötig, wenn die Grundfuttermenge nicht mehr ausreicht. Bei großen Betrieben, deren Felder über Standorte in mehreren Gemeinden verteilt sind, funktioniert nicht einmal mehr die innerbetriebliche Risikostreuung.
Es gilt als sicher, dass angesichts der zunehmenden Klimaerwärmung Extremwetterereignisse weiter zunehmen, an Stärke gewinnen und vor allem noch viel unvorhersehbarer werden. Mit dem Klimanotstand wandern auch neue Tier- und Pflanzenkrankheiten ein.
Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, weist auch auf die Möglichkeit einer betriebsinternen Klimarücklage hin: "In guten Jahren werden Betriebsgewinne steuermindernd in ein Rücklagenkonto eingestellt, das in Notsituationen schnell aufgelöst wird."
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Landwirtschaft führen auch technische Defekte an Steuerungen für Stallausrüstungen und Landmaschinen zu höheren Kosten, wenn der Service weit weg ist.
So wird eine umfassendere Absicherung vor unabsehbaren Wetterkapriolen, Krankheiten und technischen Ausfällen inzwischen noch viel wichtiger als früher. Sie muss immer wieder neu überdacht und sorgfältig abgeschätzt werden.
Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungen, die sich sehr genau an die individuelle Situation des einzelnen Bauernhofs anpassen lassen. Die unterschiedlichen Versicherungen können als Einzel-Police oder auch in Kombination mit mehreren Versicherungen als Mehrgefahrenversicherungen abgeschlossen werden.
Eine der wichtigsten Versicherungen ist dabei die Betriebsausfallversicherung, die eintritt, wenn Ernten oder andere Erträge ausfallen. Für die Zeit der Betriebsunterbrechung erstattet sie die Verkaufserlöse bis zur Höhe der individuell vereinbarten Deckungssumme.
Ein besonderes Kapitel sind Tierseuchen. Wird ein Betrieb davon heimgesucht und auf amtliche Anordnung geschlossen, so erstattet zwar die Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes den Wert der getöteten Tiere, nicht aber die Einkommensverluste, die dadurch entstehen, dass ein Bestand neu aufgebaut werden muss.
Weit schlimmer kann es für noch betroffene Höfe werden, die in einem Sperrgebiet liegen. Dann dürfen nämlich weder Schlachttiere, noch tierische Produkte den Betrieb verlassen, während weiterhin Futter-, Betriebs- und Tierarztkosten anfallen. Diese enormen finanzielle Verluste ersetzt die Tierseuchenkasse nicht. Die muss eine Ertragsschadenversicherungen ausgleichen, eine Sonderform der Betriebsausfallversicherung.
Es ist wichtig, die Versicherungen sehr genau an die Situation eines Landwirtschaftsbetriebes und seine Lage anzupassen. Die 18 Landesbauernverbände bieten unabhängige Beratungen zu Versicherungsfragen an. Denn finanzielle Schäden in der Landwirtschaft lassen sich in Grenzen halten.