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24. Jun 2020

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Wirtschaft

Landwirtschaftliche Versicherungen – wichtiger denn je

Journalist: Neo Nording

Versicherungen schützen Bauern vor finanziellen Verlusten bei Schäden. Im Extremfall bewahren sie vor völligem Ruin, was angesichts des Klimanotstands besonders wichtig ist.

In den vergangenen Jahren haben viele Landwirte leidvoll erfahren müssen, wie Regenfluten mitunter innerhalb von Minuten ganze Ernten vernichteten und lang dauernde Hitzewellen die Saat vertrocknen ließen. Auch Tieren leiden unter Hitzewellen und immer öfter sind teure Futterzukäufe nötig, wenn die Grundfuttermenge nicht mehr ausreicht. Bei großen Betrieben, deren Felder über Standorte in mehreren Gemeinden verteilt sind, funktioniert nicht einmal mehr die innerbetriebliche Risikostreuung.

Es gilt als sicher, dass angesichts der zunehmenden Klimaerwärmung Extremwetterereignisse weiter zunehmen, an Stärke gewinnen und vor allem noch viel unvorhersehbarer werden. Mit dem Klimanotstand wandern auch neue Tier- und Pflanzenkrankheiten ein.

Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, weist auch auf die Möglichkeit einer betriebsinternen Klimarücklage hin: "In guten Jahren werden Betriebsgewinne steuermindernd in ein Rücklagenkonto eingestellt, das in Notsituationen schnell aufgelöst wird."

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Landwirtschaft führen auch technische Defekte an Steuerungen für Stallausrüstungen und Landmaschinen zu höheren Kosten, wenn der Service weit weg ist.

So wird eine umfassendere Absicherung vor unabsehbaren Wetterkapriolen, Krankheiten und technischen Ausfällen inzwischen noch viel wichtiger als früher. Sie muss immer wieder neu überdacht und sorgfältig abgeschätzt werden.

Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungen, die sich sehr genau an die individuelle Situation des einzelnen Bauernhofs anpassen lassen. Die unterschiedlichen Versicherungen können als Einzel-Police oder auch in Kombination mit mehreren Versicherungen als Mehrgefahrenversicherungen abgeschlossen werden.

Eine der wichtigsten Versicherungen ist dabei die Betriebsausfallversicherung, die eintritt, wenn Ernten oder andere Erträge ausfallen. Für die Zeit der Betriebsunterbrechung erstattet sie die Verkaufserlöse bis zur Höhe der individuell vereinbarten Deckungssumme.

Ein besonderes Kapitel sind Tierseuchen. Wird ein Betrieb davon heimgesucht und auf amtliche Anordnung geschlossen, so erstattet zwar die Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes den Wert der getöteten Tiere, nicht aber die Einkommensverluste, die dadurch entstehen, dass ein Bestand neu aufgebaut werden muss.

Weit schlimmer kann es für noch betroffene Höfe werden, die in einem Sperrgebiet liegen. Dann dürfen nämlich weder Schlachttiere, noch tierische Produkte den Betrieb verlassen, während weiterhin Futter-, Betriebs- und Tierarztkosten anfallen. Diese enormen finanzielle Verluste ersetzt die Tierseuchenkasse nicht. Die muss eine Ertragsschadenversicherungen ausgleichen, eine Sonderform der Betriebsausfallversicherung.

Es ist wichtig, die Versicherungen sehr genau an die Situation eines Landwirtschaftsbetriebes und seine Lage anzupassen. Die 18 Landesbauernverbände bieten unabhängige Beratungen zu Versicherungsfragen an. Denn finanzielle Schäden in der Landwirtschaft lassen sich in Grenzen halten.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash