Diesen Artikel teilen:

16. Jun 2023

|

Lifestyle

Letzter guter Wille

Journalist: Kirsten Schwieger

|

Foto: Magda Ehlers/pexels

Warum sich Testamentsspenden wachsender Beliebtheit erfreuen, welche Möglichkeiten es gibt und was dabei beachtet werden sollte.

Über den Tod hinaus Gutes tun: Diese schöne wie tröstende Intention lässt sich mit einer Testamentsspende verwirklichen. 2.000 Österreicherinnen und Österreicher entscheiden sich jedes Jahr dazu, neben Verwandten und Nahestehenden auch gemeinnützige Organisationen testamentarisch zu bedenken. Über 100 Millionen Euro kamen 2022 auf diesem Weg zusammen, ein bisheriger Rekord.

Hinter der wachsenden Beliebtheit dieser Spendenform steht der Wunsch, nach dem Ableben nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen. Immer mehr Menschen möchten, dass ihr Nachlass (in Teilen) gemeinnützigen Inhalten oder Zwecken zugutekommt, die ihnen schon zu Lebzeiten wichtig waren. Sei es der Kinder-, Tier- oder Umweltschutz oder humanitäre Hilfe in Entwicklungsländern oder nach Naturkatastrophen. Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. Auch zweck­ge­bundene Spenden für bestimmte Projekte einer Hilfs­orga­nisation sind möglich. Testamentsspenden sind heute eine tragende Stütze für die wichtige Arbeit von Hilfsorganisationen. Jeder neunte Spendeneuro stammt hierzulande aus einem Vermächtnis.

Auch der Wunsch, sein Vermögen nach dem Ableben nicht an den Staat abzutreten, kann ein Beweggrund für Testamentsspenden sein. Dieser Fall tritt ein, wenn es weder gesetzliche Erben noch ein Testament gibt. Über 13 Millionen Euro flossen 2019 auf diese Weise in die Staatskasse. Aber auch Unwissen über die gesetzliche Erbfolge hat nicht selten zur Folge, dass der Nachlass nicht im Sinne des Verstorbenen verteilt wird. So können neben Ehepartner und Kindern auch Eltern, Geschwister, Onkel und Tanten, Neffen und Nichten erbberechtigt sein. Keine oder fehlerhaft verfasste Testamente führen häufiger als vermutet dazu, dass dem letzten Willen von Verstorbenen nicht nachgekommen wird. In Österreich werden jährlich fast 100.000 Verlassenschaftsverfahren abgewickelt, oftmals begleitet von jahrelangen Erbstreitigkeiten.

Wer seinen Nachlass oder einen Teil seines Ver­mögens für gute Zwecke eingesetzt wissen will, braucht also ein Testament. Diese letzt­willige Ver­fügung hebelt die gesetz­liche Erb­folge aus. Auf diese Weise kann der Erblasser selbstbestimmt entscheiden, wie sein Nachlass aufgeteilt wird und wer davon profitieren soll. Nur mit einem Testament können nicht erb­berech­tigte, nahestehende Personen oder gemein­nützige Orga­nisa­tionen bedacht werden. Damit der Nachlass genau dort ankommt, wo er hinsoll, sind rechtlich eindeutige For­mu­lierungen un­er­lässlich. Wichtig ist hierbei die Nennung genauer Beträge oder prozentualer Angaben sowie des exakten Namens der Organisationen. Außerdem sollte formuliert werden, ob es sich um gespendetes oder gestiftetes Vermögen handelt. So müssen Spenden laut Gesetz zeitnah ausgegeben werden, während gestiftetes Vermögen dauerhaft angelegt wird und nur die Zinserträge für einen guten Zweck verwendet werden. Bei Unsicherheit oder größeren Summen empfiehlt sich das Aufsetzen des Testaments mit anwaltlicher Unterstützung.

900 Millionen Euro spendeten die Menschen hierzulande in einem von Krieg und Teuerung überschatteten Jahr 2022. Ein neuer Rekord nach dem Knacken der 850 Millionenmarke im Vorjahr. Die größte Spendergruppe stellten 2021 die über 60-Jährigen dar. Sie leisteten mit 125 Euro auch die höchste Durchschnittsspende. Bei Testamentsspenden werden in der Regel Vermögen zwischen 50.000 und 100.000 Euro vererbt.