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15. Nov 2023

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Lifestyle

Marmelade, Gelee und Konfitüre - Fruchtaufstriche selbst gemacht

Journalist: Nadine Wagner

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Foto: Pixabay/pexels

Marmeladen, Konfitüren, Gelees – die Vielfalt an fruchtigen Brotaufstrichen ist groß. Während Gelees hauptsächlich aus Zucker und Fruchtsaft bestehen, werden bei Marmelade und Konfitüre ganze Fruchtstücke verarbeitet. Im Unterschied zur Konfitüre, enthalten Marmeladen jedoch ausschließlich Zitrusfrüchte.

Zwar ist die Saison von Beeren, Zwetschgen & Co. in der kalten Jahreszeit längst vorbei, tiefgekühlte Früchte eignen sich allerdings ebenso gut zum Einkochen, wie ihre frischen Varianten. Damit der Fruchtaufstrich die gewünschte Konsistenz bekommt, bedarf es eines Geliermittels wie etwa Gelatine, pflanzlichem Pektin oder Agar-Agar. Häufig wird mit einem Verhältnis von 1:1 Gelierzucker zu Fruchtmasse gearbeitet. Bei den geringeren Zuckerverhältnissen 1:2 oder 1:3 sinkt die Haltbarkeit!

Die gewünschten Früchte werden nun mit dem Gelierzucker in einem Topf vier Minuten lang sprudelnd aufgekocht. Mit Gewürzen, Mandeln oder einem Schuss Alkohol lässt sich der Geschmack verfeinern. Ein Spritzer Zitronensaft sorgt indes für eine angenehme Säure.

Die heiße Konfitüre direkt nach dem Aufkochen in sterile (= abgekochte) Einmach- bzw. Weckgläser füllen. Mit Deckeln verschließen, sofort umdrehen und so etwa 5 Min. stehen lassen.

Vor dem Verschenken am besten beschriften – mit Buchstabenperlen, einem Lackstift oder ganz klassisch einem Anhänger oder Etikett.   

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.