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29. Jun 2022

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Lifestyle

Mehrweg-Angebotspflicht für Take-away

Journalist: Katja Deutsch

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Foto: Bluewater Sweden/unsplash

Um Kunststoffabfälle zu reduzieren ist die Gastronomie zukünftig verpflichtet, To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Täglich entstehen in Deutschland 770 t Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen aus Take-away-Angeboten*. Für Heißgetränke haben sich bereits einige Pfandsysteme etabliert, für To-go-Menüs aber besteht noch Nachholbedarf. Denn auch Boxen zum Wegwerfen soll es nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig nicht mehr geben, ein weiterer Schritt im Kampf gegen den Plastikmüll, um Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Nach der Einführung des EU-weiten Herstellungs- und Handelsverbotes für Wegwerfprodukte aus Plastik und Styropor 2021 und der diesjährigen Einführung der Pfandpflicht für Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen, nimmt die weitere Novellierung des Verpackungsgesetzes alle Gastronomen, die Einwegverpackungen anbieten in die Pflicht. Ob Lieferdienst, Caterer, Café, Restaurant oder Metzgerei: Ab Januar 2023 sind Anbieter von Mitnahmespeisen gezwungen, ihren Kunden beim Einsatz von Einwegverpackungen aus Kunststoff (oder mit einem Kunststoffanteil) sowie To-Go-Einwegbechern jeden Materials, eine alternative Mehrweglösung anzubieten. Diese darf nicht teurer sein als die Einweglösung, darf nicht mit Rabatten oder anderen Vergünstigen verknüpft sein und muss als Alternative für jede angebotene Portionsgröße des Betriebs vorgehalten werden. Verstöße werden rechtlich verfolgt und können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro bestraft werden.

Bestehende Restbestände herkömmlicher Einwegverpackungen dürfen weiterhin angeboten werden. Ziel ist es aber, Anreize zu schaffen, Mehrwegsysteme zu nutzen und zum neuen Standard werden zu lassen. Mit einem unkomplizierten und leicht zugänglichen Angebot, bei dem der Kunde die Schalen und Becher ungewaschen beim selben oder einem anderen teilnehmenden gastronomischen Betrieb abgeben kann. Für die Rücknahme, Reinigung und Ausgabe hat der Anbieter vorgegebene Hygieneregeln zu befolgen. Mehrweg-Alternativen können funktionale Verpackungen aus nachwachsenden kompostierbaren und recycelten Rohstoffen sein. Gastronomen können diese selbst kaufen und anbieten oder mit Fremdanbietern für eine Mehrweglösung zusammenarbeiten (Poolsystem). Mehrwegpfandlösungen sind inzwischen als gut ausgebautes Netzwerk an vielen Standorten etabliert und sparen nach Auskunft der größten Anbieter in Deutschland nicht nur Müll, sondern durch einen bis zu 500-mal möglichen Einsatz je Behälter, nachweislich auch Geld.

Vom neuen Verpackungsgesetz ausgenommen sind kleinere Verkaufsstellen wie Kioske oder Imbisse mit einer Ladenfläche bis zu 80 qm und fünf Beschäftigten. Diese müssen es alternativ ermöglichen, angebotene Speisen in vom Kunden selbst mitgebrachte Behältnisse zu befüllen und die Kundschaft auf diese Möglichkeit auch deutlich hinzuweisen. Kritik für diese Ausnahmeregel kommt von Umwelt- und Verbraucherschützern, die darin eine Verwässerung des Gesetzes sehen, vor allem in Hinblick auf die vielen Kleinbetriebe in Deutschland. Zudem bestehen noch immer Ausweichmöglichkeiten für Einwegmaterialien aus Karton oder Aluminium. Für eine wirklich breite Anwendung bedürfe es einer verbindlichen Mehrwegquote, die einheitlich für alle Betriebe gelte. Nur so könne der Einsatz von Einwegverpackungen nachhaltig reduziert werden.

*lt. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung