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6. Nov 2019

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Wirtschaft

Mit Bioplastik die Umwelt schützen?

Journalist: Armin Fuhrer

Kunststoff trägt weltweit zur Verschmutzung der Umwelt bei. Doch mit Bioplastik könnte es eine Alternative geben, erklärt Michael Carus vom nova-Institut.    

Foto: Presse; Michael Carus, Geschäftsführer nova-Institut   

Wer im Supermarkt einkaufen geht, hat ihn überall vor Augen – Kunststoff findet sich in jedem Regal, als Joghurtbecher, Plastikschale fürs Obst oder als Verpackung. Und der Einkauf im Supermarkt ist nur ein kleiner Ausschnitt unseres Alltags: Plastik gehört für uns heute zum Leben und ist kaum wegzudenken. Er hat nur einen großen Nachteil: Er schadet der Umwelt, und zwar sowohl bei der Herstellung als auch bei der Beseitigung. Doch zum herkömmlichen Kunststoff gibt es eine wesentlich umweltfreundlichere Alternative, sagt Michael Carus vom nova-Institut in Hürth – den Biokunststoff. „Bioplastik kann große Vorteile gegenüber dem Kunststoff, der aus fossilen Rohstoffen hergestellt wird, haben. Denn er kann aus biologischen Rohstoffen hergestellt werden – und dadurch werden zusätzliche CO2-Emissionen vermieden, da die Pflanzen das CO2 vorher aus der Luft aufgenommen haben“.

Zu unterscheiden sei dabei zwischen zwei verschiedenen Bioplastik-Varianten: dem bio-basierten, also aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellten Plastik, und dem biologisch abbaubaren. „Bio-basierte Kunststoffe bestehen zum Teil aus erneuerbaren Rohstoffen, also aus Biomasse“, erklärt Carus. Das können Stoffe wie Zuckerrohr, Mais oder Cellulose sein. Daher wird bei der Produktion kein Erdöl verbraucht und bei der Herstellung CO2 eingespart. „Mit Blick auf die Einsparung von Treibhausgasen machen sie also viel Sinn.“

Bio-basierte Kunststoffe sind meistens nicht biologisch abbaubar, was allerdings auch oftmals gar nicht gewünscht sei, denn wenn Kunststoffe eingesammelt und recycelt werden können, ist das aus ökologischer Sicht besser. Carus erklärt am Beispiel des elektrischen Rasentrimmers, wann ein biologischer Abbau sinnvoll sein kann. „Diese Geräte arbeiten mit Plastikfaden, der sich beim Trimmen abnutzt und kleine Plastikteilchen im Rasen verteilt. Um Mikroplastik in der Gartenerde zu vermeiden, wäre hier der biologische Abbau sinnvoll.

Biologisch abbaubare Kunststoffen können auch aus fossilen Ressourcen hergestellt sein, erklärt der Chef des nova-Instituts. Allerdings benötigen sie für den Vorgang des biologischen Abbaus in der Regel eine industrielle Kompostierung – der Abbau im Heimkompost oder in der Natur geht hier zu langsam vonstatten.

Wie sinnvoll ist es nun, aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes auf Bioplastik-Produkte zurückzugreifen? „Das Wichtigste für die chemische Industrie ist es, möglichst schnell vom fossilen Kohlestoff wegzukommen und auf erneuerbaren Kohlestoff zu wechseln“, sagt Michael Carus. Dafür gebe es drei Wege: die Verwendung von Biomasse, die Nutzung von CO2 aus der Atmosphäre und das Recycling. „Die Herstellung von Biokunststoff aus Biomasse kann ein guter Beitrag sein, um dadurch die Umwelt zu schützen.“ Allerdings liegt der Anteil des Bioplastiks weltweit derzeit nur bei etwa zwei Prozent – es gibt also noch viel zu tun.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash